Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau
(VG-MD) Gericht stoppt Ladenöffnungen am nächsten Sonntag
03.01.2018, Magdeburg – 1
- Verwaltungsgericht Magdeburg
Im Rahmen zweier Verfahren des
vorläufigen Rechtsschutzes hat das Verwaltungsgericht Magdeburg die Öffnung von
Geschäften in den Stadtteilen Reform und Hopfengarten gestoppt.
Zum Hintergrund:
Für ein von Gewerbetreibenden
geplantes "Winter- und Neujahrsfest" und einen Aktionstag
"Gesundheit" genehmigte die Landeshauptstadt Magdeburg Ladenöffnungen
am Sonntag, dem 7. Januar 2018. Dagegen hat sich eine Gewerkschaft im Wege
vorläufigen Rechtsschutzes gewandt.
Die 3. Kammer des
Verwaltungsgerichts Magdeburg hat den Anträgen der Gewerkschaft im
einstweiligen Rechtsschutz stattgegeben.
Nach dem LÖffzeitG Sachsen-Anhalts
dürfen Verkaufsstellen nur aus besonderem Anlass an höchstens vier Sonn- und
Feiertagen geöffnet werden. Dies setze voraus, dass bereits durch die geplanten
Veranstaltungen als solche in zulässiger Weise in die verfassungsmäßig
geschützte Sonntagsruhe eingegriffen werde, so dass die Ladenöffnung dagegen nicht
besonders ins Gewicht falle.
Weder das "Winter- und
Neujahrsfest" noch der geplante Aktionstag "Gesundheit" ? so das
Gericht ? stellten aber einen solchen besonderen Anlass dar. Die von der
Landeshauptstadt erwarteten hohen Besucherzahlen ließen schon nicht erkennen,
ob die Besucher wegen der Veranstaltungen oder wegen der geöffneten
Verkaufsstellen erwartet würden. Es sei nicht nachvollziehbar, wie die
angegebenen Zahlen ? für das "Winter- und Neujahrsfest waren 25.000 ? 30.000
und für den Aktionstag "Gesundheit" 1.200 bis 1.400 Besucher
angegeben worden ? ermittelt worden seien. Ein besonderer Anlass, bei dessen Gelegenheit
auch die Geschäfte geöffnet werden dürften, sei daher nicht zu erkennen.
Gegen die Entscheidungen des
Verwaltungsgerichts kann Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht erhoben werden.
Aktenzeichen: 3 B 403/17 MD und 3 B
41/18 MD
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