Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau
(LG HAL) Terminvorschau März
26.02.2018, Halle (Saale) – 6
- Landgericht Halle
Raub in Hohenmölsen
Tag, Uhrzeit
05.03.18, 09:00
; 08.03.18, 09:00
Raum 141
5 KLs 3/18
Dem
im Juni 1979 geborenen Angeklagten wird Raub zur Last gelegt. Er soll am
02.12.2015 in Hohenmölsen als Beifahrer eines PKW der Fahrerin dieses Fahrzeugs
mehrfach auf den Arm geschlagen haben, um ihr Mobiltelefon zu bekommen. Nachdem
dies nicht gelungen sei, soll er es der Fahrerin gewaltsam aus der Hand
gerissen und dann das Auto beim nächsten Halt verlassen habe.
Der
Angeklagte hat sich zum Tatvorwurf nicht eingelassen.
Die
Anklage war zunächst zum Amtsgericht erhoben worden. Da statt Raubes
(Mindeststrafe 1 Jahr Freiheitsstrafe)
auch eine Verurteilung wegen
räuberischen Angriffs auf einen Kraftfahrer (§ 316a StGB) in Betracht kommt,
ist das Verfahren an das Landgericht abgegeben worden, denn die dann geltende
Mindeststrafe von 5 Jahren Freiheitsstrafe liegt außerhalb der sogenannten
"Strafgewalt" des Amtsgerichts, kann also von einem Amtsgericht nicht
ausgesprochen werden.
Einfuhr von Betäubungsmitteln aus
Tschechien nach Halle
Tag, Uhrzeit
06.03.18, 09:30
; 09.03.18, 09:00 ; 13.03.18,
09:00 ; 04.04.18,
08:30 ; 13.04.18,
09:00
Raum 96
13 KLs 2/18
Der
im Dezember 1968 geborene Angeklagte war vom Landgericht Halle am 02.06.2017
wegen unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in
Tateinheit mit unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer
Menge zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren verurteilt worden. Die Kammer hatte
es unter anderem als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte im April 2016
einen Transport von Metamphetamin aus Tschechien nach Deutschland organisiert
habe.
Auf
die Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom
05.12.2017 das Urteil mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache zu neuer
Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Halle
zurückverwiesen. Zur Begründung hat er ausgeführt, dass sich aus den
Urteilsgründen nicht mit hinreichender Klarheit ergebe, aufgrund welcher
Anhaltspunkte die Kammer zu der Überzeugung gelangt sei, dass die bei dem
Angeklagten sichergestellten Drogen aus dem Transport vom Vortrag stammten und
dass der Angeklagte den Transport organisiert habe.
Die
neue Strafkammer wird jetzt eine vollständige Beweisaufnahme durchzuführen
haben.
Drogenhandel in Eisleben
Tag, Uhrzeit
09.03.18, 08:30
; 16.03.18, 08:30
Raum 141
5 KLs 15/17
Der
im November 1975 geborenen Angeklagten werden 46 Verstöße gegen das
Betäubungsmittelgesetz zur Last gelegt.
Sie
soll zwischen Juli 2015 und Mai 2016 in Eisleben gewerbsmäßig sogenanntes
Crystal an ein 15 bzw. 16 Jahre altes Mädchen verkauft haben.
Die
Angeklagte hat von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht.
Im
Falle einer Verurteilung droht eines Gesamtfreiheitsstrafe nicht unter 2
Jahren.
Das
Verfahren sollte bereits am 08.02.2018 beginnen, die Angeklagte war aber
krankheitsbedingt nicht verhandlungsfähig.
Versuchter Mord in Halle
Tag, Uhrzeit
09.03.18, 09:00
; 15.03.18, 09:00 ; 04.04.18,
09:00 ; 12.04.18,
09:00 ; 13.04.18,
09:00 ; 20.04.18,
09:00 ; 23.04.18,
09:00 ; 26.04.18,
09:00 ; 17.05.18,
09:00 ; 24.05.18,
09:00
Raum 123
14 KLs 1/18
Dem
im November 1998 geborenen Angeklagten wird versuchter Mord in Tateinheit mit
gefährlicher Körperverletzung zur Last gelegt.
Er
soll am 09.09.2017 gegen 22.00 Uhr in Halle in der Nähe des
Ernst-Barlach-Ringes im Rahmen einer tätlichen Auseinandersetzung, an der sich
noch sechs weitere Männer beteiligt haben sollen, einem Passanten einen
Messerstich in den Brustkorb versetzt haben.
Zuvor
soll der Angeklagte vor dem Haus, in dem der Geschädigte wohnt, mit seinen
Freunden laute Musik abgespielt haben und deshalb von dem später Geschädigten
aufgefordert worden sein, die Musik leiser zu stellen. Als daraufhin der
Angeklagte und seine Freunde den später Geschädigten gestoßen und geschubst
hätten, soll dieser geflohen sein und seinerseits Freunde zu Hilfe gerufen haben.
Im Zuge der sich anschließenden Auseinandersetzung zwischen den beiden Gruppen
soll der Stich mit einem Kampfmesser erfolgt sein, durch den der Geschädigte
eine lebensgefährliche Verletzung davongetragen habe, die eine sofortige
Notoperation erforderlich gemacht habe.
Der
Angeklagte bestreitet die Vorwürfe.
Da
der Angeklagte zur Tatzeit noch nicht volljährig war, kommt die Anwendung von
Jugendstrafrecht mit Sanktionen bis hin zu einer Jugendstrafe von 10 Jahren in
Betracht.
Steuerhinterziehung in Bernburg
Tag, Uhrzeit
12.03.18, 09:30
; 19.03.18, 09:30 ; 04.04.18,
09:30 ; 11.04.18,
09:30 ; 19.04.18,
09:30 ; 26.04.18,
09:30
Raum 169
2 KLs 10/15
Dem
im Juli 1959 geborenen Angeklagten wird Steuerhinterziehung in vier besonders
schweren Fällen zur Last gelegt.
Der
Angeklagte soll persönlich haftender Gesellschafter eines in der Rechtsform der
Kommanditgesellschaft (KG) geführten Bauunternehmens in Bernburg gewesen sein
und für die Jahre 2007 bis 2010 keine Umsatzsteuerjahreserklärungen abgegeben
haben, obwohl in diesem Zeitraum insgesamt Steuerverbindlichkeiten in Höhe von
rund 1,2 Mio. Euro angefallen seien.
Zwischenzeitlich
sollen Zahlungen erfolgt sein, der aktuelle Steuerschaden zum Zeitpunkt der
Anklageerhebung liege bei 1.05 Mio. Euro.
Der
Angeklagte hat sich zu den Vorwürfen nicht eingelassen.
Im
Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe zwischen 7 Monaten
und 15 Jahren.
Tankstellenüberfall in Halle
Tag, Uhrzeit
12.03.18, 09:00
; 16.03.18, 09:00 ; 21.03.18,
09:00
Raum 123
10a KLs 1/18
Dem
im August 1980 geborenen Angeklagten werden schwerer Raub sowie Fahren ohne
Fahrerlaubnis, ohne Versicherungsschutz und unter Alkoholeinfluss in Tateinheit
mit Urkundenfälschung zur Last gelegt.
Er
soll am 20.12.2017 in alkoholisiertem Zustand eine Tankstelle in der
Nietlebener Straße in Halle überfallen und den Mitarbeiter durch Drohungen mit
einem Trommelrevolver gezwungen haben, Bargeld in Höhe von knapp 500,00 Euro
herauszugeben. Dann soll der Angeklagte die Tankstelle mit einem Pkw verlassen
haben, obwohl er weder über eine Fahrerlaubnis noch über Versicherungsschutz
für den Pkw verfügt habe. An dem Pkw seien gestohlene fremde Kennzeichen
angebracht gewesen.
Der
Angeklagte hat sich im Ermittlungsverfahren nicht zu den Vorwürfen geäußert.
Berufungsverfahren:
Steuerhinterziehung im Burgenlandkreis
Tag, Uhrzeit
16.03.18, 10:00
; 06.04.18, 09:00 ; 12.04.18,
09:30
Raum 169
2a Ns 2/18
Der
im Februar 1959 geborene Angeklagte ist vom Amtsgericht Halle (Saale) wegen
Steuerhinterziehung in zwei Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 90 Tagessätzen
verurteilt worden.
Das
Amtsgericht hat es als erwiesen angesehen, dass der als Rechtsanwalt im
Burgenlandkreis tätige Angeklagte vorsätzlich für die Jahre 2010 und 2011 keine
Einkommenssteuererklärung abgegeben habe, wodurch Steuern in Höhe von insgesamt
rund 42.000,00 Euro verkürzt worden seien.
Der
Angeklagte hatte den äußeren Tathergang eingeräumt, zu seiner Verteidigung aber
vorgetragen, er habe sich vollkommen auf seinen Steuerberater verlassen, der -
von ihm unbemerkt - seinen Pflichten nicht nachgekommen sei. Das Amtsgericht
hat diese Einlassung als "Schutzbehauptung" angesehen und den
Angeklagten gleichwohl verurteilt.
Hiergegen
richtet sich die Berufung des Angeklagten.
Steuerhinterziehung in
Bitterfeld-Wolfen
Tag, Uhrzeit
21.03.18, 09:30
; 26.03.18, 09:30 ; 05.04.18,
09:30
Raum 169
2 KLs 5/17
Dem
im Juni 1955 geborenen Angeklagten wird Steuerhinterziehung in 16 Fällen zur
Last gelegt. Er soll als Geschäftsführer eines in Bitterfeld-Wolfen ansässigen,
in der Rechtsform einer GmbH geführten Unternehmens der Lebensmittebranche in
den Jahren 2008 bis 2012 zugunsten des
Unternehmens Umsatz-, Körperschafts- und Gewerbesteuer in Höhe von mehr als
300.000,00 Euro sowie zu seinen eigenen Gunsten Einkommenssteuer in Höhe von
rund 350.000,00 Euro hinterzogen haben, indem er seiner Pflicht zur Abgabe von
Steuererklärungen nicht nachgekommen sei.
Der Angeklagte
hat sich zu den Vorwürfen im Wesentlichen dahingehend eingelassen, dass er
stets bemüht gewesen sei, die von ihm erkannten Unzulänglichkeiten in der
Buchführung zu beseitigen.
Über
das Vermögen des Unternehmens ist im April 2012 das Insolvenzverfahren eröffnet
worden.
Im
Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe zwischen 7 Monaten
und 15 Jahren.
Sexuelle Nötigung einer Jugendlichen
in Halle
Tag, Uhrzeit
21.03.18, 09:30
; 23.03.18, 09:30 ; 28.03.18,
09:30 ; 11.04.18,
09:30 ; 13.04.18,
09:30 ; 18.04.18,
09:30
Raum 187
4 KLs 8/17
Dem
im Dezember 1993 geborenen Angeklagten werden Nötigung sowie versuchte sexuelle
Nötigung einer Jugendlichen zur Last
gelegt. Er soll im August 2016 in Halle ein 15-jähriges Mädchen, das er bei dem
mit ihm befreundeten Stiefvater des Mädchens kennengelernt hatte, auf der
Straße angesprochen und in einen Hausflur in Halle gezerrt haben, wo er das
Mädchen durch Drohungen gezwungen haben, sich auszuziehen, woraufhin er Fotos
von dem Mädchen angefertigt habe.
Im
September 2016 soll er in der Wohnung seines Freundes, des Stiefvaters des
Mädchens, versucht haben, sich an dem Mädchen zu vergehen, und erst davon
abgelassen haben, als es an der Tür geklingelt habe.
Der
Angeklagte hat sich zu den Vorwürfen nicht eingelassen.
Sexuelle
Nötigung einer Jugendlichen wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder
mit Geldstrafe bestraft. Im Falle der Verurteilung wegen mehrerer Taten ist
eine Gesamtstrafe zu bilden.
Betäubungsmittelhandel in Merseburg
Tag, Uhrzeit
22.03.18, 09:00
Raum 187
3 KLs 1/18
Dem
im November 1984 geborenen Angeklagten wird unerlaubter Handel mit
Betäubungsmitteln zur Last gelegt.
Er
soll im April 2017 in Halle in seiner Wohnung in Merseburg insgesamt knapp 200
g Cannabis aufbewahrt haben, um dieses gewinnbringend zu verkaufen. Dabei soll
er einen Schlagstock griffbereit aufbewahrt haben.
Der
Angeklagte hat sich im Ermittlungsverfahren nicht zu den Vorwürfen eingelassen.
Im
Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
Sicherungsverfahren wegen Diebstahls,
versuchten Raubes und Nötigung in Halle
Tag, Uhrzeit
26.03.18, 09:00
; 27.03.18, 09:00 ; 09.04.18,
09:00 ; 10.04.18,
09:00
Raum 187
4 KLs 12/17
Dem
am 31.03.1980 geborenen Beschuldigten werden Diebstahl sowie Raub in Tateinheit mit Nötigung zur Last
gelegt. Er soll sich im Oktober 2017 in Halle auf dem Parkplatz eines
Supermarktes auf den Fahrersitz eines fremden Pkw gesetzt und von der
Fahrzeuginhaberin die Herausgabe des Zündschlüssels verlangt haben. Als diese
schreiend weggelaufen sei, soll er sein Vorhaben aufgegeben und den Pkw
verlassen haben. Alsdann soll er sich zu einer Kundin begeben haben, die mit
ihrem 6-jährigen Enkel einkaufte. Er soll den Enkel ergriffen, hochgehoben und
etwa 3 Minuten lang festgehalten haben. Dabei soll er von der Großmutter die
Herausgabe des Autoschlüssels verlangt haben. Als diese unter dem Eindruck der
Bedrohung des Enkels den Autoschlüssel hervorgeholt habe, habe der Angeklagte
ihr den Schlüssel entrissen und sei dann mit dem Pkw weggefahren. Als sich ihm
ein Passant in den Weg gestellt habe, sei er mit ca. 40 km/h auf diesen
zugefahren und habe ihn so dazu gezwungen, zur Seite zu springen.
Der
Beschuldigte war der Antragsschrift zufolge wegen einer psychischen Erkrankung
schuldunfähig. Statt einer Bestrafung kommt daher die Unterbringung in einem
psychiatrischen Krankenhaus in Betracht.
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