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Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau

(LG MD) Urteil rechtskräftig: Tod eines Säuglings in Magdeburg

08.11.2012, Magdeburg – 59

  • Landgericht Magdeburg

22 Ks 374 Js 32917/10 (3/11)  - 2. Jugendstrafkammer

 

 

In dem am 16. Januar 2012 begonnen Prozess  hat die Jugendkammer des Landgerichts Magdeburg am 10.02.2012 die mittlerweile 21jährige Melissa I. wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Jugendstrafe von 2 Jahren auf Bewährung verurteilt. Dieses Urteil ist mittlerweile rechtskräftig.

 

Die Staatsanwaltschaft ? diese hat ihre Revision später zurückgenommen - und die Nebenklage hatten Revision gegen das Urteil eingelegt. Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Prozess wegen Totschlags die Verhängung einer Jugendstrafe von 5 Jahren gefordert.

 

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat mit Beschluss vom 9. Oktober (4 StR 350/12) die Revision verworfen und damit das Urteil des Landgerichts bestätigt. Damit steht fest, dass die junge Mutter zwar ihr Kind verletzten nicht aber töten wollte. Der Tod des Säuglings wurde durch die Mutter nicht vorsätzlich, sondern fahrlässig verursacht. Auch die Festsetzung der Strafe, insbesondere deren Höhe, kritisierte der Bundesgerichtshof nicht.

 

Die Angeklagte hatte im Oktober 2010 ihren wenige Wochen alten Sohn so geschüttelt, dass dieser starb. Anlass hierfür ist gewesen, dass der Säugling geschrien und die Angeklagte überfordert war. Das Kind starb an einem Schütteltrauma. In der Vergangenheit hatte die Mutter  sich immer um das Kind gekümmert und es keinesfalls vernachlässigt

 

 

 

(Christian Löffler)

Pressesprecher

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