Menu
menu

Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau

(LG MD) Auswahl aus den Prozessen im Landgerichtsbezirk Magdeburg im Januar 2015 (Stand: 02.01.2015)

07.01.2015, Magdeburg – 1

  • Landgericht Magdeburg

I. Strafsachen

 

 

Sexueller Missbrauch in Magdeburg

22 KLs 143 Js 26938/14 (13/14) ? 2. Strafkammer

 

  1 Angeklagter

  1 psychiatrischer Sachverständiger

10 Zeugen

 

 

Prozessbeginn:                                  Mittwoch, 07. Januar 2015, 09.30 Uhr, Saal E 12

 

Fortsetzungstermine:                         08. und 09. Januar, 09.30 Uhr, Saal E 12

 

 

Dem Angeklagten Michael J. (55 Jahre alt) wird vorgeworfen, am 13. August 2014 in Magdeburg neben dem Sportplatz Scharnhorstring Nr. 19 sich vor zwei sieben und acht Jahre alten Kindern entblößt und am Geschlechtsteil manipuliert zu haben.

 

 

Bandendiebstahl u.a. mit Geldautomaten in Aschersleben und anderen Orten

21 KLs 223 Js 13692/14 (14/14) ? 1. Strafkammer

 

3 Angeklagte

1 psychiatrischer Sachverständiger

70 Zeugen

 

 

Prozessbeginn:           Freitag, 09. Januar 2015, 09.00 Uhr, Saal A 23

 

Fortsetzungstermine:  12., 13., 14., 16., 22., 23., 27. und 30. Januar

                                   23. Februar und 09. März  (vorsorglich)

                                   jeweils 09.00 Uhr, Saal A 23

 

 

Dem Angeklagten Steffen R. (27 Jahre alt) werden 30 Straften, Mario R. (27 Jahre alt) 27 Straftaten und David K. (35 Jahre alt) 17 Straftaten vorgeworfen. Die Taten sollen die Angeklagten im Zeitraum August 2013 bis April 2014 begangen haben. Die Angeklagten sollen sich dabei als Bande zusammengeschlossen haben, um Einbruchdiebstähle in Geschäftsräumen zu begehen. Tatorte sollen Aschersleben aber auch Staßfurt, Hettstedt, Bernburg, Wolfenbüttel und andere Orte gewesen sei.

 

Am 20.08.2013 sollen zwei der Angeklagten einen Geldautomaten in Hettstedt versucht haben zu sprengen. Das Gasgemisch soll jedoch zu früh gezündet haben so dass die Sprengung misslang. Allerdings entstand ein Brand, der einen Schaden von mindestens 75 tsd Euro verursacht haben soll.

 

Am 24.12.2013 sollen die Angeklagten und weitere unbekannte Täter versucht haben mit einem Seil und einem PKW  einen Geldautomaten aus einer Bank in Aschersleben zu ziehen. Die Tat misslang jedoch.

 

Im Übrigen sollen die Angeklagten u.a. Tresore entwendet und aufgebrochen haben. Aus Autohäusern sollen sie auch Fahrzeuge entwendet haben.

 

Im Ermittlungsverfahren haben sich zwei Angeklagte teilweise geständig eingelassen. Der dritte Angeklagter hat jegliche Täterschaft bestritten.

 

 

Versuchter Mord und Brandstiftung in Thale

21 Ks 800 Js 79983/14 (9/14) ? 1. Strafkammer

 

1 Angeklagter

2 Sachverständige

8 Zeugen

 

Prozessbeginn:                                  Montag, 19. Januar 2015, 09.00 Uhr, Saal A 23

 

Fortsetzungstermine:                         20. Januar 2015, 09.00 Uhr und

22. Januar, 2015, 13.00 Uhr sowie vorsorglich

28. Januar 2015, 09.00 Uhr

jeweils Saal A 23

 

Dem 34-jährigen Angeklagten Andre S. wird vorgeworfen, im Ortsteil Friedrichsbrunn der Stadt Thale am 08.09.2014 versucht zu haben, seine zur Tatzeit sieben Monate und 10 Jahre alten Kinder und sich selbst zu töten. Dabei soll der Angeklagte die Absicht gehabt haben, den Tod dadurch herbei zu führen, dass er den Kindern eine Medikamentenüberdosis verabreichte und zudem mittels eines Grills eine Kohlenmonoxidvergiftung herbeiführte. Da dem Angeklagten die Tat so nicht gelang, soll der Angeklagte gegen 11.00 Uhr des nächsten Tages versucht haben, den Bungalow in Brand zu setzen, um so seine Kinder und sich zu töten. Schließlich soll der Angeklagte sich entschlossen haben, doch noch sein Leben und das der Kinder zu retten und brachte diese ins Krankenhaus.

Der Bungalow wurde durch das Feuer vollständig zerstört. Die Kinder sollen sich in akuter Lebensgefahr befunden haben.

 

 

Subventionsbetrug in Halberstadt

24 KLs 3/11 ? 4 Wirtschaftsstrafkammer

 

4 Angeklagte

2 Sachverständige

8 Zeugen

 

Prozessbeginn:           Donnerstag 22.. Januar 2015, 09.30 Uhr, Saal B 12

 

Fortsetzungstermine:  27., 29. und 30. Januar, 17., 20., 24., 26. und 27. Februar

                                   sowie 3. März 2015, jeweils 09.30 Uhr, Saal B 12

 

 

Die Staatsanwaltschaft Magdeburg wirft den Angeklagten Axel D. (57 Jahre), Andreas K. (46 Jahre) und einer weiteren männlichen Person zwei Fälle des Subventionsbetruges vor. Die weiteren Angeklagten Klaus B. (58 Jahre) und Rossitza B. (56 Jahre) sollen eine Straftat des Subventionsbetruges begangen haben. Die Taten sollen Anfang 2006 in Halberstadt begangen worden sein, indem die Angeklagten bei dem Finanzamt Investitionszulagen für die Anschaffungskosten von Hydraulikpressen begehrten und dazu falschen Angaben gemacht haben sollen.

 

 

 

Drogenhandel in Aschersleben

25 KLs 263 Js 28151/14 (37/14) ? 5. Strafkammer

 

1 Angeklagter

1 Sachverständiger

3 Zeugen

 

 

Prozesstag:                Montag, 26. Januar 2015, 09.30 Uhr, Saal C 12

 

 

Mike S. (36 Jahre) wird vorgeworfen  am 10.02.2014 in Aschersleben sich Drogen zum Verkauf beschafft zu haben, u.a. knapp ½ kg "Pilze", Ecstasy und Marihuana. Zudem soll er Schlagringe besessen haben.

 

 

 

II. Zivilsachen

 

 

Streit um die vermeintliche Internet-Präsenz des Innenministers von Sachsen-Anhalt in einem Kurznachrichtendienst

9 O 916/14  - 9 Zivilkammer

 

Verhandlungstermin:              Mittwoch 14. Januar 2015 um 09.30 Uhr, Saal B13

 

 

Der Innenminister des Landes Sachsen-Anhalt geht gegen den Beklagten vor, weil dieser den Anschein erweckt hat, in einem Kurznachrichtendienst "Holger Stahlknecht" zu sein. Die 9. Zivilkammer hatte bereits am 01. Juli 2014 in einem schriftlichen Verfahren dem Mann untersagt, entsprechend aufzutreten. Weiterhin wurde dem Beklagten aufgegeben, die erforderlichen Erklärungen abzugeben, damit der entsprechende Zugang gelöscht wird. Mittlerweile hat der Beklagte gegen die gerichtliche Entscheidung Widerspruch eingelegt, über den nun mündlich verhandelt wird.

 

Der Innenminister wird zu dem Termin nicht erscheinen und wird durch seinen Rechtsanwalt vertreten.

 

 

 

Streit um Äußerungen im Zusammenhang mit Benefizfußballspiel in Magdeburg

9 O 310/13 - 9. Zivilkammer

 

 

Verkündungstermin:               Mittwoch 14. Januar 2014 um 11.00 Uhr, Saal B13

 

Nach der Verhandlung vom 17.12.2014 wird das Gericht am 14. Januar 2014 eine Entscheidung verkünden. Es ist sowohl die Verkündung eines Urteils als auch eines Beweis- bzw. Hinweisbeschlusses möglich. Zu dem öffentlichen Termin muss niemand erscheinen.

 

Hintergrund:

Mit der am 27.02.2014 beim Landgericht eingegangenen Klage möchte der Kläger erreichen, dass der Beklagte und ehemalige Fußballspieler Lothar Matthäus keinen Anspruch auf Unterlassung bestimmter Aussagen hat, die der Kläger auch gegenüber der Bild-Zeitung getätigt haben soll.

 

Hintergrund des Streits ist das am 8.10.2013 in Magdeburg durchgeführte Benefizspiel unter dem Motto "Legenden gegen die Flut", an dem u.a. der Beklagte mitgespielt hat. An der Organisation des Spiels war die Agentur des Klägers beteiligt. Das Spiel besuchten nur 2000 Zuschauer.

 

in der Folgezeit kam es dann u.a. zu zwei Artikeln in der Bildzeitung am  27. und 28.11.2013, wobei die Parteien darüber streiten, was durch den Kläger gesagt worden sein soll.

 

 

Online-Vermittler von Lotterieangeboten fordert mindestens 1 Million ? Schadensersatz vom Land Sachsen-Anhalt

10 O 1095/14 - 10. Zivilkammer  

 

Prozessbeginn:           Mittwoch 21.01.2015, 13.30 Uhr, Saal  B 14

 

Die bis 2013 in Hamburg und seitdem in London ansässige Klägerin vermittelte  über das Internet in den Jahren 2000 bis 2008  staatliche Lotterieangebote, wie "6 aus 49", "Spiel 77" oder "Super 6". Die Klägerin behauptet vom Land Sachsen-Anhalt sei es ihr insbesondere durch eine behördliche Anordnung vom 29.12.2006 rechtswidrig untersagt worden, sich weiterhin geschäftlich zu betätigen. Hierdurch sei der bundesweit tätigen Klägerin allein in Sachsen-Anhalt in den Jahren 2008 bis 2012 ein Schaden von knapp 2 Millionen ? entstanden. Von diesem Schaden zieht die Klägerin allerdings zur Sicherheit 50% ab und macht mindestens 1 Million Euro geltend. Die Klägerin meint, die Behörden des Landes hätten ihre Amtspflichten verletzt und seien daher zum Schadensersatz verpflichtet.

 

Das beklagte Land hält die Klage für unbegründet. Die Beamten des Landes hätten keine Amtspflichten verletzt. Im Übrigen sei der Klägerin auch kein Schaden entstanden, da sie die Untersagungsverfügung des Landes nicht beachtet habe. Vielmehr habe sie ihren Geschäftsbetrieb immer fortgesetzt und später dann nach Großbritannien verlagert. Etwaige Schadensersatzansprüche für die Jahre 2008 bis 2010 seien zudem verjährt.

 

 

 

§ 839 BGB Haftung bei Amtspflichtverletzung

?(1) Verletzt ein Beamter vorsätzlich oder fahrlässig die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so hat er dem Dritten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Fällt dem Beamten nur Fahrlässigkeit zur Last, so kann er nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Verletzte nicht auf andere Weise Ersatz zu erlangen vermag?

 

 

Streit um die Folgen des Abrisses eines Hauses in der Sternstraße 3 in Magdeburg

10 O 1671/14 - 10. Zivilkammer  

 

Prozessbeginn:           Donnerstag 22.01.2015, 15.00 Uhr, Saal  A 11

 

Im 1. Halbjahr 2014 ordnete die Stadt Magdeburg aus Sicherheitsgründen den Abriss eines leerstehenden und einsturzgefährdeten Haus in der Sternstraße 3 an, das im Eigentum der Beklagten steht. An dieser Stelle befindet sich nun eine Lücke. Die Eigentümerin des Nachbargrundstückes fordert nun als Klägerin von der Beklagten, dass diese bauliche Maßnahmen ergreift und bezahlt, damit die bisher gemeinsam genutzte Giebelwand vor Feuchtigkeit geschützt und gedämmt wird. Da durch den Abriss des Hauses eine Baulücke entstanden ist, ist die Wand des Hauses der Klägerin seit dem Abriss ungeschützt der Witterung ausgesetzt. Die Kosten für die Dämmung sollen mindestens 42.000 ? betragen.

 

 

Streit um Verkauf von Kurzentrum in Bad Suderode

11 O 880/14 - 11. Zivilkammer  

 

Prozessbeginn:           Freitag 23.01.2015, 11.30 Uhr, Saal  C 14

 

Am 23.12.2013 verkaufte die Gemeinde Bad Suderode als Rechtsvorgängerin der Stadt Quedlinburg das Kurzentrum in Bad Suderode an die Klägerin, eine Projektentwicklungsgesellschaft. Am 2. Juni 2014 erklärte die Stadt den Rücktritt vom Kaufvertrag und behauptete, die Klägerin habe u.a. ihre vertragliche Pflicht eine Bürgschaft von 1 Million ? zu erbringen nicht erfüllt.

 

Die Klägerin möchte mit der Klage erreichen, dass der Rücktritt der Stadt vom Kaufvertrag unwirksam war.

 

 

 

Unfall in Kletterpark im Harz

10 O 827/14 - 10. Zivilkammer  - Einzelrichter

 

Verkündungstermin:   Donnerstag 29.01.2015, 09.150 Uhr, Saal  E 11

 

Nach der Verhandlung vom 20.11.2014 wird das Gericht am 29. Januar 2015 eine Entscheidung verkünden. Es ist sowohl die Verkündung eines Urteils als auch eines Beweis- bzw. Hinweisbeschlusses möglich.

Zu dem öffentlichen Termin muss niemand erscheinen.

 

Hintergrund:

Die Klägerin macht Schadensersatzansprüche in Höhe von rund 650 ? sowie ein Schmerzensgeld von mindestens 7.000 ? geltend.

 

Die mittlerweile 39-jährige Klägerin meint, der Betreiber eines Kletterwaldes habe seine Verkehrssicherungspflichten verletzt. Bei einer Fahrt mit einer sogenannten "Drahtseilbahn" im August 2012 sei die Klägerin mit einer Wurzel im Bereich der Ausstiegszone zusammengestoßen, obwohl sie ihre Beine angezogen habe. Hierbei habe sich die Klägerin am Knöchel verletzt und musste operiert werden. Die Klägerin ist der Ansicht, die Wurzel sei gefährlich und hätte im Ausstiegsbereich durch die Betreiberin des Kletterparks gesichert bzw. beseitigt werden müssen.

 

 

 

 

Christian Löffler

Pressesprecher

Impressum:Landgericht MagdeburgPressestelleHalberstädter Str. 839112 MagdeburgTel: 0391 606-2061 oder -2142 Fax: 0391 606-2069 oder -2070Mail: presse.lg-md@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lg-md.sachsen-anhalt.de