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Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau

(LG DE) Akkreditierung der Medienvertreter im Strafverfahren 2 Ks 111 Js 11214/16

16.11.2016, Dessau-Roßlau – 31

  • Landgericht Dessau-Roßlau

 

 

Im Schwurgerichtsverfahren 2 Ks 111 Js 11214/16

beginnt vor der 2. Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau am 25.11.2016 um

09.00 Uhr im Sitzungssaal 118 des Justizzentrums Anhalt, Willy-Lohmann-Straße

29, 06844 Dessau-Roßlau, die Hauptverhandlung gegen einen 21-jährigen Mann und

dessen gleichaltrige Lebensgefährtin aus Dessau-Roßlau wegen gemeinschaftlichen

Mordes in Verdeckungsabsicht in Tatmehrheit mit Vergewaltigung. Zur Tatzeit

waren die Angeklagten noch Heranwachsende.

 

 

 

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen soll die Angeklagte

entsprechend einem gemeinsamen Tatplan in den Abendstunden des 11.05.2016 das

spätere Opfer, eine aus der Volksrepublik China stammende Studentin, unter

Vortäuschung eines Notfalls in eine leerstehende Wohnung in Dessau gelockt

haben. Dort sollen beide Angeklagte die Geschädigte unter massivster

Gewalteinwirkung wiederholt vergewaltigt und im Anschluss in der Annahme

zurückgelassen haben, sie werde ohne medizinische Versorgung alsbald

versterben. Als sie Stunden später in die Wohnung zurückkehrten und

feststellten, dass die schwer verletzte Geschädigte noch am Leben war, sollen

sie sie in einem schwer einsehbaren rückwärtigen Grundstücksbereich abgelegt

haben. Dort wurde das Opfer am 13.05.2016 im Zuge einer Suchaktion tot

aufgefunden. Todesursache war nach den rechtsmedizinischen Feststellungen eine

Einschwemmung von Fetttröpfchen in die Lungenstrombahn als Folge der massiven

stumpfen Gewalteinwirkung gegen Kopf, Rumpf und Extremitäten des Opfers.

 

 

 

Dem Angeklagten werden darüber hinaus zwei weitere

Vergewaltigungen vorgeworfen, die er im Sommer 2013 in Dessau zum Nachteil einer

weiteren Geschädigten begangen haben soll und die erst jetzt im Zuge der

Ermittlungen bekannt geworden sind. Die mutmaßliche Geschädigte soll vom

Angeklagten eingeschüchtert worden sein und deswegen von einer Anzeige zunächst

abgesehen haben.

 

 

 

Die Eltern der getöteten Studentin treten als

Nebenkläger auf.

 

 

 

Zum ersten Hauptverhandlungstermin sind noch keine

Zeugen geladen. Wegen der Fortsetzungstermine wird auf die Pressemitteilung vom

25.10.2016 (028/2016) verwiesen.

 

 

 

Die Vorsitzende der Kammer hat heute in einer

sitzungspolizeilichen Anordnung folgende Festlegungen zur Akkreditierung von

Medienvertretern sowie zu deren Rechten und Pflichten getroffen:

 

 

 

1.

 

a) Die Sitzungen finden im Saal 118

statt. Sie sind grundsätzlich öffentlich.

 

 

 

b) Zuhörer und Medienvertreter/Journalisten

erhalten 60 Minuten vor Sitzungsbeginn Zugang zum Prozessgebäude. Der

Sitzungssaal wird 30 Minuten vor Sitzungsbeginn geöffnet.

 

 

 

2.

 

a) Im Saal

118 des Landgerichts Dessau-Roßlau stehen für das Verfahren im Zuhörerbereich

insgesamt 60 Sitzplätze zur Verfügung.

 

 

 

b) Für

Medienvertreter/Journalisten sind hiervon 25 Sitzplätze und für ausländische

Medien mit besonderem Bezug zu dem Opfer der angeklagten Straftat zu 1. sind

hiervon 3 weitere Sitzplätze reserviert, die als solche gekennzeichnet sind.

 

 

 

c) Die

Sitzplatzvergabe für Medienvertreter/Journalisten vor der Hauptverhandlung

erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs der Akkreditierungsgesuche nach

Maßgabe der näheren Bestimmungen unter III. Ziff. 6.

 

 

 

3.

 

a) Es dürfen

nur so viele Zuhörer in den Sitzungssaal eingelassen werden, wie Sitzplätze

vorhanden sind. Ein Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz besteht nicht. Den

diesbezüglichen Anweisungen der Justizbediensteten oder ihrer Amtshelfer ist

Folge zu leisten.

 

 

 

b)

Akkreditierte Medienvertreter/Journalisten werden nach Nachweis ihrer

Akkreditierung  in den Sitzungssaal

eingelassen.

 

 

 

c) Nicht

akkreditierte Medienvertreter/Journalisten und andere Zuhörer erhalten auf

eigene Aufforderung in der Reihenfolge ihres Erscheinens am Haupteingang des

Sitzungsgebäudes jeweils eine für Medienvertreter bzw. für sonstige Zuhörer

vorgesehene durchnummerierte Karte mit der Bezeichnung des jeweiligen

Hauptverhandlungstermins. Die Karten werden an jedem Verhandlungstag neu

herausgegeben. Bei der Einlasskontrolle in den Sitzungssaal sind die Karten

vorzuzeigen. Zunächst werden die Zuhörer mit den Kartennummern 1 - 32 in den

Sitzungssaal eingelassen sowie so viele Medienvertreter/Journalisten nach der

nummerischen Reihenfolge der für sie ausgegebenen Karten wie freie, nicht im

Rahmen des Akkreditierungsverfahrens vergebene Presseplätze noch zur Verfügung

stehen.

 

 

 

d) Die 28 für

die Vertreter von Presse, Rundfunk und Fernsehen vorgesehenen  Sitzplätze werden bis 10 Minuten vor

Sitzungsbeginn reserviert. Bis dahin nicht eingenommene Sitzplätze werden

zunächst an anwesende nicht akkreditierte Medienvertreter/Journalisten und

sodann an sonstige Zuhörer, jeweils nach der nummerischen Reihenfolge der von

ihnen vorgelegten Karten vergeben. Soweit Zuhörerplätze bis 10 Minuten vor

Beginn der Sitzung nicht belegt sind, werden diese zunächst an anwesende

Zuhörer und sodann an anwesende nicht akkreditierte

Medienvertreter/Journalisten jeweils nach der nummerischen Reihenfolge der von

ihnen vorgelegten Karten vergeben.

 

Ein

nach Sitzungsbeginn frei werdender Sitzplatz wird nachrückend neu belegt.

?Reservierungen" sind nicht statthaft. Ausgenommen hiervon sind frei

werdende Sitzplätze aufgrund von Sitzungspausen ab 15 Minuten (vgl. III Ziff.

5).

 

 

 

e) Zur

Durchführung von Ton-, Film- und Bildaufnahmen werden Medienvertreter nach

Vorlage eines gültigen Presseausweises auch dann in den Sitzungssaal

eingelassen, wenn sie keinen Anspruch auf einen Sitzplatz haben. Zu Beginn der

Sitzung haben diese Medienvertreter den Saal zu verlassen.

 

 

 

4.

 

Zuhörer

und Medienvertreter/Journalisten, die keinen Sitzplatz gefunden haben, müssen

den Sitzungssaal vor Beginn der Sitzung verlassen. Auch bei voll besetztem

Zuhörerraum darf ein Sitzplatz nicht mit mehreren Personen besetzt werden.

 

 

 

 

 

5.

 

Während

der Sitzungspausen, die für Zeiträume ab 15 Minuten angeordnet werden, und nach

dem Ende der Sitzung haben Zuhörer und Medienvertreter/Journalisten den

Sitzungssaal zu verlassen.

 

 

 

6.

 

Zulassung der

Medienvertreter/Journalisten

 

a)  Medienvertreter/Journalisten, die während der

Verhandlung einen Sitzplatz in Anspruch nehmen möchten, können sich ausschließlich

per Mail unter Übermittlung eines gültigen Presseausweises über das

Akkreditierungspostfach der Pressestelle des Landgerichts Dessau-Roßlau (presse.lg-de@justiz.sachsen-anhalt.de)

akkreditieren. Jeder Medienvertreter/Journalist kann sich nur einmal

akkreditieren.

 

 

 

Die

Akkreditierungsfrist beginnt am 18.11.2017 um 8.00 Uhr und endet am 21.11.2017

um 13.00 Uhr. Akkreditierungsgesuche, die nicht per Mail an vorgenanntes

Postfach bzw. die vor Beginn oder nach Ablauf der Frist eingehen, können nicht

berücksichtigt werden.

 

 

 

b) Es werden

höchstens 25 akkreditierte Medienvertreter/Journalisten sowie zusätzlich 3

weitere akkreditierte Medienvertreter/Journalisten ausländischer Medien mit

besonderem Bezug zu dem Opfer der angeklagten Straftat zu 1. in der Reihenfolge

des Eingangs ihres Akkreditierungsgesuches zugelassen.

 

 

 

7.

 

Presse, Funk und Fernsehberichterstattung

 

a) Ton-,

Film- und Bildaufnahmen sind den Medienvertretern/Journalisten ab jeweils 30

Minuten vor dem angesetzten Beginn der Sitzung bis zum Beginn der Sitzung im

Sitzungssaal innerhalb des gekennzeichneten Bereichs gestattet. Im Übrigen sind

während sämtlicher Sitzungen Ton-, Film- und Bildaufnahmen untersagt.

 

 

 

b) Die

Persönlichkeitsrechte der anwesenden Personen sind zu wahren.

 

 

 

c) Die

Aufnahmen sind mit der Eröffnung der Sitzung durch die Vorsitzende zu beenden.

Die Medienvertreter/Journalisten, die entsprechend des oben genannten

Auswahlverfahrens keinen Sitzplatz haben, haben den Sitzungssaal zu verlassen.

 

 

 

d) Mit Bild-

und Tonaufzeichnungen des Spruchkörpers sowie der Protokollführer

 

außerhalb

des Sitzungssaals besteht kein Einverständnis.

 

 

 

 

 

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die in der

Pressemitteilung vom 25.10.2016 erbetene Interessenbekundung eine förmliche

Akkreditierung nicht ersetzt.

 

 

 

Das Ergebnis des Akkreditierungsverfahrens wird nach

dessen Abschluss bekannt gegeben.

 

 

 

         Frank

Straube

 

        

Pressesprecher

 

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