Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau
Die Aufteilung des Landkreises
Anhalt-Zerbst auf die Landkreise Wittenberg, Anhalt-Bitterfeld und Jerichower
Land ist verfassungsgemäß.
02.07.2007, Dessau-Roßlau – 19
- Landesverfassungsgericht
Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung
Nr.: 019/07
Landesverfassungsgericht des
Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 019/07
Magdeburg, den 25. Juni 2007
Die Aufteilung des Landkreises
Anhalt-Zerbst auf die Landkreise Wittenberg, Anhalt-Bitterfeld und Jerichower
Land ist verfassungsgemäß.
Durch Urteil vom heutigen Tag
hat das Landesverfassungsgericht die kommunale Verfassungsbeschwerde des
Landkreises Anhalt-Zerbst gegen seine Aufteilung durch den Landtag zurückgewiesen.
Der Landkreis sah sich durch
die Aufteilung in seinem durch die Landesverfassung geschützten
Selbstverwaltungsrecht verletzt, da die Anhörungsfrist zu kurz und die
Gemeinwohlabwägung fehlerhaft gewesen seien. Dem ist das Landesverfassungsgericht
nicht gefolgt:
Die
Anhörungsfrist von einem Monat ist zwar kurz gewesen. Der Zeitraum zwischen der
Kenntnis vom Gesetzentwurf und der Anhörung durch den Gesetzgeber hat aber
angesichts der vorgebrachten ¿ im Wesentlichen immer gleichen ¿ Argumente des
Landkreises für eine Auseinandersetzung mit dem Gesetzentwurf ausgereicht..
Durch die Änderung des Neugliederungsgesetzes vom 19.12.2006 ist eine erneute
Anhörung nicht geboten gewesen. Die Abwägung des Gesetzgebers in der Sache ist
ebenfalls nicht zu beanstanden. Die vom Landkreis Anhalt Zerbst vorgeschlagenen
Varianten haben sich entweder als zu groß oder als zu klein erwiesen.
Gleichzeitig zeigten sich im Gebiet des Landkreises Anhalt-Zerbst Wechselwünsche
einzelner Kommunen mit Tendenz zu den Altkreisen Wittenberg, Köthen und Jerichower
Land. Wenn sich der Landtag bei dieser Sachlage für eine Aufteilung des
Altkreises Anhalt-Zerbst entschied, ist diese verfassungsrechtlich nicht zu
beanstanden.
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