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Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau

(LGMD) Auswahl aus den Prozessen im Landgerichtsbezirk Magdeburg im August 2017 (Stand: 31. Juli 2017)

01.08.2017, Magdeburg – 19

  • Landgericht Magdeburg

 

 

Berufungsverfahren wegen Körperverletzung in

Quedlinburg

 

23 Ns 839 Js 85806/16 (15/17)  - 3. Strafkammer als Jugendschutzkammer

 

 

 

1 Angeklagter

 

1 Nebenklägerin

 

5 Zeugen

 

 

 

 

 

Prozesstag:                       Dienstag, 08. August 2017,

09.15 Uhr, Saal A 13

 

 

 

 

 

Am

14. Februar 2017 verurteilte das Amtsgericht Quedlinburg den 28-jährigen

Angeklagten Paul G. wegen Körperverletzung unter Einbeziehung eines Urteils des

Amtsgerichts Quedlinburg vom 01.11.2016 zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren

ohne Bewährung.

 

 

 

Das

Amtsgericht ist zu der Überzeugung gelangt, dass der Angeklagte am 21. Oktober

2016 die damals 11-jährige Nebenklägerin auf dem Nachhausweg von hinten

angegriffen und den Mund zugehalten hat. Beide sollen daraufhin zu Boden

gestürzt sein. Als das Mädchen den Angeklagten gebissen hat, soll der

Angeklagte geflohen sein. Die Tat soll in einem Waldstück passiert sein, dass

das Mädchen durchqueren wollte, um den Weg zu einem Treffpunkt mit ihrer Mutter

aufgrund des Regens abzukürzen.

 

 

 

Gegen

dieses Urteil hat der Angeklagte Berufung eingelegt, die nunmehr verhandelt

wird.

 

 

 

Die

Verhandlung ist grundsätzlich öffentlich. Da es sich um eine Jugendschutzsache

handelt, ist es jedoch möglich, dass die Öffentlichkeit zum Schutz des

11-jährigen Mädchens ggf. ausgeschlossen wird.

 

 

 

 

 

Berufungsverfahren Ladendiebstahl in Mecklenburg am

18. Oktober 2016

 

26 Ns 827 Js 86226/16 (78/17)

 - 6. Strafkammer

 

 

 

1 Angeklagter

 

2 Zeugen

 

 

 

 

 

Prozesstag:                       Donnerstag, 10. August 2017,

11.00 Uhr, Saal A 13

 

 

 

 

 

Hier

verurteilte das Amtsgericht Quedlinburg den zuvor erwähnten Angeklagten  Paul G. am 05.04.2017 wegen Diebstahls zu

einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten auf Bewährung. Der Angeklagte soll am

18.10.2016 in einem Kaufhaus in Mecklenburg 2 Schachteln Zigaretten (Gesamtwert

rund 17,00 ?) gestohlen haben. Gegen dieses Urteil hat der Angeklagte Berufung

eingelegt, die nunmehr verhandelt wird.  

 

 

 

 

 

Schwere räuberische Erpressung in

Bernburg

 

22

KLs 157 Js 2265/16 (3/17) ? 2. Strafkammer

 

 

 

 

 

1

Angeklagter

 

6

Zeugen

 

 

 

Prozessbeginn:                 Montag, 14. August 2017, 09.00

Uhr, Saal E 12

 

Fortsetzungstermin:          Mittwoch, 23. August 2017, 09.00 Uhr,

Saal E 12

 

 

 

 

 

Dem

mittlerweile 24-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, am 26. Dezember 2015 in

Bernburg eine vermeintliche Schuld von 160,00 ?, die aus Drogengeschäften

resultieren sollen, vom Geschädigten einzutreiben. Der Angeklagte soll es

jedoch nicht bei dieser Schuld belassen haben, sondern insgesamt 1.000,00 ?

unter Verwendung eines Klappmessers verlangt haben. Zudem soll der Angeklagte

den Zeugen geschlagen haben.

 

 

 

 

 

Gewerbsmäßiger Betrug in Wernigerode,

Magdeburg und anderen Orten

 

29

KLs 622 Js 39007/14 (1/14) ? 9. Strafkammer

 

 

 

2

Angeklagte

 

88

Adhäsionskläger (Geschädigte, die im Strafverfahren zivilrechtlichen

 

                               Schadensersatz

fordern)

 

32

Zeugen

 

 

 

 

 

Prozessbeginn:

Freitag, 11. August 2017, 9:30 Uhr, Saal A 23       

 

Fortsetzungstermine:

 

Mittwoch, 16. August 2017, 14:30 Uhr, Saal A

23

 

Mittwoch, 23. August 2017, 14:30 Uhr, Saal A

23

 

Donnerstag, 24. August 2017, 14:30 Uhr, Saal

A 23

 

Donnerstag, 31. August 2017, 14:30 Uhr, Saal

A 23

 

Montag, 4. September 2017, 09:30 Uhr, A 23

 

Montag, 25. September 2017, 14:00 Uhr, Saal

A 23

 

Montag, 16. Oktober 2017, 09:30 Uhr, Saal A

23

 

Freitag, 20. Oktober 2017, 09:30 Uhr, Saal A

23

 

Donnerstag, 2. November 2017, 09:30 Uhr,

Saal A 23

 

Freitag, 3. November 2017, 09:30 Uhr, Saal

A 23

 

Montag, 20. November 2017, 09:30 Uhr, Saal A

23

 

Montag, 27. November 2017, 09:30 Uhr, Saal A

23

 

Montag, 4. Dezember 2017, 09:30 Uhr, Saal A

23

 

Montag, 11. Dezember 2017, 09:30 Uhr, Saal A

23

 

Montag, 18. Dezember 2017, 09:30 Uhr, Saal A

23

 

Montag, 8. Januar 2018, 09:30 Uhr, Saal A 23

 

Mittwoch, 10. Januar 2018, 09:30 Uhr, Saal A

23

 

Montag, 15. Januar 2018, 09:30 Uhr, Saal A

23

 

Mittwoch, 17. Januar 2018, 09:30 Uhr, Saal A

23

 

Montag, 22. Januar 2018, 09:30 Uhr, Saal A

23

 

Mittwoch, 24. Januar 2018, 09:30 Uhr, Saal A

23

 

Montag, 29. Januar 2018, 09:30 Uhr, Saal A

23

 

Mittwoch, 31. Januar 2018, 09:30 Uhr, Saal A

23

 

         

 

 

 

Einem

53-jährigen Mann werden 192 Straftaten und einer 48-jährigen Frau 580

Straftaten vorgeworfen. Die Taten sollen sich über den Zeitraum März 2012 bis

November 2015 erstreckt haben. Der Mann soll ein Anlagemodell mit dem Namen

"Direktinvest Plus" vertrieben haben. Die Anleger sollen dann in dem

irrigen Vertrauen auf eine sichere Geldanlage insgesamt rund 1,9 Mio ? auf

verschiedene Konten eingezahlt haben. Von dem Betrag soll der Angeklagte rund

1,4 Mio ? auf andere Konten weitergeleitet bzw. bar abgehoben und für eigene

Zwecke verwendet haben.

 

 

 

Der

Angeklagte soll zudem keine Erlaubnis gehabt haben, derartige Bankgeschäfte in

Form von Einlagengeschäften zu tätigen. 

 

 

 

Der

angeklagten Frau soll in etlichen Fällen Zahlungen auf von ihr eingerichteten

Konten von dem Mitangeklagten erhalten haben, wobei sie gewusst haben soll,

dass diese Beträge durch Täuschung der Anleger über ein angeblich sicheres und

gewinnbringendes Anlagemodell betrügerisch erlangt worden sein sollen.

 

 

 

Zudem

soll die Angeklagte in mindestens 566 Fällen mit einem Gesamtbetrag von rund

500.000,00 ? Verfügungen über Gelder vorgenommen haben, wobei sie ebenfalls

gewusst haben soll, dass das Guthaben aus dem betrügerischen Anlagemodell

stammte.

 

 

 

Nach

Auffassung der Staatsanwaltschaft soll sich der männliche Angeklagte des

gewerbsmäßigen Betruges und des unerlaubten Betreibens von Bankgeschäften

strafbar gemacht haben. Die Frau soll sich der gewerbsmäßigen Geldwäsche

schuldig gemacht haben.

 

 

 

Im

Falle einer Verurteilung müssen die Angeklagten mit einer Freiheitsstrafe

zwischen 6 Monaten und 10 Jahren rechnen.

 

 

 

 

 

Drogenhandel in Magdeburg

 

25

KLs 252 Js 8599/16 (1/17) ? 5. Strafkammer

 

 

 

 

 

2

Angeklagte

 

9

Zeugen

 

 

 

 

 

Prozessbeginn:                 Dienstag, 29. August 2017,

09.30 Uhr, Saal C 12

 

 

 

Fortsetzungstermine:         Donnerstag, 31. August 2017 und

Donnerstag,

 

14. September 2017, jeweils 09.30 Uhr,

Saal C 12.

 

 

 

 

 

Einem

34-jährigen Mann und einer 27-jährigen Frau wird vorgeworfen, im Zeitraum Juni

2015 bis September 2016 in Haldensleben und anderen Orten mit Marihuana im

Kilogrammbereich behandelt zu haben.

 

 

 

 

 

 

 

Kluger

 

stellv.

Pressesprecher

 

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