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Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau

(LG MD) Weitere Änderungen im März 2016

15.03.2016, Magdeburg – 11

  • Landgericht Magdeburg

Sicherungsverfahren: versuchter Raub, Körperverletzung, Diebstahl, Bedrohung, Hausfriedensbruch in Wernigerode

22 Kls 915 Js 76493/14 (7/16) ? 2. Strafkammer

 

1 Beschuldigter

1 Sachverständiger

6 Zeugen

 

Prozessbeginn:                      Donnerstag, 17. März 2016, 09.30 Saal E 12

 

Fortsetzungstermine:             Dienstag, 22. März 2016, Freitag, 01. April 2016 und

                                                 Mittwoch, 20. April 2016, jeweils 09.30 Uhr, Saal E 12

 

 

Dem Beschuldigten Daniel B. (36 Jahre alt) werden insgesamt 12 Straftaten im Zeitraum April 2014 bis August 2015 in Wernigerode vorgeworfen. Der Beschuldigte soll dabei infolge einer psychischen Erkrankung schuldunfähig gewesen sein. Er soll Handys und Zigaretten entwendet haben, andere Menschen bedroht haben, Ladendiebstähle begangen sowie Zeugen beleidigt haben.

 

Sollte der Beschuldigte schuldunfähig sein, aber für die Allgemeinheit gefährlich, kommt die dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht. Der Beschuldigte ist derzeit bereits vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.

 

 

Raub in Magdeburg

25 KLs 330 Js 3801/15 (31/15) ? 5. Strafkammer

 

1 Angeklagter

5 Zeugen

 

Prozessbeginn:                      Montag, 21. März 2016, 09.30 Saal C 12

 

Fortsetzungstermin:               Dienstag, 22. März 2016, 09.30 Uhr, Saal C 12

 

Dem 33-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, unter Verwendung eines Schlagstockes am 01.09.2014 in Magdeburg einen Bekannten in dessen Wohnung überfallen und das Handy geraubt zu haben.

 

 

Terminaufhebung: Kuhmilchkäse als Schafskäse im Restaurant angeboten

 

Der für den 24. März 2016 um 09.30 Uhr angekündigte Berufungsprozess findet nicht statt. Der Angeklagte hat die Berufung zurückgenommen. Das Urteil des Amtsgerichts Magdeburg vom 13. Oktober 2015 ist damit rechtskräftig. Der Angeklagte muss die Geldstrafe von einem Monatslohn zahlen.

 

Dem 50-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, in einem Restaurant in Bernburg im Juni 2014 einen aus Kuhmilch hergestellten Weichkäse für einen Salat bereit gehalten zu haben, obwohl das Gericht entsprechend den Angaben in der Speisekarte einen aus Schafsmilch hergestellten Käse beinhalten sollte.

 

Der Angeklagte ist wegen diesem Verstoß gegen das Lebensmittelgesetz wegen vorsätzlichen in Verkehr Bringens eines Lebensmittels unter einer irreführenden Bezeichnung Angabe oder Aufmachung durch das Amtsgericht Magdeburg am 13. Oktober 2015 zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt worden.

 

 

 

Straftaten im Umfeld eines Rockerclubs in Magdeburg

25 KLs 252 Js 34766/15 (5/16) ? 5. Strafkammer

 

3 Angeklagte

1 Sachverständige

20 Zeugen

 

 

Prozessbeginn:                      Donnerstag, 31. März 2016, 09.30 Uhr, Saal 5 ? Altbau

 

Fortsetzungstermine:             Freitag, 01. April 2016, Dienstag 05. April 2016, Donnerstag,

07. April 2016 und Donnerstag, 14. April 2016,

Montag, 02. Mai 2016, Mittwoch, 04. Mai 2016, Montag, 09. Mai 2016 und Mittwoch, 11. Mai 2016, jeweils 09.30 Uhr,

Saal 5 ? Altbau

 

 

Den 3 Angeklagten, die Mitglied eines Rockerclubs sein sollen, werden mit wechselnder Beteiligung insgesamt 5 Straftaten vorgeworfen. So soll es am 03. Oktober 2015 im Bereich des Oktoberfestes bei den Mückenwiesen zu Körperverletzungen aufgrund von Streitigkeiten betreffend den sog. "Sicherheitsdienst" gekommen sein, wobei 2 Geschädigte Verletzungen erlitten haben sollen.

 

Bei Durchsuchungen von Wohnungen am 17.11.2015 sollen bei 2 der Angeklagten Schusswaffen nebst Munition gefunden worden sein. Im Rahmen der Verkündung von Haftbefehlen am 18.11.2015 soll einer der Angeklagten zwei Polizeibeamte beleidigt haben.

 

Die 3 Angeklagten befinden sich seit 17. November 2015 in Untersuchungshaft und haben im Ermittlungsverfahren die Aussage verweigert.

 

 

(Christian Löffler)

Pressesprecher

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