Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau
(LG MD) Zivilprozess: erhöht sich der Stromverbrauch eines Konsumenten ohne ersichtlichen Grund erheblich, muss der Stromversorger beweisen, dass der Kunde tatsächlich so viel verbraucht hat und kein Fehler im Bereich des Energieversorgers vorliegt
04.11.2016, Magdeburg – 36
- Landgericht Magdeburg
11 O 405/16
? Einzelrichterin der 10. Zivilkammer
Die
Klägerin, ein Energieversorger, klagte
auf Zahlung von knapp 3.000 ? Stromkosten für den Zeitraum Februar bis Dezember
2011 gegen eine vierköpfige Familie in Staßfurt. Nachdem die Familie zuvor
durchschnittlich rund 135 kWh Strom im Monat verbraucht hatte lag der Verbrauch
nunmehr bei knapp 1.000 kWh und damit mehr als 7mal so hoch wie vorher. Die Beklagte
hat im Prozess bestritten, eine derart hohe Strommenge verbraucht zu haben.
Das Gericht hat in seinem am 28.10.2016 verkündeten
Urteil der Stromkundin weitgehend Recht gegeben. Sie muss nur noch knapp 350 ?
zahlen. Zur Begründung hat die Richterin ausgeführt, dass die ernsthafte
Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers der Abrechnung aus einer enormen und
nicht plausibel erklärbaren Abweichung der im Streit stehenden Verbrauchswerte
gegenüber anderen Abrechnungsperioden besteht. Die Familie hat nachvollziehbar
ihren Verbrauch geschildert. Ein Elektriker hat keine Fehler in der
Elektroanlage des Hauses gefunden. Angesichts dieser Umstände hätte der
Energieversorger den Verbrauch der Familie
beweisen müssen. Entsprechende Beweisangebote hat der Versorger nicht gemacht.
Das Landgericht schließt sich
mit seinem Urteil einer bei den Oberlandesgerichten Celle und Köln bereits
bestehenden neueren Rechtsprechung an. Danach kann ein offensichtlicher Fehler
bereits sich bereits aus einer enormen und nicht plausiblen Abweichung der
Verbrauchswerten gegenüber anderen Abrechnungsperioden ergeben. Dann muss der
Energieversorger beweisen, dass seine Abrechnung korrekt ist.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der Energieversorger kann hiergegen Berufung beim Oberlandesgericht Naumburg
einlegen
(Christian
Löffler)
Pressesprecher
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