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Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau

(LG MD) Online-Vermittler von Lotterieangeboten fordert mindestens 1 Million ? Schadensersatz vom Land Sachsen-Anhalt

26.02.2015, Magdeburg – 11

  • Landgericht Magdeburg

10 O 1095/14 - 10. Zivilkammer  

 

Der von der 10. Zivilkammer  Mittwoch, den 25. Februar 2015 um 09.30 Uhr anberaumte Verkündungstermin wird wegen Erkrankung eines Richters verlegt auf

 

Mittwoch, den 18.03.2015, 09.30 Uhr, Saal B14

 

Üblicherweise erscheint zu dem öffentlichen Termin nur das Gericht und kein Prozessbeteiligter. Nach der Verhandlung vom 21.01.2015 wird das Gericht eine Entscheidung verkünden. Es ist sowohl die Verkündung eines Urteils als auch eines Beweis- bzw. Hinweisbeschlusses möglich.

 

Das Ergebnis kann von den Medien gern bei der Pressestelle nach dem Termin abgefragt werden.

 

Hintergrund:

Die bis 2013 in Hamburg und seitdem in London ansässige Klägerin vermittelte  über das Internet in den Jahren 2000 bis 2008  staatliche Lotterieangebote, wie "6 aus 49", "Spiel 77" oder "Super 6". Die Klägerin behauptet vom Land Sachsen-Anhalt sei es ihr insbesondere durch eine behördliche Anordnung vom 29.12.2006 rechtswidrig untersagt worden, sich weiterhin geschäftlich zu betätigen. Hierdurch sei der bundesweit tätigen Klägerin allein in Sachsen-Anhalt in den Jahren 2008 bis 2012 ein Schaden von knapp 2 Millionen ? entstanden. Von diesem Schaden zieht die Klägerin allerdings zur Sicherheit 50% ab und macht mindestens 1 Million Euro geltend. Die Klägerin meint, die Behörden des Landes hätten ihre Amtspflichten verletzt und seien daher zum Schadensersatz verpflichtet.

 

 

Streit um Äußerungen im Zusammenhang mit Benefizfußballspiel in Magdeburg

9 O 310/13 - 9. Zivilkammer

 

 

Der für den 25.03.2015 anberaumt Termin zur Beweisaufnahme ist wegen Terminschwierigkeiten eines Rechtsanwalt verlegt worden auf

 

Mittwoch, den 22. April 2015 um 09.30 Uhr, Saal B13

 

In dem Termin soll ein Journalist einer Boulevardzeitung als Zeuge gehört werden.

 

 

 

Hintergrund:

Mit der am 27.02.2014 beim Landgericht eingegangenen Klage möchte der Kläger erreichen, dass der Beklagte und ehemalige Fußballspieler Lothar Matthäus keinen Anspruch auf Unterlassung bestimmter Aussagen hat, die der Kläger auch gegenüber der Bild-Zeitung getätigt haben soll.

 

Hintergrund des Streits ist das am 8.10.2013 in Magdeburg durchgeführte Benefizspiel unter dem Motto "Legenden gegen die Flut", an dem u.a. der Beklagte mitgespielt hat. An der Organisation des Spiels war die Agentur des Klägers beteiligt. Das Spiel besuchten nur 2000 Zuschauer.

 

in der Folgezeit kam es dann u.a. zu zwei Artikeln in der Bildzeitung am  27. und 28.11.2013, wobei die Parteien darüber streiten, was durch den Kläger gesagt worden sein soll.

 

 

 

Christian Löffler

Pressesprecher

Impressum:Landgericht MagdeburgPressestelleHalberstädter Str. 839112 MagdeburgTel: 0391 606-2061 oder -2142 Fax: 0391 606-2069 oder -2070Mail: presse.lg-md@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lg-md.sachsen-anhalt.de