Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau
(OVG LSA) Neuwahl ehrenamtlicher Richter für das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt
02.02.2018, Magdeburg – 1
- Oberverwaltungsgericht
Die fünfjährige Amtsperiode der
ehrenamtlichen Richter bei dem Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt
endet am 31. Dezember 2018. Der Präsident des Oberverwaltungsgerichts hat
sich an die Landkreise und kreisfreien Städte gewandt, damit die Vorbereitungen
für die Neuwahl der ehrenamtlichen Richter rechtzeitig in die Wege geleitet
werden können. Die ehrenamtlichen Richter bei dem Oberverwaltungsgericht werden
auf Vorschlag der Landkreise und kreisfreien Städte für die Dauer von fünf
Jahren von einem Ausschuss gewählt, dem der Präsident des Oberverwaltungsgerichts,
ein von der Landesregierung bestimmter Verwaltungsbeamter und sieben vom
Landtag oder einen durch ihn bestimmten Landtagsausschuss zu wählende
Vertrauensleute angehören.
Das Oberverwaltungsgericht hat seinen
Sitz in der Landeshauptstadt Magdeburg. Es entscheidet über Berufungen gegen
die Urteile sowie über Beschwerden gegen die Beschlüsse der Verwaltungsgerichte
und erstinstanzlich z. B. über die Gültigkeit von Kommunalabgabensatzungen und
Bebauungsplänen. Die aufgrund mündlicher Verhandlung ergehenden Entscheidungen
werden durch drei Berufsrichter und zwei ehrenamtliche Richter getroffen. Die
ehrenamtlichen Richter wirken bei der mündlichen Verhandlung und der
Urteilsfindung mit gleichen Rechten wie die Berufsrichter mit. Sie sollen das
25. Lebensjahr vollendet haben und im Land Sachsen-Anhalt wohnen.
Bürgerinnen und Bürger, die sich für
eine Mitwirkung als ehrenamtliche Richter interessieren, werden gebeten, sich
wegen der Aufnahme in die Vorschlagslisten bei den Landkreisen und kreisfreien
Städten zu melden, in denen sie ihren Wohnsitz haben.
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