Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau
(StA SDL) Tontagebau Vehlitz ? Anklage zum Landgericht Stendal erhoben
07.01.2014, Hansestadt Stendal – 1
- Staatsanwaltschaft Stendal
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Die Ermittlungen zu den Straftaten gegen die
Umwelt auf dem Gelände des Tontagebaus Vehlitz sind abgeschlossen. Gegen sieben
Personen ist Anklage zum Landgericht Stendal ? Große Strafkammer ? erhoben
worden. In dem 1112-seitigen Schriftstück, das aus einem Akteninhalt von mehr
als 60.000 Seiten erarbeitet worden ist, wird dem eingetragenen sowie dem faktischen
Geschäftsführer der Betreiberin des Tontagebaus im Tatzeitraum 01.09.2005 bis
11.03.2008 jeweils eine Straftat des gemeinschaftlichen vorsätzlichen unerlaubten
Umgangs mit Abfällen in Tateinheit mit vorsätzlichem unerlaubten Betreiben von
Anlagen in einem besonders schweren Fall zur Last gelegt. Gegen den
kaufmännischen Geschäftsführer einer Abfallsortieranlage, einen der
Geschäftsführer einer der Betreibergesellschaften dieser Abfallsortieranlage, den
für den Tontagebau und gleichzeitig für die Abfallsortieranlage
verantwortlichen Abfallbeauftragten sowie die Vorarbeiter der beiden Anlagen
lautet der Vorwurf auf Beihilfe zu den vorgenannten Straftaten.
Nach dem Ergebnis der Ermittlungen wird davon
ausgegangen, dass jedenfalls seit 01.09.2005 bis zum Abschluss der Verfüllung
am 11.03.2008 mindestens 900.000 Tonnen Abfälle bewusst entgegen der
verwaltungsrechlichen Genehmigungslage und damit außerhalb einer dafür
zugelassenen Anlage in der Tongrube verfüllt worden sind, die unter den
genehmigten Abfallschlüsseln deklariert waren. Die durchgeführten
Untersuchungen der Abfälle im Tontagebau Vehlitz haben ergeben, dass zu einem
ganz überwiegenden Anteil zerkleinerte hausmüllähnliche Gewerbeabfälle mit einem
hohem Anteil an Kunststoffen, Pappe, Papier, Kartonagen sowie Holz und Textilien
verfüllt worden sind, die im strafrechtlichen Sinne schon aufgrund der vorgefundenen
Menge als gefährlich gelten und ab dem 01.06.2005 in Deutschland überhaupt
nicht mehr hätten deponiert werden dürfen. Aufgrund des festgestellten hohen
organischen Anteils und der Zusammensetzung der Abfälle, deren Ablagerung nicht
genehmigt war, bildeten sich Deponiegase und Sickerwasser in erheblichen Mengen
im Verfüllbereich, die vergleichbar sind mit Deponiegasen und Sickerwasser,
welche in einer früheren Siedlungsabfalldeponie entstanden sind. Da der
Austritt des Sickerwassers und des Deponiegases in den umliegenden Boden, die
Luft, die umliegenden Oberflächengewässer und das Grundwasser und damit
deren erhebliche Verunreinigung drohte,
mussten von der zuständigen Gefahrenabwehrbehörde bislang ca. 4,5 Mio. ? für
die erforderlichen Gefahrenabwehrmaßnahmen aufgewendet werden, um den Betriebsstandort
des Tontagebaus Vehlitz zu sichern. Von den Betreibern des Tontagebaus Vehlitz
wurde damit auch eine faktische Abfallentsorgungsanlage betrieben, für die
keine Genehmigung vorlag.
Gegen den kaufmännischen Geschäftsführer der Abfallsortieranlage
erstreckt sich die Anklage weiterhin auf den Vorwurf der falschen uneidlichen
Aussage vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Landtages von
Sachsen-Anhalt am 04.05.2009.
Thomas Kramer
Staatsanwalt
Pressesprecher
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