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Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau

(LG MD) Aktuelles Januar 2019

23.01.2019, Magdeburg – 6

  • Landgericht Magdeburg

 

 

Gewerbsmäßiger Betrug in Wernigerode,

Magdeburg und anderen Orten

 

29

KLs 622 Js 39007/14 (1/14) ? 9. Strafkammer

 

 

 

2

Angeklagte

 

88

Adhäsionskläger (Geschädigte, die im Strafverfahren zivilrechtlichen

 

                               Schadensersatz fordern)

 

 

 

In

dem am 11.08.2017 begonnen Prozess hat die Staatsanwaltschaft am 17.01.2019

plädiert. Für den mittlerweile 55-jährigen Angeklagten wurde eine

Freiheitsstrafe von 7 Jahren und 6 Monaten gefordert. Für die 50-jährige Mitangeklagte

beantragte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 10

Monaten.

 

 

 

Folgende

weitere Termine sind geplant:

 

 

 

24.01.2019   15.00 Uhr Saal B12           Plädoyer Verteidigung

 

28.01.2019   09.30 Uhr Saal B 12          letztes Wort des Angeklagten

 

07.02.2019   11.30 Uhr Saal B12           möglicherweise Urteil

 

 

 

 

 

Hintergrund:

 

Einem

55-jährigen Mann werden 192 Straftaten und einer 50-jährigen Frau 580

Straftaten vorgeworfen. Die Taten sollen sich über den Zeitraum März 2012 bis

November 2015 erstreckt haben. Der Mann soll ein Anlagemodell mit dem Namen

"Direktinvest Plus" vertrieben haben. Die Anleger sollen dann in dem

irrigen Vertrauen auf eine sichere Geldanlage insgesamt rund 1,9 Mio ? auf

verschiedene Konten eingezahlt haben. Von dem Betrag soll der Angeklagte rund

1,4 Mio ? auf andere Konten weitergeleitet bzw. bar abgehoben und für eigene

Zwecke verwendet haben.

 

 

 

Der

Angeklagte soll zudem keine Erlaubnis gehabt haben, derartige Bankgeschäfte in

Form von Einlagengeschäften zu tätigen. 

 

 

 

Der

angeklagten Frau soll in etlichen Fällen Zahlungen auf von ihr eingerichteten

Konten von dem Mitangeklagten erhalten haben, wobei sie gewusst haben soll,

dass diese Beträge durch Täuschung der Anleger über ein angeblich sicheres und

gewinnbringendes Anlagemodell betrügerisch erlangt worden sein sollen.

 

 

 

Zudem

soll die Angeklagte in mindestens 566 Fällen mit einem Gesamtbetrag von rund

500.000,00 ? Verfügungen über Gelder vorgenommen haben, wobei sie ebenfalls

gewusst haben soll, dass das Guthaben aus dem betrügerischen Anlagemodell

stammte.

 

 

 

Nach

Auffassung der Staatsanwaltschaft soll sich der männliche Angeklagte des

gewerbsmäßigen Betruges und des unerlaubten Betreibens von Bankgeschäften

strafbar gemacht haben. Die Frau soll sich der gewerbsmäßigen Geldwäsche

schuldig gemacht haben.

 

 

 

 

 

Sicherungsverfahren Körperverletzung in Bernburg

 

25 Kls 267 Js 21073/18 (1/19) ? 5. Strafkammer

 

 

 

1 Beschuldigter

 

2 Sachverständige

 

10 Zeugen

 

 

 

Prozessbeginn:                 Dienstag

29. Januar 2019, 09.30 Uhr, Saal C12

 

 

 

Fortsetzungstermine:         20.02.und

05.03. 09.30 Uhr, Saal C12

 

 

 

 

 

Dem 33-jährigen Beschuldigten wird zur Last gelegt,

am 05.07.2018 in Bernburg im Zustand einer Drogenvergiftung eine Frau an einer

Bushaltestelle mit einem Messer "gekidnappt" zu haben, um sie trotz

Gegenwehr in seine Wohnung zu bringen. Plötzlich soll der Beschuldigte die

Zeugin im Hausflur losgelassen haben, so dass ihr die Flucht gelang.

 

 

 

Es bestehen Anhaltspunkte dafür, dass der Beschuldigte

aufgrund einer Erkrankung schuldunfähig ist. Sollte er schuldunfähig sein, ihm

die Tat nachgewiesen werden und er für die Allgemeinheit gefährlich sein, kommt

eine dauerhafte Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen

Krankenhaus in Betracht.

 

 

 

 

 

 

 

Vorankündigung: Körperverletzung mit

Todesfolge in Wittenberg 

 

22

KLs 164 Js 12700/18 (28/18) ? 2. Jugendstrafkammer

 

 

 

1

Angeklagter

 

1

Sachverständiger für Rechtsmedizin

 

12

Zeugen

 

 

 

Im

Zeitraum 18. Juni bis voraussichtlich 27. Juni 2019 beginnt der NICHT

ÖFFENTLICHE Prozess.

 

 

 

Die

2. Jugendstrafkammer des Landgerichts Magdeburg verhandelt in einem insgesamt

nicht öffentlichen Prozess gegen einen zur Tatzeit 17-jährigen männlichen

Jugendlichen. Dem mittlerweile 18-Jährigen nicht vorbestraften Angeklagten wird

vorgeworfen am 29.09.2017 in Wittenberg nach einer verbalen Auseinandersetzung

einen 30-jährigen Mann mit einem Fausthieb geschlagen zu haben. Das Opfer soll

dann bewusstlos auf den Hinterkopf gefallen und trotz Notoperation aufgrund

einer Schädel-Hirnverletzung verstorben sein.

 

 

 

Da

der Angeklagte zum Tatzeitpunkt minderjährig gewesen ist, findet nach § 48 JGG

die komplette Verhandlung einschließlich der Verkündung des Urteils in

nichtöffentlicher Sitzung statt.

 

 

 

Die

vorläufige rechtliche Bewertung ergibt, dass der Angeklagte einer

Körperverletzung mit Todesfolge verdächtig ist. Der Angeklagte soll nicht die

Absicht gehabt haben, sein Opfer zu töten, musste aber damit rechnen, dass

aufgrund des Faustschlages das Opfer stürzt und zu Tode kommt.

 

 

 

 

 

Im

Fall einer Verurteilung droht dem Angeklagten eine Jugendstrafe zwischen 6 Monaten

und 10 Jahren

 

 

 

 

 

 

 

Löffler

 

Pressesprecher

 

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