Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau
Hauptverhandlung vor dem Strafrichter endet mit Verurteilung und mit Freispruch
28.09.2017, Magdeburg – 31
- Amtsgericht Magdeburg
Anders als in der
Pressemitteilung Nr. 027/17 vom 13. September 2017 mitgeteilt, ist das Gericht
bereits am ersten und damit einzigen Verhandlungstag gegen zwei Angeklagte zu
einem Urteil gelangt:
Ein 24 Jahre alter Angeklagter
wurde wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Widerstand gegen
Vollstreckungsbeamte schuldig gesprochen. Gegen ihn wurde eine Freiheitsstrafe
von neun Monaten verhängt. Unter Einbeziehung einer Strafe aus einer Vorverurteilung
wurde er zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten
verurteilt. Die Vollstreckung dieser Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Das Gericht sah es als
erwiesen an, dass der Angeklagte am Tag der Deutschen Einheit am 03. Oktober
2015 zunächst an einer Demonstration unter dem Motto "Tag ohne soziale Freiräume. Miete runter ? Löhne rauf"
teilnahm und nach Demonstrationsende gegen 18 Uhr mit etwa 30 anderen
Personen weiterzog. Weil zwei Polizeibeamte die Gruppe begleiteten, um Personen
zu identifizieren, die noch während der Demonstration Pyrotechnik gezündet
hatten, und der Angeklagte verhindern wollte, dass diese Personen von den
Beamten aufgegriffen werden, nahm er Anlauf, zog ein Bein nach oben und trat
aus dem Lauf heraus mit voller Wucht gegen den Oberkörper eines Polizeibeamten,
der an der linken Hand getroffen wurde und sich dabei einen Fing brach. In
gleicher Weise "verteidigte" er einen Demonstrationsteilnehmer durch
einen gezielten Schlag mit der Faust, wodurch ein zweiter Polizeibeamter getroffen
wurde. Trotz eines Helms mit Mundschutz erlitt dieser Beamte eine geschwollene
Lippe. Außerdem muss der Angeklagte 1.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.
Der 27 Jahre alte Angeklagte
wurde hingegen freigesprochen. Eine bewusste Unterstützung des heute
verurteilten Angeklagten war ihm nicht mit der erforderlichen Sicherheit
nachzuweisen.
Auf den vorsorglich
anberaumten Fortsetzungstermin am 27. September 2017 konnte das Gericht
verzichten. Das Urteil des Strafrichters vom 13. September 2017 ist
rechtskräftig.
Dr. Hoppe
Richter am Amtsgericht
Pressesprecher
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