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Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau

(LG MD) Auswahl aus den Prozessen im Landgerichtsbezirk Magdeburg im Mai 2015 (Stand: 30.04.2015)

04.05.2015, Magdeburg – 21

  • Landgericht Magdeburg

I. Strafsachen

 

Prozess beginnt erneut: Vergewaltigung in Wolmirstedt, Magdeburg und anderen Orten 21 KLs 143 Js 8025/13 (7/14) -

 

 

1 Angeklagter

3 Sachverständiger

20 Zeugen

 

 

Prozessbeginn:                      Dienstag, 5. Mai 2015, 09.00 Uhr, Saal A 23

 

Fortsetzungstermine:             6., 7., 8., 11.und 12. Mai, 2. und  3. Juni 2015, 09.00 Uhr,

                                               Saal A 23

                                              

 

Der 34 Jahre alte Angeklagte soll als Altenpfleger in verschiedenen Pflegeeinrichtungen und  Seniorenheimen in Magdeburg und Wolmirstedt im Zeitraum 2006 bis Ende 2012  in 3 Fällen unter Ausnutzung der Hilfsbedürftigkeit der Opfer sexuelle Handlungen an diesen vorgenommen haben.

 

Der Angeklagte hat im Ermittlungsverfahren die Taten bestritten.

 

Der am 16. September 2014 begonnene Prozess wurde zunächst ausgesetzt. Auf Antrag der Verteidigung hat das Gericht Sachverständigengutachten einholen. Die Sachverständigen sollten prüfen, ob die Geschädigten zum Zeitpunkt ihrer Vernehmung durch die Ermittlungsbehörden von ihrer Gesundheit her in der Lage gewesen sind, überhaupt richtige Aussagen zu machen. Es steht die Frage im Raum, ob die Geschädigten bereits damals so dement gewesen sind, dass sie nicht in der Lage waren richtig auszusagen.

 

 

Gewerbsmäßiger Betrug in Magdeburg mit einem Gesamtschaden von knapp 1 Mio. ?

25 KLs 583 Js 13235/09 (51/13) ?

 

3 Angeklagte

13 Zeugen

 

Prozessbeginn:                      Montag, 04. Mai 2015, 09.30 Uhr, Saal 5 ? Altbau

 

Fortsetzungstermine:             Mittwoch, 06. Mai 2015, Mittwoch, 13. Mai 2015 und

                                               Mittwoch, 27. Mai 2015,

Mittwoch, 03. Juni 2015 und  Mittwoch, 24. Juni 2015,

Mittwoch, 01. Juli 2015, Mittwoch 08. Juli 2015,

Mittwoch, 15. Juli 2015, Mittwoch 22. Juli 2015 und 29. Juli 2015,

jeweils 09.30 Uhr, Saal 5 ? Altbau

 

 

Rolf H. (68 Jahre alt) werden 34 Straftaten, Freddy A. (34 Jahre alt) werden 11 Straftaten und Eckhard Z. (63 Jahre alt) werden 5 Straftaten aus den Jahren 2006 bis 2011 vorgeworfen. Die Idee der Angeklagten soll es gewesen sein, bei diversen Kreditinstituten unter Vorlage von gefälschten Unterlagen für verschiedene Kreditnehmer Kredite zu beantragen. Die Angeklagten sollen dabei selbst die Kredite behalten oder Vermittlungsprovisionen kassiert haben. Bei ihren Taten sollen die Angeklagten davon ausgegangen seien, dass die fälligen Kreditraten jeweils nicht bezahlt werden würden. Die Banken sollen dadurch einen Gesamtschaden in Höhe von knapp 1 Mio. ? erlitten haben.

 

 

Gefährliche Körperverletzung in Hadmersleben im Juni 2012

21 Kls 526 Js 27638/12 (4/15)

 

1 Angeklagter

1 Nebenklägerin

 

Prozesstag:                            Dienstag, 26. Mai 2015, 09.00 Uhr, Saal A 23

 

 

Der 33-jährige Angeklagte wurde mit Urteil der Jugendschutzkammer des Landgerichts Magdeburg vom 22. Mai 2014 wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Verletzung der Fürsorgepflicht zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Im Übrigen wurde der Angeklagte freigesprochen.

 

Auf die Revision des Angeklagten hin wurde das Urteil mit Beschluss des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe vom 10. Februar 2015 dahingehend abgeändert, dass der Angeklagte wegen gefährlicher Körperverletzung schuldig und im Übrigen freigesprochen ist. Der Strafausspruch wurde durch den Bundesgerichtshof aufgehoben. Das Landgericht Magdeburg muss nun in dem neuen Verfahren über die Höhe der nun festzusetzenden Strafe neu verhandeln.

 

Vorgeworfen wird dem mehrfach vorbestraften Angeklagten, dass er im Juni 2012 seine 4-jährige Tochter geschlagen und mit einem Messer oberflächlich in den Rücken gestochen haben soll.

 

 

 

II. Zivilsachen

 

Streit um sogenannte "kick-back" Zahlungen im Zusammenhang mit der Errichtung von Studentenappartements im Lorenzweg in Magdeburg

10 O 1169/14

 

Die 10. Zivilkammer (Einzelrichter) vernimmt am Donnerstag, den 7. Mai 2015 um 13.00 Uhr in Saal B 13 zwei Zeugen.

 

Die Klägerin fordert von einem Ingenieur knapp 73 tsd ?. Der Mann soll als bauleitender Ingenieur für das Bauprojekt im Lorenzweg in Magdeburg sich von einem Bauunternehmen knapp 73 tsd ? als Gegenleistung für die Auftragsvergabe an das Bauunternehmen rückvergüten haben lassen (sogenannte: "kick-back-Vereinbarung). Das Bauunternehmen soll die 73 tsd ? auf die Rechnung aufgeschlagen haben, so dass der Klägerin ein Schaden in dieser Höhe entstanden sein soll. Die Klägerin behauptet, dass ohne die "kick-back-Vereinbarung"  einen um diese Summe geringeren Werklohn hätte zahlen müssen.

 

Eine "kick-back-Vereinbarung" kann nach § 299 StGB (Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr) strafbar sein.

 

 

 

Streit um Äußerungen im Zusammenhang mit Benefizfußballspiel in Magdeburg

9 O 310/13 - 9. Zivilkammer

 

 

Das Gericht hat für

 

Mittwoch, den 13. Mai 2015 um 09.30 Uhr, Saal B13

 

einen Verkündungstermin anberaumt. Es ist damit zu rechnen, dass in dem Termin ein  Urteil verkündet wird. Üblicherweise erscheint zu dem öffentlichen Termin nur das Gericht und kein Prozessbeteiligter. Das Ergebnis kann von den Medien gern bei der Pressestelle nach dem Termin abgefragt werden.

 

Im letzten Termin am 22. April 2015 wurde der Journalist einer Boulevardzeitung als Zeuge gehört.

 

Hintergrund:

Mit der am 27.02.2014 beim Landgericht eingegangenen Klage möchte der Kläger erreichen, dass der Beklagte und ehemalige Fußballspieler Lothar Matthäus keinen Anspruch auf Unterlassung bestimmter Aussagen hat, die der Kläger auch gegenüber der Bild-Zeitung getätigt haben soll.

 

Hintergrund des Streits ist das am 8.10.2013 in Magdeburg durchgeführte Benefizspiel unter dem Motto "Legenden gegen die Flut", an dem u.a. der Beklagte mitgespielt hat. An der Organisation des Spiels war die Agentur des Klägers beteiligt. Das Spiel besuchten nur 2000 Zuschauer.

 

in der Folgezeit kam es dann u.a. zu zwei Artikeln in der Bildzeitung am  27. und 28.11.2013, wobei die Parteien darüber streiten, was durch den Kläger gesagt worden sein soll.

                                                                                                                         

 

 

 

 

 

Christian Löffler

Pressesprecher

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