Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau
(LG DE) Urteil gegen drei Brüder im Schwurgerichtsverfahren 2 Ks 114 Js 24322/15
16.12.2016, Dessau-Roßlau – 35
- Landgericht Dessau-Roßlau
Die 2. Strafkammer hat heute nach mehrmonatiger
Hauptverhandlung und umfangreicher Beweisaufnahme gegen einen 20-jährigen
Heranwachsenden wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung
unter Einbeziehung eines früheren Urteils eine Einheitsjugendstrafe von acht
Jahren und sechs Monaten verhängt. Ferner ist seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
angeordnet worden. Das Gericht hat es als erwiesen angesehen, dass der
Angeklagte in den Nachtstunden des 01.11.2015 vor einer Diskothek in Dessau im
Zuge einer Auseinandersetzung drei Geschädigten teils mehrere Messerstiche im
Bereich des Oberkörpers versetzt hat. Zwei Opfer erlitten lebensgefährliche
Verletzungen und mussten intensivmedizinisch behandelt werden. Die Kammer hat
sich die Überzeugung verschafft, dass der Angeklagte deren Tod billigend in
Kauf genommen hat.
Zwei Brüder des Angeklagten im Alter von 18 und 22
Jahren sind wegen gefährlicher Körperverletzung zu Jugend- bzw.
Freiheitsstrafen von jeweils zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.
Sie waren an der Auseinandersetzung beteiligt und haben die Geschädigten mehrfach
geschlagen und getreten. Für den 22-jährigen Mitangeklagten hat das Gericht
gleichfalls die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet.
Auslöser des Tatgeschehens war die Verärgerung eines
der Täter darüber, dass seine Freundin zuvor mit einem der Geschädigten getanzt
hat.
Das Urteil, mit dem die Kammer den Anträgen der
Staatsanwaltschaft gefolgt ist, ist nicht rechtskräftig.
Frank Straube
Pressesprecher
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