Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau
(VG MD) Windenenergieanlage stört Flugsicherungseinrichtung bei Magdeburg
01.12.2017, Magdeburg – 15
- Verwaltungsgericht Magdeburg
Die 4. Kammer des
Verwaltungsgerichts Magdeburg hat am 28.11.2017 die Klage eines
Windenergieanlagenbetreibers abgewiesen.
Dabei hatte sich das Gericht mit der
Frage zu befassen, ob der Errichtung einer Windenergieanlage in der Nähe der
Ortschaft Biere (Salzlandkreis) die Funktionsfähigkeit der
Flugsicherungseinrichtung VOR Magdeburg entgegensteht.
Zum Hintergrund: Die Obere
Luftfahrtbehörde des Landes Sachsen-Anhalt hatte die Zustimmung zur Errichtung
der Windenergieanlage aufgrund eines Gutachtens der Deutschen Flugsicherung
versagt. Diese hatte die Frage des Einflusses der Anlage auf Einrichtungen der
Flugsicherung mit einer Computersimulation berechnet. Dabei war sie zu dem
Ergebnis gekommen, dass die geplante Anlage in unzulässigem Umfang zu Fehlern
bei der Funktion der Flugsicherungseinrichtung führen werde. Die Betreiber der
Windenergieanlage hatten versucht, das Ergebnis der Computersimulation im Wege
einer Befliegungsstudie mit deutschlandweiten Messungen an anderen
Flugsicherungseinrichtungen zu widerlegen.
Das Gericht folgte in seiner
Entscheidung dem auf einem "worst-case-Gedanken" beruhenden Gutachten
der Deutschen Flugsicherung. Dieser entspreche dem derzeitigen Stand von
Wissenschaft und Technik. Die Flugsicherung diene dem Schutz hochrangiger
Rechtsgüter. Das computergestützte Berechnungsverfahren lasse eine geeignete
Risikoabschätzung zu, da darin jegliche Szenarien einer Beeinträchtigung
simuliert werden könnten.
Gegen das Urteil kann innerhalb
eines Monats nach Zustellung beim Oberverwaltungsgericht des Landes
Sachsen-Anhalt ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden.
Aktenzeichen: 4 A 297/14 MD
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