Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau
(LG MD) Auswahl aus den Prozessen im Landgerichtsbezirk Magdeburg im Mai 2017 (Stand: 28.04.2017)
20.06.2017, Magdeburg – 11
- Landgericht Magdeburg
Versuchter Totschlag in Magdeburg
21 Ks 162 Js 945/17 (5/17)
? 1. Strafkammer
1 Angeklagter
2 Sachverständige
8 Zeugen
Prozessbeginn: Mittwoch, 03. Mai 2017,
08.30 Uhr,
Saal A 23
Fortsetzungstermine: Donnerstag, 04. Mai 2017 und
Mittwoch, 10. Ma1 2017, jeweils 08.30 Uhr,
jeweils Saal A 23
Dem
27-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, am 11. Januar 2017 in Magdeburg im
Rahmen eines Streits, bei dem es um die Ehre einer Frau gegangen sein soll, auf
den Geschädigten mehrfach eingestochen zu haben. Der Angeklagte soll dabei in
Tötungsabsicht gehandelt haben. Der nicht vorbestrafte Angeklagte befindet sich
in Untersuchungshaft.
Drogenhandel in Wolmirstedt
25 KLs 262 Js 27132/16 (6/17)
- 5. Strafkammer
2 Angeklagte
7 Zeugen
Prozessbeginn: Mittwoch, 03. Mai
2017, 09.30 Uhr, Saal C 12
Fortsetzungstermine: Dienstag, 09. Mai 2017 und
Mittwoch, 17. Mai 2017, jeweils 09.30 Uhr,
Saal C 12
Den
23 und 24 Jahre alten Angeklagten wird vorgeworfen, im April 2016 und im
Dezember 2016 mit Marihuana, Methamphetamin, Ecstasy und Kokain Handel
getrieben zu haben. Zudem sollen die Angeklagten griffbereit bei den Betäubungsmitteln
Waffen gelagert haben, um den Besitz der Drogen zu sichern.
Sicherungsverfahren: Geiselnahme in einer Schule in
Wolmirstedt im September 2016
22 KLs 268 Js 31137/16 (4/17)
? 2. Strafkammer als Jugendschutzkammer
1 Beschuldigter
1 Sachverständiger
1 Nebenkläger
8 Zeugen
Prozessbeginn: Mittwoch, 03. Mai 2017, 09.30 Uhr, Saal E 12
Fortsetzungstermin: Donnerstag, 04. Mai 2017, 09.30 Uhr,
Saal E 12
Dem
mittlerweile 37-jährigen Beschuldigten wird vorgeworfen, am 19. September 2016
in Wolmirstedt mit einem Messer bewaffnet ein Gymnasium überfallen zu haben und
einen Schüler als Geisel genommen zu haben.
Die
Staatsanwaltschaft geht in ihrer Antragsschrift davon aus, dass der
Beschuldigte aufgrund einer psychischen Erkrankung schuldunfähig ist. Sollte
der Beschuldigte schuldunfähig sein, ihm die Tat nachgewiesen werden und er
weiterhin gefährlich sein, muss er damit rechnen, dauerhaft in einem
psychiatrischen Krankenhaus untergebracht zu werden.
Der
Beschuldigte soll sich im Ermittlungsverfahren geständig eingelassen haben.
Es handelt sich um ein
Sicherungsverfahren und um ein Verfahren vor der Jugendschutzkammer. Daher
besteht die Möglichkeit, dass die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird.
Prozess wegen angeblicher Untreue des
Oberbürgermeisters von Halle wird neu aufgerollt
24 KLS 901 Js 14285/13
(5/16) ? 4. (Wirtschafts-)Strafkammer
1 Angeklagter
26 Zeugen
1 Sachverständiger für den
19. Mai
Prozessbeginn: Donnerstag, 4. Mai,
2017, 09.30 Uhr, Saal B12
Fortsetzungstermine: 5.,
12. und 19. Mai, 2., 9., 16., 23. und
30. Juni, 7. und 14. Juli, sowie ab dann freitags, jeweils 09.30 Uhr,
Saal B12
Dem
60-jährigem Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale) Wiegand wirft die
Staatsanwaltschaft Halle mit Anklage vom 11.02.2014 Untreue zum Nachteil des
Vermögens der Stadt bei der Einstellung von drei städtischen Bediensteten vor.
Der
Angeklagte soll am Tag seines Dienstantritts als Oberbürgermeister am
01.12.2012 Arbeitsverträge mit drei von ihm ausgesuchten und genehmen Personen
abgeschlossen haben, die ihn bereits in der Vergangenheit bei seiner
kommunalpolitischen Arbeit unterstützt haben sollen. Es soll dabei um die
Position seiner Büroleiterin, eines Referenten für strategische Grundsatzfragen
und einer Referentin für Sicherheit und Ordnung gegangen sein. Der Angeklagte
soll pflichtwidrig unter Umgehung geltender Vorschriften über die Ausschreibung
derartiger Dienstposten die Beschäftigten gemessen an ihrer Qualifikation in zu
hohen Entgeltstufen der TVöD VKA in den höchsten drei Entgeltgruppen 13 ,14 und
15 eingeordnet haben. Der Stadt soll hierdurch ein
"Gefährdungsschaden" von rund 290.000 ? entstanden sein.
Das
Landgericht Halle hat den Angeklagten mit Urteil vom 09.02.2015 aus
tatsächlichen Gründen freigesprochen, da sich die Gehaltseingruppierung im
tariflich vorgegebenen Rahmen bewege und dem Oberbürgermeister ein
Ermessensspielraum bei der Eingruppierung zustehe. Es sei auch nicht
nachzuweisen, dass der Angeklagte aus sachfremden Erwägungen gehandelt habe.
Auf
die Revision der Staatsanwaltschaft hin hob der 4. Strafsenat des
Bundesgerichtshofs mit Urteil vom 24.05.2016 (4 StR 440/15) den Freispruch auf
und wies die Sache zur erneuten Verhandlung an eine Wirtschaftsstrafkammer des
Landgerichts Magdeburg.
Das Urteil und zwei
Pressemitteilungen des BGH sind im Internet auf der Seite des BGH
veröffentlicht.
Zitat
aus der Pressemitteilung 91/2016 des BGH vom 24.05.2016:
"Der 4. Strafsenat ist der
Auffassung des Landgerichts nicht gefolgt, wonach sich die Einordnung aller
drei Mitarbeiter in die jeweilige Erfahrungsstufe 5 innerhalb des dem
Angeklagten durch die Vorschriften des TVöD (VKA) eingeräumten Ermessens- und
Beurteilungsspielraums und damit im tariflich vorgegebenen Rahmen bewegt habe
und es deshalb schon an einem pflichtwidrigen Handeln fehle. Er hat ausgeführt,
dass bereits die Auslegung der Tatbestandsvoraussetzungen der maßgeblichen
Tarifbestimmung (vgl. Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 24/2016)
durch die Strafkammer unter Berücksichtigung der einschlägigen
arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung durchgreifende Rechtsfehler aufweist. Die
Annahme, der Angeklagte habe daher nicht pflichtwidrig im Sinne einer Untreue
nach § 266 StGB gehandelt, ist schon aus diesem Grund nicht tragfähig."
§ 16 TVöD (VKA) lautet auszugsweise:
§ 16 (VKA) Stufen der Entgelttabelle
(1) Die Entgeltgruppen 2 bis 15 umfassen sechs Stufen. Die Abweichungen
von Satz 1 sind im Anhang zu § 16 (VKA) geregelt.
(2) Bei Einstellung werden die Beschäftigten der Stufe 1 zugeordnet,
sofern keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt. Verfügt die/der
Beschäftigte über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr,
erfolgt die Einstellung in die Stufe 2; verfügt sie/er über eine
einschlägige Berufserfahrung von mindestens drei Jahren, erfolgt bei
Einstellung nach dem 31. Dezember 2008 in der Regel eine Zuordnung zur
Stufe 3. Unabhängig davon kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen zur
Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz
oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit
für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist.
...
(3) Die Beschäftigten erreichen die jeweils nächste Stufe - von
Stufe 3 an in Abhängigkeit von ihrer Leistung gemäß § 17 Abs. 2-
nach folgenden Zeiten einer ununterbrochenen Tätigkeit innerhalb derselben
Entgeltgruppe bei ihrem Arbeitgeber (Stufenlaufzeit):
- Stufe 2 nach einem Jahr in Stufe 1,
- Stufe 3 nach zwei Jahren in Stufe 2,
- Stufe 4 nach drei Jahren in Stufe 3,
- Stufe 5 nach vier Jahren in Stufe 4 und
- Stufe 6 nach fünf Jahren in Stufe 5.
Die Abweichungen von Satz 1 sind im Anhang zu § 16 (VKA) geregelt.
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 266 Untreue
(1) Wer die ihm durch Gesetz,
behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes
Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, mißbraucht oder die
ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines
Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen,
verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat,
Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit
Geldstrafe bestraft.
(2) § 243 Abs. 2 und die §§
247, 248a und 263 Abs. 3 gelten entsprechend.
Überfälle auf Supermärkte in Ermsleben und Ballenstedt
22 KLs 826 Js 75757/15
(29/16) ? 2. Strafkammer
1 Angeklagter
1 Sachverständiger
9 Zeugen
Prozessbeginn: Montag, 08. Mai 2017,
09.30 Uhr, Saal E 12
Fortsetzungstermine: Donnerstag,
11. Mai 2017 und
Freitag,
12. Mai 2017, jeweils 09.30 Uhr, Saal E 12.
Dem
31-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, im November 2014 jeweils einen
Supermarkt in Ermsleben und Ballenstedt überfallen zu haben. In Ermsleben soll
er ein Messer verwendet haben und rund 1.000,00 ? erbeutet haben. In
Ballenstedt soll er mit einem pistolenähnlichen Gegenstand einige Geldscheine
erbeutet haben.
Fahrlässige Tötung
bei Hohendodeleben ? Lkw überfährt Fussgängerinnen
1 Ds 173 Js 17972/16 ?
Amtsgericht Oschersleben ? Strafrichter
1 Angeklagter
8 Nebenkläger
2 Sachverständige
11 Zeugen
Prozessbeginn. Dienstag, 16. Mai
2017, 10.00 Uhr, Saal 15
Amtsgericht
Oschersleben, Gartenstr. 1 in
Oschersleben
Fortsetzungstermine: Donnerstag, 01.06.2017,
Dienstag, 13. Juni 2017,
Dienstag, 27. Juni
2017 und Dienstag, 04. Juli 2017
jeweils 10.00 Uhr,
Saal 15 im Amtsgericht
Oschersleben
Dem
64-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, am 04.06.2016 auf der Kreisstraße
1220 aus Richtung Hohendodeleben kommend in Fahrtrichtung Magdeburg kurz nach
dem Ortsausgangsschild Hohendodeleben mit seinem Lkw aus Unachtsamkeit auf den neben der Straße und einem
Grünstreifen befindlichen asphaltierten Geh/Radweg gekommen zu sein und drei
Frauen überfahren zu haben. Zwei der Fußgängerinnen starben noch am Unfallort,
eine der Fußgängerinnen überlebte schwerverletzt.
Im
Fall einer Verurteilung muss der Angeklagte mit der Verhängung einer
Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder einer Geldstrafe rechnen.
sexueller Missbrauch von Kindern in Magdeburg von 2013
bis Januar 2015
22 KLs 449 Js 11101/15 (9/17) - 2. Strafkammer
1 Angeklagter
2 Nebenklägerinnen
1 Sachverständige
10 Zeugen
Prozessbeginn: Mittwoch, 31. Mai 2017,
09.90 Uhr, Saal E 12
Fortsetzungstermine: Donnerstag,
01. Juni 2017,
Freitag,
09. Juni 2017 und
Mittwoch,
14. Juni 2017,
jeweils
09.90 Uhr, Saal E 12
Dem
36-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, zwei 6 Jahre alte Mädchen sowie 2
Jungen im Alter von 8 und 10 Jahren sexuell missbraucht zu haben, als diese
sich in der Wohnung des Angeklagten in Magdeburg aufgehalten haben.
Es
handelt sich hierbei um ein Verfahren vor der Jugendschutzkammer mit
minderjährigen Zeugen. Mit einem Ausschluss der Öffentlichkeit muss gerechnet
werden.
Löffler
Pressesprecher
Impressum:Landgericht MagdeburgPressestelleHalberstädter Str. 839112 MagdeburgTel: 0391 606-2061 oder -2142 Fax: 0391 606-2069 oder -2070Mail: presse.lg-md@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lg-md.sachsen-anhalt.de