Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau
Hauptverhandlung vor dem Jugendschöffengericht - Schüsse auf ein Magdeburger Seniorenheim
15.11.2017, Magdeburg – 36
- Amtsgericht Magdeburg
Heute hat vor
dem Jugendschöffengericht die Hauptverhandlung gegen zwei 1997 und 1998
geborene Angeklagte begonnen, denen u.a. vorgeworfen wird, im Mai und Juni
2016 in dreizehn Fällen gemeinschaftlich handelnd andere Personen vorsätzlich
körperlich misshandelt oder an der Gesundheit geschädigt zu haben, wobei die
Körperverletzung mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs
begangen worden sein soll und es in elf Fällen bei einem Versuch geblieben ist.
Beide
Angeklagte, die seit längerem befreundet sein sollen, sollen mit einer Luftdruckpistole
mehrfach aus dem Fenster des Zimmers des älteren Angeklagten in einem Magdeburger
Studentenwohnheim auf ein benachbartes Seniorenheim und auf die davor verlaufene
Straße gezielt und geschossen haben, so dass Balkonverkleidungen, Blumenkübel, Fensterscheiben
sowie in zwei Fällen Personen getroffen und in elf Fällen Personen nur knapp verfehlt
worden sind. Die Anklageschrift
geht davon aus, dass beide Angeklagte gemeinschaftlich und in allen Fällen mit
dem Vorsatz gehandelt haben, andere Menschen zu verletzen.
Die anwaltlich
vertretenen Angeklagten äußerten sich heute zur Sache und räumten die Vorwürfe
weitgehend ein. Da das Gericht Widersprüche zwischen den heutigen Angaben des
einen Angeklagten und dessen Angaben vor der Polizei unmittelbar nach der
Festnahme feststellte, konzentrierte sich die Hauptverhandlung zunächst auf
eine Aufklärung dieser Widersprüche.
Beide
Angeklagte haben auch Erklärungen dafür abgegeben, weshalb sie die ihnen vorgeworfenen
Taten im letzten Jahr begangen haben. Da dem älteren der beiden Angeklagten auch vorgeworfen
wird, in seinem Zimmer im Studentenwohnheim einen verbotenen Schlagring
besessen zu haben, kam es zu weiteren Nachfragen des Gerichts.
Für gefährliche
Körperverletzung nach § 224 Abs. 1 StGB sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe
von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. Bei mehreren Taten wird eine Gesamtstrafe
gebildet. Das Gericht wird zusätzlich klären müssen, ob Erwachsenen- oder Jugendstrafrecht
zur Anwendung gelangt.
Das
Jugendschöffengericht setzte aber heute zunächst die Beweisaufnahme durch Vernehmung
von Zeugen fort. Für den 29. November, den 06. und den 13. Dezember 2017 sind
für jeweils 9.00 Uhr Fortsetzungstermine anberaumt, auch deshalb, weil noch weitere Vorwürfe gegen die Angeklagten bestehen, über die verhandelt werden soll. Aufgrund einer sitzungspolizeilichen
Verfügung finden an allen Verhandlungstagen besondere Einlasskontrollen vor dem
Sitzungssaal statt.
Dr. Hoppe
Richter am Amtsgericht
Pressesprecher
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