Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau
(LG MD) Urteil: Versuchte
Entführung eines Säuglings und versuchte Tötung der Mutter in Magdeburg
16.11.2011, Magdeburg – 59
- Landgericht Magdeburg
Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 059/11
Landgericht Magdeburg -
Pressemitteilung Nr.: 059/11
Magdeburg, den 16. November 2011
(LG MD) Urteil: Versuchte
Entführung eines Säuglings und versuchte Tötung der Mutter in Magdeburg
21 Ks 376 Js 31470/09
(6/11) - 1. Strafkammer
In dem am 06. Oktober
2011 begonnen Prozess finden noch folgende Termine statt:
Urteilsverkündung: Mittwoch.
16. November 15.00 Uhr Saal A 23
Der
Termin 15. November entfällt.
Am gestrigen Montag
haben die Prozessbeteiligten plädiert. Die Staatsanwaltschaft hat die
Verhängung einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 6 Monaten u. a. wegen
versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und versuchter
Kindesentziehung gefordert. Die Verteidigung hat die Verhängung einer
Freiheitsstrafe von 1 Jahr auf Bewährung wegen versuchter Kindesentziehung und
fahrlässiger Körperverletzung beantragt.
Hintergrund: Der
mittlerweile 28-jährigen Angeklagten Nicole E. wird vorgeworfen, am 09.
September 2009 am frühen Abend in einem Krankenhaus in Magdeburg versucht zu
haben, einen Säugling zu entführen.
Als die Mutter des
Kindes (Nebenklägerin) versuchte, die Angeklagte von ihrer Tat abzubringen,
soll die Angeklagte mit einer Schere in Tötungsabsicht auf die Mutter des Babys
eingestochen haben. Die Mutter und eine Hebamme konnten die Tatvollendung
verhindern.
Die Staatsanwaltschaft
ging zunächst davon aus, dass der Angeklagten lediglich versuchter
Kindesentziehung und gefährliche Körperverletzung nachgewiesen werden könnte
und erhob Anklage vor dem Amtsgericht (Schöffengericht) in Magdeburg. Mit
Beschluss vom 01. Februar 2011 hat das Schöffengericht aus der Hauptverhandlung
heraus das Verfahren an die Schwurgerichtskammer des Landgerichts nach § 270
StPO verwiesen. Das Schöffengericht ist aufgrund seiner Beweisaufnahme zur
Überzeugung gelangt, dass die Angeklagte in Tötungsabsicht handelte und sogar
ein versuchter Mord vorliegen könne. Zu einer Entscheidung auch über einen
Mordversuch ist nach dem Gerichtsverfassungsgesetz allein die Schwurgerichtsskammer
eines Landgerichts zuständig, so dass die Sache nun hier verhandelt wird.
(Christian
Löffler)
Pressesprecher
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