Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau
(LG MD) Der Verkauf von rezeptfreien, apothekenpflichtigen Medikamenten über die Handelsplattform amazon.de verstößt nicht gegen Wettbewerbsrecht
18.01.2019, Magdeburg – 4
- Landgericht Magdeburg
36
O 48/18 ? 4.Kammer für Handelssachen
Mit
Urteil vom 18.01.2019 hat die 4. Kammer für Handelssachen entscheiden, dass der
Verkauf von rezeptfreien, apothekenpflichtigen Medikamenten über die Handelsplattform
"Amazon" keine unlautere geschäftliche Handlung nach § 3 des Gesetz
gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) darstellt.
Der
in der Stadt Oberharz am Brocken ansässige beklagte Apotheker bietet als
sogenannter Marktplatz Verkäufer über die Handelsplattform amazon.de
rezeptfreie und apothekenpflichtige Medikamente an, wobei er unter dem Namen
seiner Apotheke auftritt. Verkauf und Versand der Medikamente erfolgt nicht
über Amazon, sondern über die Apotheke.
Ein
Apotheker aus München als Mitbewerber hat den Beklagten darauf verklagt, dass
dieser es unterlässt, die Medikamente über Amazon anzubieten.
Die
Handelskammer hat in diesem Vertriebsweg keinen Verstoß gegen gesetzliche
Vorschriften gesehen. Sie bezieht sich damit auf eine Rechtsprechung des
Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2012 (Urteil vom 18.10.2012 Az. 3 C
25/11), wonach grundsätzlich der Internetversandhandel mit rezeptfreien
Medikamenten erlaubt ist.
Wenn
aber grundsätzlich "Internetapotheken" erlaubt sind, dann darf ein
Apotheker auch als Vertriebsweg den über eine Handelsplattform - wie amazon.de - wählen.
Die
Handelsplattform vermittelt auch lediglich den Zugang zum Angebot des
Beklagten. An der pharmazeutischen Tätigkeit ist die Handelsplattform nicht
beteiligt, da Verkauf und Versand allein durch den Beklagten erfolgen. Der
Beklagte betreibt aber eine Apotheke und besitzt die behördliche Erlaubnis zum
Versand von Medikamenten.
Ein
Gesetzesverstoß liegt auch nicht darin, dass bei amazon.de es
Kundenbewertungen, sowohl der Medikamente als auch der Apotheke selbst gibt. So
weist das Verkäuferprofil auf amzon.de 100% - 511 positive Bewertungen in den
letzten 12 Monaten auf (Stand: 18.01.2019). Jeder Nutzer der Seite kann aber
sofort erkennen, dass sich hierbei nicht um Werbung und Bewertungen der
Apotheke selbst, sondern um Meinungen der Verbraucher handelt. Damit hat der
Beklagte auch nicht gegen Vorschriften der Medikamentenwerbung verstoßen.
Das
Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Kläger kann binnen 1 Monats nach Zustellung
hiergegen Berufung beim Oberlandesgericht Naumburg einlegen.
Die Kammer für Handelssachen beim Landgericht ist durch eine
Berufsrichterin als Vorsitzende und zwei ehrenamtlichen Handelsrichtern /-innen
besetzt. Die Handelsrichter werden durch die Industrie- und Handelskammern
vorgeschlagen. Sie müssen Kaufleute sein oder eine leitende Tätigkeit als
Vorstandsmitglied, Geschäftsführer oder Prokurist in einer juristischen Person
ausüben. Handelsrichter gibt es, weil
neben juristischen Kenntnissen auch kaufmännischen Sachverstand und
kaufmännische Erfahrung in die Entscheidung des Gerichts einzubringen. Die
ehrenamtlichen Handelsrichter sind deshalb keine Laienrichter, wie Schöffen,
sondern Fachrichter mit Spezialkenntnissen auf dem Gebiet der
Unternehmensführung. Ehrenamtliche Handelsrichter haben die gleichen Rechte und
Pflichten wie Berufsrichter. Sie haben auch gleiches Stimmrecht wie ein
Berufsrichter: jede Stimme zählt gleich viel. Anders als die Schöffen in
Strafverhandlungen tragen die Handelsrichter Robe und wirken auch an der
Abfassung des schriftlichen Urteils mit.
Löffler
Pressesprecher
Impressum:Landgericht MagdeburgPressestelleHalberstädter Str. 839112 MagdeburgTel: 0391 606-2061 oder -2142 Fax: 0391 606-2069 oder -2070Mail: presse.lg-md@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lg-md.sachsen-anhalt.de