Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau
(LG MD) Zivilurteil: teure Schläge im Zusammenhang mit Feiern zum letzten Schultag im Rotehornpark Magdeburg am 24.04.2015
28.06.2017, Magdeburg – 16
- Landgericht Magdeburg
10. Zivilkammer - 10 O 164/17Mit
mittlerweile rechtskräftigem Urteil vom 04.04.2017 verurteilte die mit drei
Berufsrichtern besetzte 10. Zivilkammer den mittlerweile 19-jährigen Beklagten
an den mittlerweile 21-jährigen Kläger 6.000 ? Schmerzensgeld zu zahlen.
Im
Rahmen einer Veranstaltung anlässlich des letzten Schultages am 24.04.2015 im
Rotehornpark in Magdeburg hat der Beklagte auf den Kläger, einen Abiturienten,
mit dem abgebrochenem Hals einer Weinflasche eingeschlagen bzw. gestochen.
Am
07.03.2017 hat der Kläger nach vorangegangenem Mahnverfahren die Klage gegen
den Beklagten begründet. Bereits am 04.04.2017 wurde der Beklagte zur Zahlung
des Schmerzensgeldes durch ein sogenanntes "Versäumnisurteil"
verurteilt. Der Beklagte hat in diesem Fall den Prozess bereits deswegen
verloren, da der Kläger seine Forderung nachvollziehbar dargelegt hat und der
Beklagte sich im Übrigen gegen die Verurteilung nicht gewehrt hat. Neben dem
Schmerzensgeld muss der Beklagte noch die Gerichtsgebühren von knapp 500 Euro
und die Rechtsanwaltsgebühren von rund 1.200 ? zahlen.
Löffler
Pressesprecher
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