Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau
(LG HAL) Haftstrafen im Prozess um den Überfall auf der Eisleber Wiese im Jahre 2012
17.02.2014, Halle (Saale) – 3
- Landgericht Halle
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Im
Verfahren um den Überfall auf eine Familie während des Volksfestes ?Eisleber
Wiese? im Jahre 2012 hat die zuständige Jugendstrafkammer des Landgerichts
Halle heute ein Urteil verkündet. Die drei Angeklagten wurden der gefährlichen
Körperverletzung in sieben Fällen schuldig gesprochen. Der zur Tatzeit
heranwachsende Angeklagte wurde zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren
verurteilt, deren Vollstreckung für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Die beiden erwachsenen Angeklagten wurden zu Freiheitsstrafen von drei bis vier
Jahren verurteilt ? hier kam aus Rechtsgründen eine Strafaussetzung zur Bewährung
nicht in Betracht.
Im
Rahmen ihrer knapp einstündigen mündlichen Urteilsbegründung sprach die Vorsitzende
von einem ?brutalen, menschenverachtenden Überfall?. Sie schilderte ausführlich
die gravierenden körperlichen und seelischen Folgen, unter denen die
Geschädigten teilweise noch heute leiden.
Sie
führte dann weiter aus, dass trotz der umfangreichen Beweisaufnahme, in deren
Rahmen an 20 Verhandlungstagen 53 Zeugen vernommen wurden, das eigentliche
Tatgeschehen nicht vollständig aufgeklärt werden konnte. Als bewiesen hat die
Kammer es angesehen, dass alle drei Angeklagten sich gemeinschaftlich an den
Verletzungshandlungen beteiligt haben. Die Beweisaufnahme habe aber nicht mit
letzter Gewissheit ergeben, welche Tathandlungen ? gegebenenfalls mit welcher
Waffe oder welchem Gegenstand ? welchem Angeklagten zuzuordnen waren. Nicht
zuletzt deshalb konnte die Kammer nicht mit der für eine Verurteilung wegen
versuchten Totschlages oder Mordes erforderlichen Sicherheit feststellen, dass
einer der Angeklagten den Tod eines Opfers gewollt oder zumindest billigend in
Kauf genommen hatte.
Auf
die Anträge der Geschädigten, die sich am Prozess als Nebenkläger beteiligt hatten,
hat die Kammer jeweils festgestellt, dass die Angeklagten dem Grunde nach verpflichtet
sind, für den entstandenen materiellen und immateriellen Schaden Ersatz zu
leisten. Auf dieser Grundlage können nunmehr die Geschädigten in Zivilprozessen
konkret bezifferte Schadenersatzforderungen geltend machen.
Gegen
das Urteil steht den Angeklagten wie auch der Staatsanwaltschaft und den
Nebenklägern das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof zur Verfügung.
Im Auftrag
gez. Ehm,
Vorsitzender Richter am Landgericht
? Pressesprecher -
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