Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau
(OVG LSA) Eilantrag gegen die
Entlassung des Landesbeauftragten für die Unterlagen des
Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR ohne Erfolg
16.02.2011, Magdeburg – 4
- Oberverwaltungsgericht
Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung
Nr.: 004/11
Oberverwaltungsgericht des Landes
Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 004/11
Magdeburg, den 16. Februar 2011
(OVG LSA) Eilantrag gegen die
Entlassung des Landesbeauftragten für die Unterlagen des
Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR ohne Erfolg
Der Ministerpräsident des Landes
Sachsen-Anhalt hatte mit Bescheid vom 14. Juni 2010 den ehemaligen Landesbeauftragten
für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR aus dem
Beamtenverhältnis entlassen und die sofortige Vollziehung der Entlassung
angeordnet. Zur Begründung des Entlassungsbescheides hatte der
Ministerpräsident ausgeführt, dass der Landesbeauftragte seine Dienstpflichten
verletzt habe, weil sich dieser entgegen seiner gesetzlichen Verpflichtung in
mehreren, auch öffentlichen Erklärungen im März und April 2010 geweigert hatte,
das Amt bis zur Berufung eines Nachfolgers weiter zu führen. Ein gegen die
Entlassung gerichteter Eilantrag blieb sowohl vor dem Verwaltungsgericht
Magdeburg als auch vor dem Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt
erfolglos. Die Gerichte hatten Erklärungen des Landesbeauftragten nach dem 14.
Juni 2010, dass er das Amt doch weiter ausüben wolle, als Schutzerklärungen
gewertet, um die Folgen der Entlassung aus dem Beamtenverhältnis, insbesondere
den Verlust von Dienst- und Versorgungsbezügen zu verhindern (Beschluss des
Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 10. Januar 2011, Aktenzeichen 5 B 186/10 MD;
Beschluss des Oberverwaltungsgerichts vom 16. Februar 2011, Aktenzeichen 1 M
9/11).
Beim Oberverwaltungsgericht des
Landes Sachsen-Anhalt ist noch ein Beschwerdeverfahren anhängig, welches die
Neubesetzung des Amtes des Landesbeauftragten für die Unterlagen der
Staatssicherheit zum Gegenstand hat. In diesem Verfahren wird voraussichtlich
bis Ende Februar 2011 eine Entscheidung ergehen.
Semmelhaack
(Pressesprecher)
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