Menu
menu

Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau

(LG MD) Zivilprozess: erhöht sich der Stromverbrauch eines Konsumenten ohne ersichtlichen Grund erheblich, muss der Stromversorger beweisen, dass der Kunde tatsächlich so viel verbraucht hat und kein Fehler im Bereich des Energieversorgers vorliegt

04.11.2016, Magdeburg – 36

  • Landgericht Magdeburg

 

 

11 O 405/16

? Einzelrichterin der 10. Zivilkammer

 

 

 

 

 

Die

Klägerin,  ein Energieversorger, klagte

auf Zahlung von knapp 3.000 ? Stromkosten für den Zeitraum Februar bis Dezember

2011 gegen eine vierköpfige Familie in Staßfurt. Nachdem die Familie zuvor

durchschnittlich rund 135 kWh Strom im Monat verbraucht hatte lag der Verbrauch

nunmehr bei knapp 1.000 kWh und damit mehr als 7mal so hoch wie vorher. Die Beklagte

hat im Prozess bestritten, eine derart hohe Strommenge verbraucht  zu haben.

 

 

 

Das Gericht hat in seinem am 28.10.2016 verkündeten

Urteil der Stromkundin weitgehend Recht gegeben. Sie muss nur noch knapp 350 ?

zahlen. Zur Begründung hat die Richterin ausgeführt, dass die ernsthafte

Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers der Abrechnung aus einer enormen und

nicht plausibel erklärbaren Abweichung der im Streit stehenden Verbrauchswerte

gegenüber anderen Abrechnungsperioden besteht. Die Familie hat nachvollziehbar

ihren Verbrauch geschildert. Ein Elektriker hat keine Fehler in der

Elektroanlage des Hauses gefunden. Angesichts dieser Umstände hätte der

Energieversorger den Verbrauch der  Familie

beweisen müssen. Entsprechende Beweisangebote hat der Versorger nicht gemacht.

 

Das Landgericht schließt sich

mit seinem Urteil einer bei den Oberlandesgerichten Celle und Köln bereits

bestehenden neueren Rechtsprechung an. Danach kann ein offensichtlicher Fehler

bereits sich bereits aus einer enormen und nicht plausiblen Abweichung der

Verbrauchswerten gegenüber anderen Abrechnungsperioden ergeben. Dann muss der

Energieversorger beweisen, dass seine Abrechnung korrekt ist.

 

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Energieversorger kann hiergegen Berufung beim Oberlandesgericht Naumburg

einlegen

 

 

 

(Christian

Löffler)

 

Pressesprecher

 

Impressum:Landgericht MagdeburgPressestelleHalberstädter Str. 839112 MagdeburgTel: 0391 606-2061 oder -2142 Fax: 0391 606-2069 oder -2070Mail: presse.lg-md@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lg-md.sachsen-anhalt.de