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Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau

(LG MD) Teurer Widerstand gegenüber einem Polizeibeamten

03.01.2014, Magdeburg – 61

  • Landgericht Magdeburg

10 O 1751/12 ? 10. Zivilkammer

 

 

Ein Mann muss an das Land Sachsen-Anhalt Schadensersatz in Höhe von 6.887,35 ? wegen Verletzungen eines Polizeibeamten zahlen. Dies hat die 10. Zivilkammer mit Urteil von heute entschieden. Die drei Berufsrichter der Zivilkammer sind zu der Überzeugung gelangt, dass der mittlerweile 27-jährige Beklagte einen Polizeibeamten anlässlich einer Verkehrskontrolle mit Identitätsfeststellung am 19.11.2010 in Halberstadt tätlich angegriffen hat. Durch den Angriff des Beklagten wurde der Beamte an der Hand verletzt. Verletzungsbedingt konnte der Beamte vom 22.11.2010 bis 14.01.2011 seinen Dienst nicht ausüben. Weiterhin musste er ärztlich behandelt werden. Da das Land das Gehalt des Beamten und die Heilbehandlungskosten zahlen musste, hat es diese Kosten nun erfolgreich gegenüber dem Beklagten als Schadensersatzanspruch geltend gemacht.

 

Der Beklagte hat im Prozess eingewandt, er habe sich nur gewehrt, als die Polizisten ihn angegriffen hätten. Aufgrund der Beweisaufnahme und der Vernehmung von 3 Zeugen ist das Gericht jedoch zu der Überzeugung gelangt, dass die Beamten sich rechtlich korrekt verhalten haben. Der Beklagte dagegen hat eine Widerstandshandlung begangen und den Beamten rechtswidrig verletzt. Rechtlich stellte das Verhalten des Beklagten einen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und eine mindestens fahrlässige Körperverletzung dar. Der Beklagte muss daher den dem Land entstandenen Schaden ersetzen.

 

Die zivilrechtliche Haftung des Beklagten ist unabhängig von seiner strafrechtlichen Verantwortlichkeit. Grundsätzlich gilt, dass ein Beschuldigter auch zivilrechtlich Schadensersatz leisten muss, wenn er durch eine Straftat Schäden verursacht.

 

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Beklagte hat die Möglichkeit, hiergegen Berufung beim Oberlandesgericht in Naumburg einzulegen.

 

 

 

Thomas Kluger

stv. Pressesprecher

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