Menu
menu

Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau

[LG MD] Strafprozess um den Tod
von Ouri Jallow beginnt voraussichtlich am 25.10.2010

09.09.2010, Magdeburg – 53

  • Landgericht Magdeburg

 

 

 

 

 

Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 053/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landgericht Magdeburg -

Pressemitteilung Nr.: 053/10

 

 

 

Magdeburg, den 9. September 2010

 

 

 

[LG MD] Strafprozess um den Tod

von Ouri Jallow beginnt voraussichtlich am 25.10.2010

 

 

 

21  Ks 141 Js

13260/10 (8/10) ¿ 1. große Strafkammer

 

 

 

 

 

Die 1.

Strafkammer hat  in einem Vorabgespräch mit der Staatsanwaltschaft, dem

Verteidiger und den Nebenklagevertretern Hauptverhandlungstermine bis April

2011 abgesprochen. Der Prozess selbst soll am 25.10.2010 um 09.30 Uhr

voraussichtlich beginnen.

 

 

 

Eine offizielle

Ladung durch die Vorsitzende Richterin zu den Terminen ist noch nicht erfolgt.

 

 

 

Eine

Akkreditierung von Medienvertretern und sonstigen Prozessbesuchern ist derzeit

noch nicht möglich. Die Akkreditierungsbedingungen werden noch

rechtzeitig vor Prozessbeginn mitgeteilt.

 

 

 

 

 

Hintergrund

nach der Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 3/10 vom 07.01.2010

 

 

 

¿Am 7. Januar 2005 verstarb der in

Sierra-Leone geborene Ouri Jallow in einer Gewahrsamszelle des Polizeireviers

Dessau. an den Folgen eines durch den Brand der Matratze, auf der er fixiert

worden war, ausgelösten Inhalationshitzeschocks.

 

 

 

Die Staatsanwaltschaft hatte dem

Angeklagten, der als Dienstgruppenleiter der Polizei die Verantwortung für den

Gewahrsamsbereich getragen habe, zur Last gelegt, er habe es unterlassen,

sofort nach dem Ertönen des Alarmsignals des Rauchmelders Rettungsmaßnahmen

einzuleiten, obwohl ihm bewusst gewesen sei, dass beim Ansprechen eines

Rauchmelders stets vom Ausbruch eines Feuers auszugehen sei. Dabei habe er mögliche

Verletzungen Ouri Jallows durch Rauch- und Feuereinwirkung billigend in Kauf

genommen.

 

 

 

Das Landgericht Dessau-Roßlau hat den

Angeklagten aus tatsächlichen Gründen von dem Vorwurf der Körperverletzung mit

Todesfolge im Amt freigesprochen.

 

 

 

Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft

und der Nebenkläger hat der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs das Urteil des

Landgerichts mit folgender Begründung aufgehoben: Nach den Urteilsausführungen

ist nicht nachvollziehbar, wie sich der Brand der Matratze im Einzelnen

entwickelt hat. Insbesondere bleibt unklar, ob ein vom Landgericht angenommenes

"Anschmoren" des Matratzenbezuges ohne Verbrennungen der Hand und

entsprechende Schmerzenslaute möglich wäre, die den Angeklagten zu einem

frühzeitigen Eingreifen hätten veranlassen müssen. Zudem hat das Landgericht

bei der Bemessung der für die Rettung Ouri Jallows zur Verfügung stehenden Zeit

nicht bedacht, dass der Rauchmelder bereits Minuten vor dem Entzünden der

Schaumstofffüllung der Matratze, das innerhalb von zwei Minuten zu einem

tödlichen Inhalationsschock führte, möglicherweise bereits dadurch ausgelöst

worden war, dass der schwer entflammbare Matratzenbezug zunächst unter

Verwendung eines Gasfeuerzeuges angeschmolzen wurde, um die Schaumstofffüllung

freizulegen. Dann hätte der Angeklagte aber möglicherweise den Todeserfolg

verhindern können, wenn er sofort nach dem Alarm die erforderlichen

Rettungsmaßnahmen eingeleitet hätte. Der 4. Strafsenat hat im Übrigen die

Annahme des Landgerichts beanstandet, der Angeklagte habe sich pflichtgemäß

verhalten, obwohl er den Alarm zunächst wegdrückte, anschließend ein

Telefongespräch mit seinem Vorgesetzen führte und danach auf dem Weg zu dem

Gewahrsamsbereich umkehren musste, weil er vergessen hatte, die

Fußfesselschlüssel mitzunehmen.

 

 

 

Der Bundesgerichtshof hat die Sache an das Landgericht Magdeburg

zurückverwiesen. Dort muss sie nunmehr neu verhandelt werden.

 

 

 

BGH Urteil vom 7. Januar 2010 ¿ 4 StR 413/09

 

 

 

LG Dessau-Roßlau ¿ Urteil vom 8. Dezember 2008 ¿ 6 Ks 4/05¿

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Christian

Löffler

 

Pressesprecher

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Landgericht Magdeburg

Pressestelle

Halberstädter Str. 8

39112 Magdeburg

Tel: (0391) 6 06 20 61 oder -2142

Fax: (0391) 6 06 -20 69 oder -20 70

Mail:

pressestelle@lg-md.justiz.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Landgericht MagdeburgPressestelleHalberstädter Str. 839112 MagdeburgTel: 0391 606-2061 oder -2142 Fax: 0391 606-2069 oder -2070Mail: presse.lg-md@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lg-md.sachsen-anhalt.de