Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau
(LG MD) Verfahren wegen
Erkrankung vorläufig eingestellt: Gewerbsmäßiger Betrug in Millionenhöhe eines
ehemals in Magdeburg tätigen Arztes
06.12.2010, Magdeburg – 77
- Landgericht Magdeburg
Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 077/10
Landgericht Magdeburg -
Pressemitteilung Nr.: 077/10
Magdeburg, den 6. Dezember 2010
(LG MD) Verfahren wegen
Erkrankung vorläufig eingestellt: Gewerbsmäßiger Betrug in Millionenhöhe eines
ehemals in Magdeburg tätigen Arztes
24 KLs 4/08 ¿ 4. Wirtschaftsstrafkammer
Der am 10. Juni 2010 begonnen Prozess gegen Ulrich
W. ist durch das Strafgericht nach § 205 StPO bereits im November 2010
vorläufig eingesellt worden. Der Angeklagte ist längerfristig so schwer
erkrankt, dass er verhandlungsunfähig ist. Bei einer Genesung des Angeklagten
wird der Prozess neu beginnen. Der für den 13.12.2010 mitgeteilte Termin
entfällt daher.
Hintergrund:
Die Staatsanwaltschaft wirft dem im Oktober 1948
geborenen Ex-Arzt Ulrich W. vor, sich in den Jahren 2004 bis 2007 in Magdeburg
betrügerisch ärztliches Honorar in Höhe von mehr als 4 Millionen Euro
verschafft zu haben. Der Angeklagte soll in über 700 Fällen Patienten, die an
der Parkinson Krankheit litten, mit Implantatnadeln behandelt haben. Die Nadeln
soll er unter Verstoß gegen Vorschriften der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
und der ärztlichen Berufsordnung zu einem vielfachen des zulässigen Preises den
Patienten in Rechnung gestellt haben.
Rechtlich besteht der Verdacht des gewerbsmäßigen
Betruges nach § 263 Abs. 3 Nr. StGB zum Nachteil der Patienten. Der Strafrahmen
reicht von Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren.
Dem mittlerweile in Spanien lebenden Angeklagten
wurde in Deutschland durch Widerruf der Approbation die ärztliche Tätigkeit
untersagt.
(Christian Löffler)
Pressesprecher
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