Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau
Hauptverhandlung vor dem Schöffengericht
11.01.2018, Magdeburg – 32
- Amtsgericht Magdeburg
Am Mittwoch, 24. Januar 2018,
beginnt um 9.00 Uhr vor dem Schöffengericht die Hauptverhandlung gegen einen
1977 geborenen Angeklagten, dem vorsätzliche Körperverletzung sowie gefährliche
Körperverletzung in Tateinheit mit versuchter räuberischer Erpressung vorgeworfen
wird.
Bei dem Angeklagten handelt es
sich um einen in Magdeburg lebenden Kampfsportler, der auch als Trainer tätig ist.
Bei den Geschädigten handelt es sich um in Magdeburg tätige Rechtsanwälte.
Hintergrund der Anklageschrift vom
27. September 2017 ist folgender:
1. Am 9. März 2017 gegen
15.30 Uhr soll der Angeklagte auf den später geschädigten S. getroffen sein,
als dieser im Begriff gewesen sei, sein Fahrzeug an der Tankstelle in der
Brenneckestraße zu betanken. Weil S. der Aufforderung des Geschädigten
nicht nachgekommen sei, mit dem Fahrzeug bis zur nächsten Zapfsäule
vorzufahren, habe der Angeklagte dem S. einen Schlag verpasst, so dass S.
kurzzeitig ohnmächtig geworden und hingefallen sei. S. soll sich dabei eine
Kopfplatzwunde zugezogen haben, die mit mehreren Stichen habe genäht
werden müssen. Ob der Angeklagte den S. in dessen Eigenschaft als Rechtsanwalt gekannt
hatte oder S. ein Zufallsopfer war, ist offen.
2. Am 19. Juni 2017 soll sich
der Angeklagte nach Vereinbarung eines Termins unter Verwendung falscher
Personalien Zutritt zu den Kanzleiräumen von Rechtsanwalt D. verschafft
haben, der den Angeklagten zuvor in einem Strafverfahren verteidigt hatte.
Weil der Angeklagte mit D.´s Kostenrechnung von rd. 2.300 Euro nicht einverstanden
gewesen sei, habe er D. aufgesucht und erreichen wollen, dass dieser die
Kosten selbst übernehme. Der später geschädigte D. habe zu dieser Zeit noch
angenommen, es handle sich um einen normalen Besprechungstermin mit dem ihm
bekannten Angeklagten. Er habe deshalb diesen deshalb empfangen. Der Angeklagte
habe dem D. aber die Kostenrechnung entgegengehalten und geäußert, dass D.
alles falsch gemacht habe. Der Angeklagte habe daraufhin D., der mit einem
Angriff nicht gerechnet habe, einen harten Schlag ins Gesicht versetzt, so dass
D. mit dem Schreibtischstuhl umgefallen und gegen die Heizung geprallt sei.
Nach kurzzeitiger Bewusstlosigkeit habe D. aufstehen wollen. Der Angeklagte
habe dem am Boden liegenden D. aber mit den Worten bedroht "Du
bleibst liegen, Du zahlst alles, damit das klar ist!". Um seiner
Forderung Nachdruck zu verleihen, habe der Angeklagte D. erneut ins Gesicht
geschlagen. Der Geschädigte soll hierdurch eine Gehirnerschütterung, starke
Prellungen sowie Platzwunden am Kopf und am gesamten Körper erlitten haben, so
dass er im Universitätsklinikum habe behandelt werden müssen.
Aufgrund gutachterlicher Expertise sei davon auszugehen, dass für D. Lebensgefahr
bestanden habe.
Die Staatsanwaltschaft Magdeburg
wirft dem Angeklagten vorsätzliche Körperverletzung sowie gefährliche Körperverletzung
in Tateinheit mit versuchter räuberischer Erpressung vor. Räuberische
Erpressung ist ein Verbrechen, so dass das Hauptverfahren vor dem Schöffengericht
und nicht vor dem Strafrichter zu eröffnen war. Das Gericht wird u.a. durch Vernehmung
von Zeugen Beweis erheben. Im Falle eines Schuldspruchs droht dem Angeklagten
eine empfindliche Gesamtfreiheitsstrafe. Ob das Gericht die Vollstreckung einer
Gesamtfreiheitsstrafe zur Bewährung aussetzen wird, ist ungewiss. Zum einen ist
der Angeklagte vorbestraft, zum anderen stand er im Zeitpunkt der o.g. Taten
unter Bewährung. Mit einem Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung muss der
Angeklagte im Fall des Schuldspruchs außerdem rechnen.
Dr. Hoppe
Richter am
Amtsgericht
Pressesprecher
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