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Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau

(LG MD) Urteil: Versuchte
Entführung eines Säuglings und versuchte Tötung der Mutter in Magdeburg

16.11.2011, Magdeburg – 59

  • Landgericht Magdeburg

 

 

 

 

 

Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 059/11

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landgericht Magdeburg -

Pressemitteilung Nr.: 059/11

 

 

 

Magdeburg, den 16. November 2011

 

 

 

(LG MD) Urteil: Versuchte

Entführung eines Säuglings und versuchte Tötung der Mutter in Magdeburg

 

 

 

21 Ks 376 Js 31470/09

(6/11)  - 1. Strafkammer

 

 

 

In dem am 06. Oktober

2011 begonnen Prozess finden noch folgende Termine statt:

 

 

 

Urteilsverkündung:                   Mittwoch.

16. November 15.00 Uhr Saal A 23

 

                                     

 

                                               Der

Termin 15. November entfällt.

 

 

 

Am gestrigen Montag

haben die Prozessbeteiligten plädiert. Die Staatsanwaltschaft hat die

Verhängung einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 6 Monaten u. a. wegen

versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und versuchter

Kindesentziehung gefordert. Die Verteidigung hat die Verhängung einer

Freiheitsstrafe von 1 Jahr auf Bewährung wegen versuchter Kindesentziehung und

fahrlässiger Körperverletzung beantragt.

 

 

 

Hintergrund: Der

mittlerweile 28-jährigen Angeklagten Nicole E. wird vorgeworfen, am 09.

September 2009 am frühen Abend in einem Krankenhaus in Magdeburg versucht zu

haben, einen Säugling zu entführen.

 

 

 

Als die Mutter des

Kindes (Nebenklägerin) versuchte, die Angeklagte von ihrer Tat abzubringen,

soll die Angeklagte mit einer Schere in Tötungsabsicht auf die Mutter des Babys

eingestochen haben. Die Mutter und eine Hebamme konnten die Tatvollendung

verhindern.

 

 

 

Die Staatsanwaltschaft

ging zunächst davon aus, dass der Angeklagten lediglich versuchter

Kindesentziehung und gefährliche Körperverletzung nachgewiesen werden könnte

und erhob Anklage vor dem Amtsgericht (Schöffengericht) in Magdeburg. Mit

Beschluss vom 01. Februar 2011 hat das Schöffengericht aus der Hauptverhandlung

heraus das Verfahren an die Schwurgerichtskammer des Landgerichts nach § 270

StPO verwiesen. Das Schöffengericht ist aufgrund seiner Beweisaufnahme zur

Überzeugung gelangt, dass die Angeklagte in Tötungsabsicht handelte und sogar

ein versuchter Mord vorliegen könne. Zu einer Entscheidung auch über einen

Mordversuch ist nach dem Gerichtsverfassungsgesetz allein die Schwurgerichtsskammer

eines Landgerichts zuständig, so dass die Sache nun hier verhandelt wird.

 

 

 

 

 

 

 

(Christian

Löffler)

 

Pressesprecher

 

 

 

Impressum:

 

Landgericht

Magdeburg

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