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Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau

(LG DE) Urteil gegen drei Brüder im Schwurgerichtsverfahren 2 Ks 114 Js 24322/15

16.12.2016, Dessau-Roßlau – 35

  • Landgericht Dessau-Roßlau

 

 

Die 2. Strafkammer hat heute nach mehrmonatiger

Hauptverhandlung und umfangreicher Beweisaufnahme gegen einen 20-jährigen

Heranwachsenden wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung

unter Einbeziehung eines früheren Urteils eine Einheitsjugendstrafe von acht

Jahren und sechs Monaten verhängt. Ferner ist seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

angeordnet worden. Das Gericht hat es als erwiesen angesehen, dass der

Angeklagte in den Nachtstunden des 01.11.2015 vor einer Diskothek in Dessau im

Zuge einer Auseinandersetzung drei Geschädigten teils mehrere Messerstiche im

Bereich des Oberkörpers versetzt hat. Zwei Opfer erlitten lebensgefährliche

Verletzungen und mussten intensivmedizinisch behandelt werden. Die Kammer hat

sich die Überzeugung verschafft, dass der Angeklagte deren Tod billigend in

Kauf genommen hat.

 

 

 

Zwei Brüder des Angeklagten im Alter von 18 und 22

Jahren sind wegen gefährlicher Körperverletzung zu Jugend- bzw.

Freiheitsstrafen von jeweils zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.

Sie waren an der Auseinandersetzung beteiligt und haben die Geschädigten mehrfach

geschlagen und getreten. Für den 22-jährigen Mitangeklagten hat das Gericht

gleichfalls die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet.

 

 

 

Auslöser des Tatgeschehens war die Verärgerung eines

der Täter darüber, dass seine Freundin zuvor mit einem der Geschädigten getanzt

hat.

 

 

 

Das Urteil, mit dem die Kammer den Anträgen der

Staatsanwaltschaft gefolgt ist, ist nicht rechtskräftig.

 

 

 

Frank Straube

 

Pressesprecher

 

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