Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau
(AG HAL) Sitzung des
Schöffengerichts am 16.12.2010
10.12.2010, Halle (Saale) – 13
- Amtsgericht Halle (Saale)
Amtsgericht Halle (Saale) - Pressemitteilung Nr.: 013/10
Amtsgericht Halle (Saale) -
Pressemitteilung Nr.: 013/10
Halle, den 10. Dezember 2010
(AG HAL) Sitzung des
Schöffengerichts am 16.12.2010
361 Ls 120 Js 12849/10, 16.12.2010,
13:00 Uhr, Schöffengericht, Saal 1.019
Vorwurf: besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs
Dem 32-jährigen gebürtigen
Hallenser wird vorgeworfen, sich am 07.06.2009 nach dem Regionalliga
Fußballspiel zwischen dem Halleschen FC und dem VFC Plauen an der Spitze einer
Menschenmenge an Gewalttätigkeiten gegenüber Fans der Gästemannschaft und
gegenüber den in deren Fanblock eingesetzten Polizeibeamten beteiligt zu haben.
Er soll andere Beteiligte zu Gewalttätigkeiten aufgefordert und mehrere
Kanthölzer und andere Gegenstände geworfen haben, ohne jemanden zu treffen.
Das Gericht hat zunächst keine Zeugen geladen. Der Angeklagte ist vielfach,
wenn auch nicht einschlägig strafrechtlich in Erscheinung getreten.
Landfriedensbruch gemäß § 125 StGB begeht, wer sich an Gewalttätigkeiten oder
Drohungen beteiligt, die aus einer Menschenmenge heraus mit vereinten Kräften
in einer die öffentliche Sicherheit gefährdenden Weise begangen werden oder
hierzu auf eine Menschenmenge einwirkt. Das Gesetz droht Freiheitsstrafe bis zu
drei Jahren oder Geldstrafe an. Ein besonders schwerer Fall gemäß § 125a StGB
liegt unter anderem vor, wenn der Täter eine Schusswaffe bei sich führt oder
eine andere Waffe in Verwendungsabsicht bei sich führt. ¿Waffen¿ im Sinne des
Gesetzes können auch andere Gegenstände sein. Der besonders schwere Fall des
Landfriedensbruchs ist mit Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn
Jahren bedroht.
Werner Budtke
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