Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau
(LG HAL) Weitere Prozessauftakte in Strafsachen im Dezember
08.12.2017, Halle (Saale) – 49
- Landgericht Halle
Versuchter Betrug mit
Forderungsverkäufen in Dessau
Tag, Uhrzeit
12.12.17, 13:00
; 14.12.17, 14:00 ; 15.12.17,
09:00
Raum 169
2 KLs 9/16
Der
im Juni 1972 geborenen Angeklagten wird - teils versuchter - gewerbsmäßiger
Betrug in zehn Fällen zur Last gelegt.
Sie
soll zwischen Mai und August 2012 als Finanzvorstand einer in Dessau ansässigen
Aktiengesellschaft (AG) Forderungen der AG an ein sogenanntes
Factoring-Unternehmen verkauft und abgetreten haben mit der Folge, dass diesem
Unternehmen nunmehr die Forderung zustanden und der Schuldner der Forderung
(der Kunde der AG) seine Zahlung an das Factoringunternehmen zu leisten hatte,
was den Kunden auch mitgeteilt worden war. Danach soll sie sich an die Kunden
der AG, gewendet haben und mitgeteilt haben, der Factoringvertrag sei gekündigt
und Zahlungen hätten nunmehr wieder an die AG zu erfolgen; diese Mitteilung
soll unrichtig gewesen sein, so dass Kunden, die an die AG zahlten, von ihrer
Verbindlichkeit gegenüber dem Factoringunternehmen nicht frei wurden und
gegebenenfalls zweimal zahlen mussten. Die den Kunden dann gegen die AG
zustehenden Rückforderungsansprüche sollen wertlos gewesen sein, weil über das
Vermögen der AG im Juni 2012 das Insolvenzverfahren eröffnet worden sei. Auf
diese Weise soll die Angeklagte erreicht haben, dass Kunden insgesamt über
170.000,00 Euro an die AG gezahlt hätten, obwohl dieser die zugrundeliegenden
Forderungen gar nicht mehr zustanden.
Im
Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten und 15
Jahren.
Einbruchsdiebstähle in Halle
Tag, Uhrzeit
20.12.17, 09:00
; 09.01.18, 09:00 ; 29.01.18,
09:00
Raum 96
13 KLs 16/17
Dem
im September 1983 geborenen Angeklagten werden sieben - teils schwere - Fälle
des Diebstahls zur Last gelegt.
Er
soll zwischen März und August 2017 in Halle mit teils bekannten, teils
unbekannten Mittätern in Ladenlokale eingebrochen sein und stehlenswerte
Gegenstände sowie Bargeld entwendet haben, um so eine
Betäubungsmittelabhängigkeit zu finanzieren.
So
soll er im März aus einem Tabakgeschäft vier Kisten Zigarren und Tabak im Wert
von 3.000,00 bis 4.000,00 Euro sowie rund 150,00 Euro Bargeld aus der
Ladenkasse entwendet haben. Bei einem Einbruch in ein A&V-Geschäft soll er
Laptops und Handys, bei zwei Einbrüchen in ein Friseurgeschäft
Haarpflegeprodukte, Schneidewerkzeuge und Bargeld entwendet haben. Einmal soll
er aus der Drogerieabteilung eines Kaufhauses Parfüme im Gesamtwert von
2.291,80 Euro entwendet haben, in anderen Föllen soll er aus Supermärkten
Zigaretten, Tabak und Kaffee gestohlen haben.
Der
Angeklagte hat die Taten teilweise eingeräumt, dazu aber angegeben, er habe nur
als Gehilfe gehandelt, geplant und maßgeblich ausgeführt worden seien die Taten
von anderen Mitgliedern einer Gruppe von Männern und Frauen, die gemeinsam eine
Wohnung in Halle bewohnt hätten. Teilweise hat er sich auch gar nicht zu den
Tatvorwürfen eingelassen.
Im
Falle der Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe bis zu 15 Jahren.
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