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Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau

(LG MD) Auswahl aus den Prozessen im Landgerichtsbezirk Magdeburg im Oktober 2015 (Stand: 29.09.2015)

16.10.2015, Magdeburg – 38

  • Landgericht Magdeburg

I. Strafsachen

 

 

Versuchter Totschlag in Barleben

21 Ks 162 Js 29930/14 (5/15) ? 1. Strafkammer

 

1 Angeklagter

 

Prozessbeginn:                      Mittwoch, 07. Oktober 2015, 09.00 Uhr, Saal A 23

                                               und vorsorglich Donnerstag, 08. Oktober 2015,

                                               09.00 Uhr, Saal A 23

 

 

Marcel S. (28 Jahre alt) wird vorgeworfen, am 13.07.2014 in Barleben im Rahmen eines Streits versucht zu haben, den Geschädigten zu töten.

 

 

Raub in Magdeburg

25 Kls 802 Js 79248/14 (11/15) ? 5. Strafkammer

 

1 Angeklagter

9 Zeugen

 

Prozesstag:                            Donnerstag, 08. Oktober 2015, 09.30 Uhr, Saal

 

 

Dem 28-jährigen Angeklagten Hawal H. wird vorgeworfen, am 27. Februar 2014 in Magdeburg eine Firma, die mit Europaletten handelt, überfallen zu haben, um Geld zu erbeuten. Tatsächlich soll es dem Angeklagten und seinem unbekannt gebliebenen Mittäter gelungen sein, knapp 100  ?, einen Autoschlüssel und Mobiltelefone zu erbeuten.

 

 

 

Diebstähle, Betrug und Körperverletzung im Harz

25 Kls 833 Js 79821/13 (28/14) ? 5. Strafkammer

 

1 Angeklagter

16 Zeugen

 

Prozessbeginn:                      Montag, 12. Oktober 2015, 09.30 Uhr, Saal C 12

 

Fortsetzungstermin:               Mittwoch, 14. Oktober 2015, 09.30 Uhr, Saal C 12

 

 

Dem 38-jähriger Angeklagten Mario H. werden insgesamt 25 Straftaten vorgeworfen, die er im Zeitraum Mitte August bis Ende November 2013 im Harz begangen haben soll.

 

Dem Angeklagten werden zunächst 16 Diebstahlsdelikte vorgeworfen, wobei er überwiegend in Gaststätten, Geschäften und Restaurants Geldbörsen entwendet haben soll. Weiterhin soll er siebenmal sich in Hotels teilweise unter falschem Namen eingemietet haben ohne die Rechnungen anschließend zu bezahlen, was er von Anfang an vorgehabt haben soll. Zudem soll der Angeklagte im Rahmen der Trennung seine Exfreundin geschlagen und den Arbeitgeber der Exfreundin grundlos Pfefferspray ins Gesicht gesprüht haben.

 

Der Angeklagte hat im Ermittlungsverfahren die Aussage verweigert.

 

 

 

Diebstähle u.a. von Schlüsseln und andere Delikte in Magdeburg und anderen Orten

21 Kls 235 Js 2078/14 (13/15) ? 1. Strafkammer

 

1 Angeklagter

 

 

Prozessbeginn:                      Mittwoch, 14. Oktober 2015, 09.00 Uhr, Saal A 23

 

Fortsetzungstermine:             Montag, 19. Oktober 2015, Dienstag, 20. Oktober 2015,

                                               Mittwoch, 21. Oktober 2015 und Mittwoch, 28. Oktober 2015

                                               sowie Dienstag, 03. November 2015 und

Mittwoch, 11. November 2015,

jeweils 09.00 Uhr Saal A 23

                       

 

Dem 43-jährigen Angeklagten Daniel B. werden insgesamt 38 Straftaten vorgeworfen, die er im Zeitraum September 2013 bis Februar 2015 begangen haben soll. So soll der Angeklagte in Magdeburg als Mitarbeiter einer Firma aufgetreten sein und bei einer anderen Firma technische Geräte und Werkzeug im Wert von ca. 10.000 ? auf Rechnung bestellt und erhalten haben. Die Ware soll entsprechend dem Plan des Angeklagten nicht bezahlt worden sein. Im Herbst/Winter 2013/2014 soll der Angeklagte in verschiedene Firmengebäude in Magdeburg eingebrochen sein. Auch soll er Firmenautos aufgebrochen haben. Dabei soll er vorwiegend technische Geräte gestohlen haben.  Bei einem Einbruch in eine Büro- und Lagerhalle soll er dabei technische Geräte im Gesamtwert von ca. 25.000 ? erbeutet haben. Um die Jahreswende 2013/2014 soll der Angeklagte bei einer Firma in Magdeburg eine Vielzahl von Schlüsseln für von der Firma betreute Objekte im Wert von rund. 115.000 ? erbeutet haben. Der Angeklagte soll auch an 3 EC-Karten nebst PIN gelangt sein und mit diesen mehrere Tausend Euro unberechtigt von Geldautomaten abgehoben haben. In Hamburg soll er im März 2014 auf einer Großbaustelle aus dem Bauleiterbüro technische Geräte im Wert von ca. 10.000 ? gestohlen haben. Im Februar 2015 soll er entweder mit Nachschlüssel oder gestohlenen Originalschlüsseln in 2 Nächten ins Tiefbauamt Magdeburg  eingebrochen sein. Die letzte Tat soll am 25.02.2015 ein Einbruch in den Rohbau eines Einfamilienhauses im Steinweg in Magdeburg gewesen sein.

 

Der Angeklagte soll die Taten gewerbsmäßig begangen haben, um damit seinen Lebensunterhalt und Drogenkonsum zu finanzieren.

                       

 

 

Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit einem italienischen Restaurant  in Halle/Saale  

24 KLs 583 Js 314/15 (2/15) ? 4. Wirtschaftsstrafkammer

 

1 Angeklagter

13 Zeugen

 

Prozessbeginn:                      Dienstag, 20. Oktober 2015, 09.30 Uhr, Saal B 12

 

Fortsetzungstermine:             Donnerstag, 29. Oktober 2015 und Freitag, 30. Oktober 2015,

                                               Donnerstag, 05. November 2015, Donnerstag, 12. November

                                               2015, Donnerstag, 19. November 2015, Freitag, 20. November

                                               2015, Donnerstag, 26. November 2015 und Freitag, 27. November

                                               2015, Donnerstag, 03. Dezember 2015, Donnerstag,  

10. Dezember 2015, Freitag, 11. Dezember 2015 und Donnerstag, 17. Dezember 2015, Donnerstag, 07. Januar 2016,

Freitag, 08. Januar 2016, Donnerstag, 21. Januar 2015 und Donnerstag, 28. Januar 2016,

jeweils 09.30 Uhr, Saal B 12

 

 

Das Landgericht Halle hat den mittlerweile 60-jährigen Angeklagten am 26. November 2013 wegen Steuerhinterziehung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren verurteilt. Der Angeklagte soll als Betreiber eines italienischen Speiselokals in Halle in den Jahren 2002 bis 2005 insgesamt 700.000 ?  Steuern hinterzogen haben. Zudem soll er versucht haben, weitere 200.000 ? Steuern zu hinterziehen.

 

Mit Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 06. Oktober 2014 (1 STR 214/14) wurde das Urteil des Landgerichts Halle aufgehoben und das Verfahren zur komplett neuen Verhandlung und Entscheidung an die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Magdeburg zurückverwiesen.

 

 

 

 

Drogenhandel in Schönebeck

25 Kls 262 Js 12041/15 (37/15)

 

1 Angeklagter

6 Zeugen

 

Prozessbeginn:                      Donnerstag, 22. Oktober 205, 11.00 Uhr, Saal C 12

 

Fortsetzungstermine:             12 und 20. November 2015, 09.30 Uhr, Saal C 12

 

 

Dem Angeklagtem Mehmet D. (36 Jahre) wird vorgeworfen am 7. Mai 2015 10 kg Amphetaminpaste und 2 kg Marihuana in Schönebeck angekauft und dabei knapp 48.000 tsd Euro Bargeld bei sich gehabt zu haben. In einer Garage, die durch den Angeklagten genutzt worden sein soll, fand die Polizei zudem knapp 50 kg Haschischplatten.

 

Insgesamt konnte die Polizei rund 62 kg Drogen sicherstellen.

 

Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.

 

 

 

Verfahren wegen Bestechung, Bestechlichkeit gegen Ex-Landrat und zwei weitere Männer

24 Kls 491 Js 18043/09 (3/14) ? 4. Strafkammer (Wirtschaftsstrafkammer)

 

3 Angeklagte

 

 

Prozessbeginn:                      Mittwoch, 28. Oktober 205, 09.30 Uhr, Saal 5 ? Altbau

 

Fortsetzungstermine:             Mittwoch, 04. November 2015, Mittwoch, 11. November 2015 und

25. November 2015,

Dienstag, 01. Dezember 2015, Mittwoch, 02. Dezember 2015,

Mittwoch, 09. Dezember 2015 und Mittwoch, 16. Dezember 2015,

Dienstag, 05. Januar 2016, Mittwoch, 13. Januar 2016,

Montag,  18. Januar 2016 und Montag, 25. Januar 2016,

Montag, 01. Februar 2016, Montag, 08. Februar 2016,

Montag, 15. Februar 2016, Montag, 22. Februar 2016,

und Montag, 29. Februar 2015,

Montag, 07. März 2016, Montag, 14. März 2016 und

Montag, 21. März 2016,

Montag, 04. April 2016, Montag, 18. April 2016 und

Montag, 25. April 2016,

jeweils 09.30 Uhr, Saal 5 ? Altbau

 

 

Der Prozess hatte bereits am 21. April 2015 begonnen, musste aber erneut angesetzt werden, da die Verteidigung erfolgreich die Gerichtsbesetzung gerügt hatte.

 

Der ehemalige mit Beginn der neuen Verhandlung 62jährige ehemalige Landrat  des Landkreises Jerichower  Land und zwei ehemalige Gesellschafter der Sporkenbach Ziegelei GmbH Möckern müssen sich in einem Strafprozess vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Magdeburg verantworten. Mit Beschluss vom 29.12.2014 hat die Kammer die Anklage der Staatsanwaltschaft Stendal vom 21.02.2014 zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Dem Ex-Landrat wird in einem Fall Bestechlichkeit und in 5 Fällen Steuerhinterziehung vorgeworfen. Die beiden mittlerweile 59 und 75 Jahre alten Mitangeklagten ihrerseits sollen den damaligen Landrat bestochen haben.

 

Dem Ex-Landrat wird vorgeworfen, in den Jahren 2005 bis 2007 entsprechend den Absprachen mit den Mitangeklagten auf Genehmigungsverfahren betreffend die Behandlung und Lagerung von Abfällen durch die Sporkenbach Ziegelei GmbH Einfluss genommen zu haben. Der Landrat soll dafür mehrfach Bargeld, weitgehend im 5stelligen Bereich, sowie andere geldwerte Vorteile erhalten haben.

 

In 5 Fällen (Jahre 2004 bis 2008, jedes Jahr stellt einen Fall dar)  soll der Angeklagte Ex-Landrat Privatfahrten mit seinem Dienstwagen nicht als geldwerten Vorteil versteuert haben. Auch das Geld und die geldwerten Vorteile, die er aus dem Bestechungsdelikt erlangt haben soll, soll er nicht versteuert haben. Der Gesamtsteuerschaden soll dabei knapp 80 tsd ? betragen haben.

 

 

 

Versuchter Totschlag in Groß Börnecke

21 Ks 162 Js 12806/15 (9/15) ? 1. Strafkammer

 

1 Angeklagter

2 Sachverständige

6 Zeugen

 

Prozessbeginn:                      Donnerstag, 29. Oktober 2015, 09.00 Uhr, Saal A 23

 

Fortsetzungstermin:               Freitag, 06. November 2015, 09.00 Uhr Saal A 23

 

 

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 36-jährigen Dirk B. vor, am 03. Mai 2015 in Groß Börnecke aus Verärgerung versucht zu haben, seine mittlerweile 84-jährige Großmutter zu erstechen.

 

Es bestehen Anhaltspunkte dafür, dass der Beschuldigte krankheitsbedingt schuldunfähig ist. Sollte dem Beschuldigten die Tat nachgewiesen werden, er aber schuldunfähig oder vermindert schuldfähig sein, kommt eine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht. Der Beschuldigte ist bereits vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.

 

 

 

 

II. Zivilsachen

 

Streit um Verkauf von Kurzentrum in Bad Suderode

11 O 880/14 ? 11. Zivilkammer

 

Prozesstag:                Freitag, 09. Oktober 2015, 10.00 Uhr, Saal A 11

 

 

Nachdem die Klägerin zu dem Prozesstag am 20. Juli 2015 nicht erschienen ist, ist ein sog. Versäumnisurteil gegen die Klägerin ergangen. Dies bedeutet, dass mit dem Versäumnisurteil die Klage abgewiesen wurde. Gegen das Versäumnisurteil hat die Klägerin Einspruch eingelegt, über den nun verhandelt wird.

 

Hintergrund:

Am 23.12.2013 verkaufte die Gemeinde Bad Suderode als Rechtsvorgängerin der Stadt Quedlinburg das Kurzentrum in Bad Suderode an die Klägerin, eine Projektentwicklungsgesellschaft. Am 02. Juni 2014 erklärte die Stadt den Rücktritt vom Kaufvertrag und behauptete, die Klägerin habe u. a. ihre vertraglichen Pflichten einer Bürgschaft von 1 Mio ? zu erbringen nicht erfüllt. Die Klägerin möchte mit der Klage erreichen, dass der Rücktritt der Stadt vom Kaufvertrag unwirksam war.

 

 

 

 

 

 

 

Leasingfirmen fordern rund 8,7 8,7 Millionen Euro Schadensersatz vom Land Sachsen-Anhalt

10 O 252/12 und 10 O 809/12 ? 10. Zivilkammer

 

Prozesstag:                Dienstag, 13. Oktober 2015, 09.30 Uhr, Saal B 14

 

In dem Termin werden 5 Zeugen vernommen.

 

Zwei Leasingfirmen als Kläger machen gegen das Land Sachsen-Anhalt als Beklagte Amtshaftungsansprüche geltend, weil amtlich anerkannte Sachverständigen nach Meinung der Klägerin fehlerhafte Gutachten für Fahrzeuge der mittlerweile insolventen Firma RiCö erstattet haben.

 

Die Kläger behaupten, Sattelauflieger / LKW der Firma Rico über Leasing finanziert zu haben, die so tatsächlich überhaupt nicht existierten. Infolge der Insolvenz der Firma Ricö sei den Klägern ein Schaden von rund 8,7 Mio Euro entstanden. Die tatsächlich nicht existierenden Fahrzeuge hätten von den Klägern demnach auch nicht als Sicherheit verwertet werden können.

 

Zwei staatlich anerkannte Sachverständige einer Prüforganisation hätten für die Fahrzeuge falsche Gutachten zur Erlangung von Betriebserlaubnissen nach § 21 Straßenverkehrs-zulassungsverordnung (StVZO) erstattet. Hierdurch wären im Ergebnis aus einem tatsächlich existierenden Fahrzeug, zwei Fahrzeuge mit zwei Sätzen Fahrzeugpapieren und zwei verschiedenen Fahrgestellnummern (FIN) gemacht worden. Aufgrund der falschen Gutachten und der daraus resultierenden Fahrzeugpapiere hätten die Kläger Fahrzeuge finanziert, die es tatsächlich nicht gegeben habe.

 

Die Gutachter hätten ihre Amtspflichten verletzt, da sie die Fahrzeuge nicht ordnungsgemäß geprüft hätten. So hätten die Sachverständigen nicht geprüft, ob ein Umbau der Fahrzeuge stattgefunden habe und die FIN in der richtigen Form angegeben gewesen sei.

 

Das Land Sachsen-Anhalt haftet gegenüber den Klägern, wenn die vom Land bestellten Gutachter ihre Amtspflichten verletzt haben.

 

Das Strafverfahren gegen die beiden Gutachter wegen Betruges ist am 11.12.2009 durch das Landgericht Göttingen nach § 153 a StGB gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt worden. Der Geschäftsführer von Ricö wurde am 18.12.2009 vom Landgericht Göttingen wegen Betruges in 6 Fällen rechtskräftig zu einer Haftstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt.

 

Mit Urteilen vom 21.11.2012 hatte das Landgericht Magdeburg die Klage der Leasingfirmen bereits abgewiesen und die Meinung vertreten, dass es nur Aufgabe der Sachverständigen gewesen eine technische Prüfung vorzunehmen.

 

Das Oberlandesgericht Naumburg hat mit Urteilen vom 28. Mai 2013 die Rechtsansicht des Landgerichts nicht geteilt und die Urteile des Landgerichts aufgehoben. Die vom Land gegen die Urteile des Oberlandesgerichts erhobene Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof blieb im Juni 2014 erfolglos.

 

Damit muss sich das Landgericht entsprechend den Vorgaben des Oberlandesgerichts zunächst mit der Frage beschäftigen, wie die Sachverständigen bei der Gutachtenerstattung im Zeitraum 2006 bis Februar 2008 vorgegangen sind. Das Gericht will insbesondere wissen, ob die Behauptung der Kläger stimmt, dass die Sachverständigen ihr Gutachten erstattet haben, obwohl die alte FIN entweder weggeschliffen gewesen ist oder noch sichtbar vorhanden gewesen aber nicht durchgekreuzt war. Die Zeugen sollen auch befragt werden, ob die Sachverständigen ihr Gutachten erstattet hatten, obwohl in keinem Fall an den Fahrzeugen wesentliche Umbauten erfolgt sind.

 

 

 

 

(Christian Löffler)

Pressesprecher

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