Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau
(LG DE) Akkreditierung der Medienvertreter im Strafverfahren 2 Ks 111 Js 11214/16
16.11.2016, Dessau-Roßlau – 31
- Landgericht Dessau-Roßlau
Im Schwurgerichtsverfahren 2 Ks 111 Js 11214/16
beginnt vor der 2. Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau am 25.11.2016 um
09.00 Uhr im Sitzungssaal 118 des Justizzentrums Anhalt, Willy-Lohmann-Straße
29, 06844 Dessau-Roßlau, die Hauptverhandlung gegen einen 21-jährigen Mann und
dessen gleichaltrige Lebensgefährtin aus Dessau-Roßlau wegen gemeinschaftlichen
Mordes in Verdeckungsabsicht in Tatmehrheit mit Vergewaltigung. Zur Tatzeit
waren die Angeklagten noch Heranwachsende.
Nach dem Ergebnis der Ermittlungen soll die Angeklagte
entsprechend einem gemeinsamen Tatplan in den Abendstunden des 11.05.2016 das
spätere Opfer, eine aus der Volksrepublik China stammende Studentin, unter
Vortäuschung eines Notfalls in eine leerstehende Wohnung in Dessau gelockt
haben. Dort sollen beide Angeklagte die Geschädigte unter massivster
Gewalteinwirkung wiederholt vergewaltigt und im Anschluss in der Annahme
zurückgelassen haben, sie werde ohne medizinische Versorgung alsbald
versterben. Als sie Stunden später in die Wohnung zurückkehrten und
feststellten, dass die schwer verletzte Geschädigte noch am Leben war, sollen
sie sie in einem schwer einsehbaren rückwärtigen Grundstücksbereich abgelegt
haben. Dort wurde das Opfer am 13.05.2016 im Zuge einer Suchaktion tot
aufgefunden. Todesursache war nach den rechtsmedizinischen Feststellungen eine
Einschwemmung von Fetttröpfchen in die Lungenstrombahn als Folge der massiven
stumpfen Gewalteinwirkung gegen Kopf, Rumpf und Extremitäten des Opfers.
Dem Angeklagten werden darüber hinaus zwei weitere
Vergewaltigungen vorgeworfen, die er im Sommer 2013 in Dessau zum Nachteil einer
weiteren Geschädigten begangen haben soll und die erst jetzt im Zuge der
Ermittlungen bekannt geworden sind. Die mutmaßliche Geschädigte soll vom
Angeklagten eingeschüchtert worden sein und deswegen von einer Anzeige zunächst
abgesehen haben.
Die Eltern der getöteten Studentin treten als
Nebenkläger auf.
Zum ersten Hauptverhandlungstermin sind noch keine
Zeugen geladen. Wegen der Fortsetzungstermine wird auf die Pressemitteilung vom
25.10.2016 (028/2016) verwiesen.
Die Vorsitzende der Kammer hat heute in einer
sitzungspolizeilichen Anordnung folgende Festlegungen zur Akkreditierung von
Medienvertretern sowie zu deren Rechten und Pflichten getroffen:
1.
a) Die Sitzungen finden im Saal 118
statt. Sie sind grundsätzlich öffentlich.
b) Zuhörer und Medienvertreter/Journalisten
erhalten 60 Minuten vor Sitzungsbeginn Zugang zum Prozessgebäude. Der
Sitzungssaal wird 30 Minuten vor Sitzungsbeginn geöffnet.
2.
a) Im Saal
118 des Landgerichts Dessau-Roßlau stehen für das Verfahren im Zuhörerbereich
insgesamt 60 Sitzplätze zur Verfügung.
b) Für
Medienvertreter/Journalisten sind hiervon 25 Sitzplätze und für ausländische
Medien mit besonderem Bezug zu dem Opfer der angeklagten Straftat zu 1. sind
hiervon 3 weitere Sitzplätze reserviert, die als solche gekennzeichnet sind.
c) Die
Sitzplatzvergabe für Medienvertreter/Journalisten vor der Hauptverhandlung
erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs der Akkreditierungsgesuche nach
Maßgabe der näheren Bestimmungen unter III. Ziff. 6.
3.
a) Es dürfen
nur so viele Zuhörer in den Sitzungssaal eingelassen werden, wie Sitzplätze
vorhanden sind. Ein Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz besteht nicht. Den
diesbezüglichen Anweisungen der Justizbediensteten oder ihrer Amtshelfer ist
Folge zu leisten.
b)
Akkreditierte Medienvertreter/Journalisten werden nach Nachweis ihrer
Akkreditierung in den Sitzungssaal
eingelassen.
c) Nicht
akkreditierte Medienvertreter/Journalisten und andere Zuhörer erhalten auf
eigene Aufforderung in der Reihenfolge ihres Erscheinens am Haupteingang des
Sitzungsgebäudes jeweils eine für Medienvertreter bzw. für sonstige Zuhörer
vorgesehene durchnummerierte Karte mit der Bezeichnung des jeweiligen
Hauptverhandlungstermins. Die Karten werden an jedem Verhandlungstag neu
herausgegeben. Bei der Einlasskontrolle in den Sitzungssaal sind die Karten
vorzuzeigen. Zunächst werden die Zuhörer mit den Kartennummern 1 - 32 in den
Sitzungssaal eingelassen sowie so viele Medienvertreter/Journalisten nach der
nummerischen Reihenfolge der für sie ausgegebenen Karten wie freie, nicht im
Rahmen des Akkreditierungsverfahrens vergebene Presseplätze noch zur Verfügung
stehen.
d) Die 28 für
die Vertreter von Presse, Rundfunk und Fernsehen vorgesehenen Sitzplätze werden bis 10 Minuten vor
Sitzungsbeginn reserviert. Bis dahin nicht eingenommene Sitzplätze werden
zunächst an anwesende nicht akkreditierte Medienvertreter/Journalisten und
sodann an sonstige Zuhörer, jeweils nach der nummerischen Reihenfolge der von
ihnen vorgelegten Karten vergeben. Soweit Zuhörerplätze bis 10 Minuten vor
Beginn der Sitzung nicht belegt sind, werden diese zunächst an anwesende
Zuhörer und sodann an anwesende nicht akkreditierte
Medienvertreter/Journalisten jeweils nach der nummerischen Reihenfolge der von
ihnen vorgelegten Karten vergeben.
Ein
nach Sitzungsbeginn frei werdender Sitzplatz wird nachrückend neu belegt.
?Reservierungen" sind nicht statthaft. Ausgenommen hiervon sind frei
werdende Sitzplätze aufgrund von Sitzungspausen ab 15 Minuten (vgl. III Ziff.
5).
e) Zur
Durchführung von Ton-, Film- und Bildaufnahmen werden Medienvertreter nach
Vorlage eines gültigen Presseausweises auch dann in den Sitzungssaal
eingelassen, wenn sie keinen Anspruch auf einen Sitzplatz haben. Zu Beginn der
Sitzung haben diese Medienvertreter den Saal zu verlassen.
4.
Zuhörer
und Medienvertreter/Journalisten, die keinen Sitzplatz gefunden haben, müssen
den Sitzungssaal vor Beginn der Sitzung verlassen. Auch bei voll besetztem
Zuhörerraum darf ein Sitzplatz nicht mit mehreren Personen besetzt werden.
5.
Während
der Sitzungspausen, die für Zeiträume ab 15 Minuten angeordnet werden, und nach
dem Ende der Sitzung haben Zuhörer und Medienvertreter/Journalisten den
Sitzungssaal zu verlassen.
6.
Zulassung der
Medienvertreter/Journalisten
a) Medienvertreter/Journalisten, die während der
Verhandlung einen Sitzplatz in Anspruch nehmen möchten, können sich ausschließlich
per Mail unter Übermittlung eines gültigen Presseausweises über das
Akkreditierungspostfach der Pressestelle des Landgerichts Dessau-Roßlau (presse.lg-de@justiz.sachsen-anhalt.de)
akkreditieren. Jeder Medienvertreter/Journalist kann sich nur einmal
akkreditieren.
Die
Akkreditierungsfrist beginnt am 18.11.2017 um 8.00 Uhr und endet am 21.11.2017
um 13.00 Uhr. Akkreditierungsgesuche, die nicht per Mail an vorgenanntes
Postfach bzw. die vor Beginn oder nach Ablauf der Frist eingehen, können nicht
berücksichtigt werden.
b) Es werden
höchstens 25 akkreditierte Medienvertreter/Journalisten sowie zusätzlich 3
weitere akkreditierte Medienvertreter/Journalisten ausländischer Medien mit
besonderem Bezug zu dem Opfer der angeklagten Straftat zu 1. in der Reihenfolge
des Eingangs ihres Akkreditierungsgesuches zugelassen.
7.
Presse, Funk und Fernsehberichterstattung
a) Ton-,
Film- und Bildaufnahmen sind den Medienvertretern/Journalisten ab jeweils 30
Minuten vor dem angesetzten Beginn der Sitzung bis zum Beginn der Sitzung im
Sitzungssaal innerhalb des gekennzeichneten Bereichs gestattet. Im Übrigen sind
während sämtlicher Sitzungen Ton-, Film- und Bildaufnahmen untersagt.
b) Die
Persönlichkeitsrechte der anwesenden Personen sind zu wahren.
c) Die
Aufnahmen sind mit der Eröffnung der Sitzung durch die Vorsitzende zu beenden.
Die Medienvertreter/Journalisten, die entsprechend des oben genannten
Auswahlverfahrens keinen Sitzplatz haben, haben den Sitzungssaal zu verlassen.
d) Mit Bild-
und Tonaufzeichnungen des Spruchkörpers sowie der Protokollführer
außerhalb
des Sitzungssaals besteht kein Einverständnis.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die in der
Pressemitteilung vom 25.10.2016 erbetene Interessenbekundung eine förmliche
Akkreditierung nicht ersetzt.
Das Ergebnis des Akkreditierungsverfahrens wird nach
dessen Abschluss bekannt gegeben.
Frank
Straube
Pressesprecher
Impressum:Landgericht Dessau-RoßlauPressestelleWilly-Lohmann-Str. 2906844 Dessau-RoßlauTel: 0340 202-1445Fax: 0340 202-1442, 202-1430Mail: presse.lg-de@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lg-de.sachsen-anhalt.de