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Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau

(LG MD) Zivilprozess

08.04.2014, Magdeburg – 18

  • Landgericht Magdeburg

Einigung im Prozess aufgrund eines Schusses eines Polizeibeamten -

Land zahlt 30.000 ? Schmerzensgeld und Zahnbehandlungsbehandlungskosten

10 O 939/11 - 10. Zivilkammer -

 

Prozesstag:                           Freitag, 04. April 2014, 09.30 Uhr, Saal B 14.

 

Die Parteien haben sich im heutigen Termin geeinigt und einen Vergleich geschlossen. Danach zahlt das Land 30.000 ? Schmerzensgeld und bis zu rund 12.000 ? Zahnbehandlungskosten gegen Nachweis von Rechnungen an den Kläger. Der Kläger verzichtet darauf, etwaige weitere Schäden, die noch in der Zukunft entstehen können, geltend zu machen. Die Verfahrenskosten trägt ebenfalls das Land.

 

Durch den Schuss, der sich aus der Waffe des Polizisten unabsichtlich gelöst hatte, ist der Kläger vor allem im Kieferbereich schwer verletzt worden. Zur Rekonstruktion des Kiefers und der Zähne sind aufwendige Zahnbehandlungen mit Kieferaufbau und Implantationen notwendig.

 

Die Einigung ist noch nicht rechtskräftig. Das Land Sachsen-Anhalt kann der Vergleich binnen 3 Wochen widerrufen. Sollte der Vergleich widerrufen werden beginnt der Prozess erneut vor dem Landgericht.

 

Hintergrund:

Der 29 jährige Kläger aus Dessau-Rioßlau begehrt im Wesentlichen Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 30.000 ? vom Land Sachsen-Anhalt. Gegen den Kläger bestand der Verdacht, dass er in der Nacht zum 15.03.2010 an einem Einbruch in einen Baumarkt in Dessau-Roßlau beteiligt war. Der Kläger wurde in dieser Nacht durch Polizeibeamte observiert. Durch die Polizei wurde dann der sogenannte Zugriff auf einen Opel Astra angeordnet, in dem der Kläger und andere Personen unterwegs waren. Die Durchführung der polizeilichen Maßnahme erfolgte durch Polizeibeamte des mobilen Einsatzkommandos (MEK). Im Verlauf des Zugriffs auf das Fahrzeug und die darin befindlichen Personen löste sich aus der Dienstwaffe eines Beamten ein Schuss, der den Kläger traf und erheblich verletzte. Der Beamte hat nicht vorsätzlich geschossen.

 

Das Land verteidigt sich damit, dass den Beamten kein Verschulden treffe. Er habe auch nicht fahrlässig gehandelt. Der Schuss habe sich unwillkürlich durch Muskelkontraktion aufgrund eines sogenannten ?Reflexbogens? gelöst.

 

Dem Kläger ist zunächst für seine Klage sowohl durch das Landgericht Magdeburg als auch das Oberlandesgericht Naumburg Prozesskostenhilfe mangels hinreichender Erfolgsaus-sichten verweigert worden. Auf eine erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des Klägers vor dem Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 13.09.2013 1 BvR 1419/13) hin hat das Landgericht  dem Kläger Prozesskostenhilfe gewährt, so dass die Klage nun verhandelt wird.

 

Die 10. Zivilkammer wird in dem Termin 5 Zeugen vernehmen.

 

 

 

(Christian Löffler)

Pressesprecher

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