Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau
(LG MD) Aktuelles Januar 2019
23.01.2019, Magdeburg – 6
- Landgericht Magdeburg
Gewerbsmäßiger Betrug in Wernigerode,
Magdeburg und anderen Orten
29
KLs 622 Js 39007/14 (1/14) ? 9. Strafkammer
2
Angeklagte
88
Adhäsionskläger (Geschädigte, die im Strafverfahren zivilrechtlichen
Schadensersatz fordern)
In
dem am 11.08.2017 begonnen Prozess hat die Staatsanwaltschaft am 17.01.2019
plädiert. Für den mittlerweile 55-jährigen Angeklagten wurde eine
Freiheitsstrafe von 7 Jahren und 6 Monaten gefordert. Für die 50-jährige Mitangeklagte
beantragte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 10
Monaten.
Folgende
weitere Termine sind geplant:
24.01.2019 15.00 Uhr Saal B12 Plädoyer Verteidigung
28.01.2019 09.30 Uhr Saal B 12 letztes Wort des Angeklagten
07.02.2019 11.30 Uhr Saal B12 möglicherweise Urteil
Hintergrund:
Einem
55-jährigen Mann werden 192 Straftaten und einer 50-jährigen Frau 580
Straftaten vorgeworfen. Die Taten sollen sich über den Zeitraum März 2012 bis
November 2015 erstreckt haben. Der Mann soll ein Anlagemodell mit dem Namen
"Direktinvest Plus" vertrieben haben. Die Anleger sollen dann in dem
irrigen Vertrauen auf eine sichere Geldanlage insgesamt rund 1,9 Mio ? auf
verschiedene Konten eingezahlt haben. Von dem Betrag soll der Angeklagte rund
1,4 Mio ? auf andere Konten weitergeleitet bzw. bar abgehoben und für eigene
Zwecke verwendet haben.
Der
Angeklagte soll zudem keine Erlaubnis gehabt haben, derartige Bankgeschäfte in
Form von Einlagengeschäften zu tätigen.
Der
angeklagten Frau soll in etlichen Fällen Zahlungen auf von ihr eingerichteten
Konten von dem Mitangeklagten erhalten haben, wobei sie gewusst haben soll,
dass diese Beträge durch Täuschung der Anleger über ein angeblich sicheres und
gewinnbringendes Anlagemodell betrügerisch erlangt worden sein sollen.
Zudem
soll die Angeklagte in mindestens 566 Fällen mit einem Gesamtbetrag von rund
500.000,00 ? Verfügungen über Gelder vorgenommen haben, wobei sie ebenfalls
gewusst haben soll, dass das Guthaben aus dem betrügerischen Anlagemodell
stammte.
Nach
Auffassung der Staatsanwaltschaft soll sich der männliche Angeklagte des
gewerbsmäßigen Betruges und des unerlaubten Betreibens von Bankgeschäften
strafbar gemacht haben. Die Frau soll sich der gewerbsmäßigen Geldwäsche
schuldig gemacht haben.
Sicherungsverfahren Körperverletzung in Bernburg
25 Kls 267 Js 21073/18 (1/19) ? 5. Strafkammer
1 Beschuldigter
2 Sachverständige
10 Zeugen
Prozessbeginn: Dienstag
29. Januar 2019, 09.30 Uhr, Saal C12
Fortsetzungstermine: 20.02.und
05.03. 09.30 Uhr, Saal C12
Dem 33-jährigen Beschuldigten wird zur Last gelegt,
am 05.07.2018 in Bernburg im Zustand einer Drogenvergiftung eine Frau an einer
Bushaltestelle mit einem Messer "gekidnappt" zu haben, um sie trotz
Gegenwehr in seine Wohnung zu bringen. Plötzlich soll der Beschuldigte die
Zeugin im Hausflur losgelassen haben, so dass ihr die Flucht gelang.
Es bestehen Anhaltspunkte dafür, dass der Beschuldigte
aufgrund einer Erkrankung schuldunfähig ist. Sollte er schuldunfähig sein, ihm
die Tat nachgewiesen werden und er für die Allgemeinheit gefährlich sein, kommt
eine dauerhafte Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen
Krankenhaus in Betracht.
Vorankündigung: Körperverletzung mit
Todesfolge in Wittenberg
22
KLs 164 Js 12700/18 (28/18) ? 2. Jugendstrafkammer
1
Angeklagter
1
Sachverständiger für Rechtsmedizin
12
Zeugen
Im
Zeitraum 18. Juni bis voraussichtlich 27. Juni 2019 beginnt der NICHT
ÖFFENTLICHE Prozess.
Die
2. Jugendstrafkammer des Landgerichts Magdeburg verhandelt in einem insgesamt
nicht öffentlichen Prozess gegen einen zur Tatzeit 17-jährigen männlichen
Jugendlichen. Dem mittlerweile 18-Jährigen nicht vorbestraften Angeklagten wird
vorgeworfen am 29.09.2017 in Wittenberg nach einer verbalen Auseinandersetzung
einen 30-jährigen Mann mit einem Fausthieb geschlagen zu haben. Das Opfer soll
dann bewusstlos auf den Hinterkopf gefallen und trotz Notoperation aufgrund
einer Schädel-Hirnverletzung verstorben sein.
Da
der Angeklagte zum Tatzeitpunkt minderjährig gewesen ist, findet nach § 48 JGG
die komplette Verhandlung einschließlich der Verkündung des Urteils in
nichtöffentlicher Sitzung statt.
Die
vorläufige rechtliche Bewertung ergibt, dass der Angeklagte einer
Körperverletzung mit Todesfolge verdächtig ist. Der Angeklagte soll nicht die
Absicht gehabt haben, sein Opfer zu töten, musste aber damit rechnen, dass
aufgrund des Faustschlages das Opfer stürzt und zu Tode kommt.
Im
Fall einer Verurteilung droht dem Angeklagten eine Jugendstrafe zwischen 6 Monaten
und 10 Jahren
Löffler
Pressesprecher
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