Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau
(LG DE) Urteil im Schwurgerichtsverfahren 1 Ks 115 Js 4512/12
07.12.2017, Dessau-Roßlau – 22
- Landgericht Dessau-Roßlau
Die 1. Strafkammer des Landgerichts hat heute nach
mehr als 90-tägiger Hauptverhandlung vier litauische Angeklagte im Alter
zwischen jetzt 26 und 38 Jahren wegen der Tötung eines 39-jährigen
Informatikers aus München, dem die Männer in den Abendstunden des 09.01.2012
auf dem Parkplatz ?Rosselquelle? auf der Bundesautobahn 9 (Kilometer 49,5)
aufgelauert haben, Freiheitsstrafen zwischen acht Jahren und sechs Monaten und
10 Jahren und drei Monaten bzw. gegen einen zur Tatzeit 20-jährigen
Heranwachsenden, der bereits wegen einer anderweitigen Tat eine mehrjährige
Jugendstrafe verbüßt hat, eine Einheitsjugendstrafe von zwei Jahren und sechs
Monaten verhängt.
Im Ergebnis der umfangreichen Beweisaufnahme hat die
Kammer es als erwiesen angesehen, dass die Angeklagten ihr Opfer, das mit einem
gemieteten Transporter auf dem Weg von München zum Wohnort seiner Eltern in der
Nähe von Hamburg war und auf dem Rastplatz gehalten hatte, bei der Rückkehr von
der Toilette überwältigt, gefesselt und auf der Ladefläche des Fahrzeugs
eingesperrt haben. Sodann sind sie mit dem Transporter sowie ihrem eigenen Pkw
von der Autobahn über die Bundesstraße 187 zu einer nicht einsehbaren
Waldlichtung zwischen Coswig und Roßlau gefahren und haben dort vom
Geschädigten unter massivster Gewalteinwirkung die Herausgabe von Kreditkarten
nebst dazugehörigen PIN-Nummern erzwungen. Das Fahrzeug mit dem noch immer
gefesselten Opfer haben sie später auf einem anderen Waldweg in der Nähe von
Roßlau zurückgelassen, wo es erst am 15.01.2012 aufgefunden wurde. Der
Geschädigte, der seinen schweren Verletzungen im Fahrzeug erlag, trug bei dem
Tatgeschehen unter anderem mehrere Rippenfrakturen, einen Querbruch des
Brustbeins sowie Verletzungen des Kehlkopfes davon. Nach den
rechtsmedizinischen Feststellungen war Todesursache eine Lungenfettembolie. Mit
den erbeuteten Kreditkarten haben die Angeklagten in Coswig, Wittenberg,
Potsdam und Prenzlau Geld abgehoben und Lebensmittel sowie diverse Sportschuhe
im Gesamtwert von etwa 4.000,00 ? bezahlt.
Das Landgericht hatte gegen die ursprünglich fünf
Angeklagten bereits im Juni 2014 Jugend- bzw. Freiheitsstrafen zwischen neun Jahren
und sechs Monaten und 12 Jahren und zwei Monaten unter anderem wegen
erpresserischen Menschenraubs mit Todesfolge verhängt. Auf die Revisionen der
Angeklagten sowie der Eltern und Brüder des Opfers, die als Nebenkläger
aufgetreten sind, hat der Bundesgerichtshof das erstinstanzliche Urteil
hinsichtlich der jetzt noch beteiligten vier Angeklagten teilweise aufgehoben
und das Verfahren maßgeblich mit der Begründung zur erneuten Verhandlung und
Entscheidung an eine andere Strafkammer zurückverwiesen, die tatsächlichen
Feststellungen im erstinstanzlichen Urteil würden nicht belegen, dass die
todesursächlichen Gewalthandlungen vom Tatvorsatz der Angeklagten umfasst
gewesen seien. Die Revision des fünften Angeklagten blieb ohne Erfolg (4 StR
72/15).
Die nunmehr zuständige Kammer hat die vier erwachsenen
Angeklagten des versuchten Totschlags in Tateinheit mit erpresserischem
Menschenraub, Raub, gefährlicher Körperverletzung und Computerbetrug für
schuldig befunden, den zur Tatzeit heranwachsenden Angeklagten indes eines
versuchten Totschlags nicht als überführt angesehen. Gegen zwei der Angeklagten
hat es ferner die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet.
Mit dem nicht rechtskräftigen Urteil ist das Gericht
hinter den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage zurückgeblieben. Die
Nebenkläger haben die Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafen bzw. einer
Jugendstrafe von 10 Jahren wegen Mordes gefordert.
Die Hauptverhandlung hatte im Mai 2016 begonnen.
Frank Straube
Pressesprecher
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