Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau
(OVG LSA) Beamte und Richter mit
mehr als zwei Kindern haben Anspruch auf einen höheren Familienzuschlag
14.12.2007, Magdeburg – 9
- Oberverwaltungsgericht
Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung
Nr.: 009/07
Oberverwaltungsgericht des Landes
Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 009/07
Magdeburg, den 13. Dezember 2007
(OVG LSA) Beamte und Richter mit
mehr als zwei Kindern haben Anspruch auf einen höheren Familienzuschlag
Das Oberverwaltungsgericht des Landes
Sachsen-Anhalt hat in einem Urteil vom heutigen Tage (1 L 151/06) entschieden,
dass die Besoldung von Landesbeamten mit mehr als zwei Kindern in den Jahren
2002 bis 2004 nicht dem Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation genügt. Das
Gericht gab damit dem Antrag eines Beamten der Besoldungsgruppe A 12 BBesO im
Landesdienst und Vater von vier Kindern auf Zahlung eines höheren
Familienzuschlags für sein drittes und viertes Kind statt.
Dieser Anspruch ergebe sich ¿ so das Oberverwaltungsgericht
¿ aus Art. 33 Abs. 5 GG in Verbindung mit der weiterhin anwendbaren
Vollstreckungsanordnung des Bundesverfassungsgerichtes (2 BvL 26/01 u. a. -,
BverfGE 9, 300). Dieses hatte am 24. November 1998 angeordnet, dass
Besoldungsempfänger mit Wirkung vom 1. Januar 2000 für das dritte und jedes
weitere unterhaltsberechtigte Kind Anspruch auf familienbezogene Gehaltsbestandteile
in Höhe von 115 v. H. des durchschnittlichen sozialhilferechtlichen Gesamtbedarfs
eines Kindes haben, wenn der Besoldungsgesetzgeber die als verfassungswidrig
beanstandete Rechtslage nicht bis zum 31. Dezember 1999 mit der Verfassung in
Übereinstimmung gebracht hat.
In einem weiteren Verfahren (1 L 137/06) stellte
das Oberverwaltungsgericht fest, dass im Jahr 2005 auch Richter der
Besoldungsgruppe R 2 BBesO mit mehr als zwei Kindern nicht amtsangemessen
alimentiert worden sind.
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