Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau
[LG MD] Strafprozess um den Tod
von Ouri Jallow beginnt voraussichtlich am 25.10.2010
09.09.2010, Magdeburg – 53
- Landgericht Magdeburg
Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 053/10
Landgericht Magdeburg -
Pressemitteilung Nr.: 053/10
Magdeburg, den 9. September 2010
[LG MD] Strafprozess um den Tod
von Ouri Jallow beginnt voraussichtlich am 25.10.2010
21 Ks 141 Js
13260/10 (8/10) ¿ 1. große Strafkammer
Die 1.
Strafkammer hat in einem Vorabgespräch mit der Staatsanwaltschaft, dem
Verteidiger und den Nebenklagevertretern Hauptverhandlungstermine bis April
2011 abgesprochen. Der Prozess selbst soll am 25.10.2010 um 09.30 Uhr
voraussichtlich beginnen.
Eine offizielle
Ladung durch die Vorsitzende Richterin zu den Terminen ist noch nicht erfolgt.
Eine
Akkreditierung von Medienvertretern und sonstigen Prozessbesuchern ist derzeit
noch nicht möglich. Die Akkreditierungsbedingungen werden noch
rechtzeitig vor Prozessbeginn mitgeteilt.
Hintergrund
nach der Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 3/10 vom 07.01.2010
¿Am 7. Januar 2005 verstarb der in
Sierra-Leone geborene Ouri Jallow in einer Gewahrsamszelle des Polizeireviers
Dessau. an den Folgen eines durch den Brand der Matratze, auf der er fixiert
worden war, ausgelösten Inhalationshitzeschocks.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem
Angeklagten, der als Dienstgruppenleiter der Polizei die Verantwortung für den
Gewahrsamsbereich getragen habe, zur Last gelegt, er habe es unterlassen,
sofort nach dem Ertönen des Alarmsignals des Rauchmelders Rettungsmaßnahmen
einzuleiten, obwohl ihm bewusst gewesen sei, dass beim Ansprechen eines
Rauchmelders stets vom Ausbruch eines Feuers auszugehen sei. Dabei habe er mögliche
Verletzungen Ouri Jallows durch Rauch- und Feuereinwirkung billigend in Kauf
genommen.
Das Landgericht Dessau-Roßlau hat den
Angeklagten aus tatsächlichen Gründen von dem Vorwurf der Körperverletzung mit
Todesfolge im Amt freigesprochen.
Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft
und der Nebenkläger hat der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs das Urteil des
Landgerichts mit folgender Begründung aufgehoben: Nach den Urteilsausführungen
ist nicht nachvollziehbar, wie sich der Brand der Matratze im Einzelnen
entwickelt hat. Insbesondere bleibt unklar, ob ein vom Landgericht angenommenes
"Anschmoren" des Matratzenbezuges ohne Verbrennungen der Hand und
entsprechende Schmerzenslaute möglich wäre, die den Angeklagten zu einem
frühzeitigen Eingreifen hätten veranlassen müssen. Zudem hat das Landgericht
bei der Bemessung der für die Rettung Ouri Jallows zur Verfügung stehenden Zeit
nicht bedacht, dass der Rauchmelder bereits Minuten vor dem Entzünden der
Schaumstofffüllung der Matratze, das innerhalb von zwei Minuten zu einem
tödlichen Inhalationsschock führte, möglicherweise bereits dadurch ausgelöst
worden war, dass der schwer entflammbare Matratzenbezug zunächst unter
Verwendung eines Gasfeuerzeuges angeschmolzen wurde, um die Schaumstofffüllung
freizulegen. Dann hätte der Angeklagte aber möglicherweise den Todeserfolg
verhindern können, wenn er sofort nach dem Alarm die erforderlichen
Rettungsmaßnahmen eingeleitet hätte. Der 4. Strafsenat hat im Übrigen die
Annahme des Landgerichts beanstandet, der Angeklagte habe sich pflichtgemäß
verhalten, obwohl er den Alarm zunächst wegdrückte, anschließend ein
Telefongespräch mit seinem Vorgesetzen führte und danach auf dem Weg zu dem
Gewahrsamsbereich umkehren musste, weil er vergessen hatte, die
Fußfesselschlüssel mitzunehmen.
Der Bundesgerichtshof hat die Sache an das Landgericht Magdeburg
zurückverwiesen. Dort muss sie nunmehr neu verhandelt werden.
BGH Urteil vom 7. Januar 2010 ¿ 4 StR 413/09
LG Dessau-Roßlau ¿ Urteil vom 8. Dezember 2008 ¿ 6 Ks 4/05¿
Christian
Löffler
Pressesprecher
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