Menu
menu

Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau

(LG MD) Innerörtliche Straße muss zumindest mit Schrittgeschwindigkeit gefahrlos befahrbar sein

05.11.2013, Magdeburg – 49

  • Landgericht Magdeburg

10. Zivilkammer ? Einzelrichter - (10 O 1675/13)

 

Die Gemeinde Huy muss einem Autofahrer Schadensersatz in Höhe von knapp 1000 ? zahlen.

 

Am 31. März 2011 gegen 17.30 Uhr befuhr der Autofahrer mit einem Volvo V 70 die Straße ?Kuhle? in Schlanstedt um einen Anwohner zu besuchen. Der Fahrer fuhr angesichts des schlechten Zustandes der Strasse vorsichtig mit Schrittgeschwindigkeit. Die schmale Strasse mit Kopfsteinpflasterstrasse war in der Mitte derart aufgewölbt, dass am PKW die Ölwanne aufriss und beschädigt wurde. Die Anwohner der Strasse kannten die Besonderheiten der Strasse und wussten, dass die Strasse nur gefahrlos dann zu befahren ist, wenn man mit einem Rad auf dem Bürgersteig fährt.

 

Die Gemeinde wurde durch das Landgericht wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht verurteilt. Eine öffentliche Strasse muss zu mindestens gefahrlos mit Schrittgeschwindigkeit  benutzt werden können. Dies gilt selbst dann, wenn die Straße hauptsächlich von Anwohnern benutzt wird und eine untergeordnete Bedeutung hat. Auch in diesen Fällen muss es zumindest möglich sein, dass Besucher die Anlieger erreichen können, ohne dass sie hierbei ihr Fahrzeug beschädigen.

 

Dies gilt immer dann, wenn ein serienmäßiger PKW benutzt wird, der nicht bewusst durch technische Veränderungen tiefer gelegt wurde. Die Strasse muss sich dann in so einem Zustand befinden, dass der PKW nicht aufsetzt und beschädigt wird. Von einem Straßenbenutzer kann nicht verlangt werden, dass er eine einspurige Straße nur so gefahrlos passieren kann, dass er sich über den Bürgersteig bzw. über einen Randstreifen bewegt.

 

Das Urteil des Landgerichts vom 21.02.2013 ist mittlerweile rechtskräftig, da die hiergegen gerichtete Berufung der Gemeinde mit Beschluss des Oberlandesgerichts Naumburg vom 23.09.2013 (10 U 12/13) verworfen wurde

 

 

(Christian Löffler)

Pressesprecher

Impressum:Landgericht MagdeburgPressestelleHalberstädter Str. 839112 MagdeburgTel: 0391 606-2061 oder -2142 Fax: 0391 606-2069 oder -2070Mail: presse.lg-md@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lg-md.sachsen-anhalt.de