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Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau

(LG MD) Auswahl aus den Prozessen im Landgericht Magdeburg im Dezember 2012 (Stand: 29.11.2012)

06.12.2012, Magdeburg – 64

  • Landgericht Magdeburg

Verstoß gegen das Vermummungs- und Bewaffnungsverbot bei Versammlungen in Magdeburg - Berufungsprozess

28 Ns 456 Js 17928/11 (155/12) ? 8. Strafkammer

 

1 Angeklagter

3 Zeugen

 

Prozesstag:                           Mittwoch, 5. Dezember 2012, 11.00 Uhr, Saal A 12 

 

Der 32-jährigen Angeklagten  Mark S. wurde am 26.07.2012 durch das Amtsgericht Magdeburg wegen Missachtung des Bewaffnungs- und Vermummungsverbotes zu einer Geldstrafe von über 3 ½ Monatslöhnen verurteilt.

 

Er soll bei einer Demonstration am 15.01.2011 in Magdeburg  sich mit einem Schal vermummt haben. Weiterhin soll er mit einer Bierflasche in der zum Wurf erhobenen Hand auf eine Polizeikette zugelaufen sein.

 

Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft haben Berufung gegen das Urteil eingelegt.

  

§ 26 Abs. 2 des Versammlungsgesetzes Sachsen-Anhalt lautet:

Missachtung des Bewaffnungs- oder Vermummungsverbots

(1) Wer bei öffentlichen Versammlungen oder Aufzügen Waffen oder sonstige Gegenstände, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder Beschädigung von Sachen geeignet und bestimmt sind, mit sich führt, ohne dazu behördlich ermächtigt zu sein, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Ebenso wird bestraft, wer ohne behördliche Ermächtigung Waffen oder sonstige Gegenstände im Sinne des Satzes 1 auf dem Weg zu öffentlichen Versammlungen oder Aufzügen mit sich führt, zu derartigen Veranstaltungen hinschafft oder sie zur Verwendung bei derartigen Veranstaltungen bereithält oder verteilt.

   

    (2) Wer

1.

entgegen § 15 Abs. 1 bei öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel oder bei Aufzügen oder auf dem Weg dorthin Schutzwaffen oder Gegenstände, die als Schutzwaffen geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, Vollstreckungsmaßnahmen eines Trägers von öffentlich-rechtlichen Befugnissen abzuwehren, mit sich führt,

2.

entgegen § 15 Abs. 2 Nr. 1 an derartigen Veranstaltungen in einer Aufmachung, die geeignet und den Umständen nach darauf gerichtet ist, die Feststellung der Identität zu verhindern, teilnimmt oder den Weg zu derartigen Veranstaltungen in einer solchen Aufmachung zurücklegt oder

3.

sich im Anschluss an oder sonst im Zusammenhang mit derartigen Veranstaltungen mit anderen zusammenrottet und dabei

a)

Waffen oder sonstige Gegenstände, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder Beschädigung von Sachen geeignet und bestimmt sind, mit sich führt,

b)

Schutzwaffen oder sonstige in Nummer 1 bezeichnete Gegenstände mit sich führt oder

c)

in der in Nummer 2 bezeichneten Weise aufgemacht ist,

 

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

 

Drogenhandel in Oschersleben und Seehausen

25 KLs 262 Js 28690/11 (38/12) ? 5. Strafkammer

 

1 Angeklagter

4 Zeugen

 

Prozesstag:                            Montag, 10. Dezember 2012, 09.30 Uhr, Saal 5 ? Altbau  

 

Dem 39-jährigen Angeklagten  Sven B. werden 18  Straftaten vorgeworfen. Er soll über 9 Monate hinweg im Jahr 2011 mit Amphetaminen und Haschisch in Oschersleben  und Seehausen teilweise im kg-Bereich Handel getrieben haben. Die Rauschgifte wurden teilweise sichergestellt.

 

 

Sexueller Missbrauch von Kindern in Bernburg und anderen Orten

22 KLs 268 Js 30735/11 (14/12) ? 2. Strafkammer als Jugendschutzkammer

 

1Angeklagter

1 Nebenklägerin

7 Zeugen

 

Prozessbeginn:                      Montag, 10. Dezember 2012,  09.30 Uhr, Saal E 12

 

Fortsetzungstermine:            Mittwoch, 12. Dezember 2012, Donnerstag, 13. Dezember 2012,

                                               jeweils 09.30 Uhr, Saal E 12

 

Dem 37-jährigen Angeklagten Marcus H. werden 14 Straftaten vorgeworfen. Er soll von Mai 2004 bis Oktober 2011 sowohl seine 1993 geborene Stieftochter als auch für seine 1999 geborene Tochter sexuell missbraucht haben. Der Angeklagte befindet sich seit Juni 2012 in Untersuchungshaft.

 

Im Ermittlungsverfahren soll der Angeklagte die Taten teilweise eingeräumt haben.

 

 

Überfall in einer Gaststätte in Staßfurt

25 KLs 228 Js 6061/12 (40/12) ? 5. Strafkammer

 

1 Angeklagter

1 psychiatrischer Sachverständiger

11 Zeugen

 

 

Prozessbeginn:                      Freitag, 14. Dezember 2012, 09.30 Uhr, Saal  5 - Altbau

 

Fortsetzungstermin:               Mittwoch, 19. Dezember 2012, 09.30 Uhr, Saal 5 - Altbau

 

 

Dem 27-jährigen Angeklagten Enrico W. wird vorgeworfen, am 14. November 2011 in den Abendstunden in einer Gaststätte in Staßfurt versucht zu haben, unter Vorhalt eines Messers Geld zu erbeuten.

 

Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft. Im Ermittlungsverfahren hat er die Tat bestritten.

 

 

Überfall in Magdeburg

22 KLs 265 Js 19998/11 (7/12)  - 2. Strafkammer als Jugendkammer

 

2 Angeklagte

4 Zeugen

 

Prozessbeginn:                      Dienstag, 18. Dezember 2012, 09.30 Uhr

 

Fortsetzungstermin:              Mittwoch, 18. Dezember 2012, 09.30 Uhr,

jeweils Saal E 12

 

Dem 24-jährigen Aziz J. und dem zur Tatzeit 20-jährigen Dauod S. wird ein Raubüberfall in Magdeburg vorgeworfen. Die Angeklagten sollen sich am 15. März 2011 Zutritt zu einer Wohnung verschafft haben und dort den Geschädigten mit einem Messer bedroht und Bargeld und Drogen entwendet haben.  

 

Die Angeklagten haben im Ermittlungsverfahren sich nicht geäußert bzw. den Tatvorwurf bestritten.

 

 

 

 

Hinweis Drehgenehmigung und Fotografiererlaubnis

Für alle in dieser Übersicht angekündigten Prozesse ist die Fertigung von Bild-/Tonaufnahmen und Fotos im Gebäude des Landgerichts gestattet. Diese Erlaubnis gilt nur für Journalisten.

 

 

(Christian Löffler)

Pressesprecher

Impressum:Landgericht MagdeburgPressestelleHalberstädter Str. 839112 MagdeburgTel: 0391 606-2061 oder -2142 Fax: 0391 606-2069 oder -2070Mail: presse.lg-md@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lg-md.sachsen-anhalt.de