Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau
(LG MD)Zivilurteil: Auf einem schadhafter Radweg im Bereich Löderburger See/Atensleben gestürzter Fahrradfahrer erhält keinen Schadensersatz
01.02.2018, Magdeburg – 5
- Landgericht Magdeburg
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O 984/17 ? 10. Zivilkammer Mit
am 01.02.2018 verkündetem Urteil hat die 10. Zivilkammer die Klage eines
mittlerweile 80jährigen Fahrradfahrers abgewiesen. Er hatte mindestens 3.500
Schmerzensgeld und Schadensersatz für sein beschädigtes Fahrrad und die Brille
von rund 400 ? gefordert.
Der
Mann war am Gründonnerstag 2016 gegen Ende einer etwa 30 km langen Radtour auf
dem Fahrradweg Löderburger See / Atensleben gestürzt. An der Unfallstelle war
der Teer Belag des Weges aufgewölbt und es gab Kuhlen und lange Risse.
Das
Gericht hat entschieden, dass zwar der Radweg in einem unfallträchtigen Zustand
gewesen ist, der Fahrradfahrer seinen Unfall aber selbst verschuldet hat. Die
Vernehmung einer Zeugin und Fotos von der Unfallstelle haben ergeben, dass der
schlechte Zustand des Radweges schon von weitem gut erkennbar gewesen ist. Der
Kläger hätte sein Fahrverhalten darauf einstellen können und müssen. Zudem ist
der Kläger, wie er selbst vor Gericht einräumte gegen Ende der Radtour
erschöpft gewesen.
Die
Beklagte Stadt Staßfurt muss dabei nur die Gefahren ausräumen und ggf. vor
ihnen warnen, die für den sorgfältigen Straßenbenutzer nicht oder nicht
rechtzeitig erkennbar sind und auf die dieser sich nicht oder nicht rechtzeitig
einstellen kann. Die Behörden haben aber regelmäßig keine weitergehenden
Pflichten, wenn der Verkehrsteilnehmer bei zweckgerechter Benutzung der Straße
und der Anwendung der gebotenen Aufmerksamkeit etwaige Schäden selbst abwenden
kann. Die Gebietskörperschaften müssen mit Rücksicht auf die vielfältigen
Aufgaben der öffentlichen Hand nur diejenigen Maßnahmen ergreifen, die objektiv
erforderlich und noch objektiven Maßstäben zumutbar sind.
Mittlerweile
ist die schadhafte Strecke saniert.
Löffler
Pressesprecher
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