Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau
(VG HAL) Asylverfahren eines syrischen Staatsangehörigen
13.12.2016, Halle (Saale) – 3
- Verwaltungsgericht Halle
Das Verwaltungsgericht Halle hat über die Klage eines
syrischen Staatsangehörigen auf Zuerkennung
der Flüchtlingseigenschaft entschieden.
Die Beklagte erkannte dem Kläger lediglich den subsidiären
Schutzstatus zu und führte aus, dass die Voraussetzungen der Zuerkennung der
Flüchtlingseigenschaft nicht vorlägen. Das Verwaltungsgericht hat die
Entscheidung der Beklagten bestätigt.
Bei syrischen Staatsangehörigen, die unverfolgt aus Syrien
ausgereist sind, sei nach den zugrunde zu legenden Erkenntnismitteln eine
(drohende) persönliche Verfolgung des Klägers bei einer Rückkehr nach Syrien
allein aus dem Umstand der illegalen Ausreise und der Beantragung von Asyl bzw.
internationalem Schutz in der Bundesrepublik Deutschland nicht festzustellen.
Zwar könne es bei oppositionsnahen Aktivitäten oder einem nicht abgeleisteten
Militärdienst zu Übergriffen oder Sanktionen kommen. Es lägen aber keine
Erkenntnisse dafür vor, dass es allein aufgrund eines vorausgegangenen
Auslandsaufenthaltes zu Verfolgungsmaßnahmen gekommen sei.
VG Halle, Urteil vom 25. November 2016 ? 3 A 169/16
HALNicola BausPressesprecherin
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