Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau
(LG MD) Feldzerstörungen in
Gatersleben - Berufungsprozess - weiterer Termin
11.07.2011, Magdeburg – 36
- Landgericht Magdeburg
Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 036/11
Landgericht Magdeburg -
Pressemitteilung Nr.: 036/11
Magdeburg, den 11. Juli 2011
(LG MD) Feldzerstörungen in
Gatersleben - Berufungsprozess - weiterer Termin
Der am 1. Juni begonnen
Prozess wird am
Freitag,
den 22. Juli 2011, 9.15 Uhr, Saal A 12
fortgesetzt. Ob an
diesem Tag mit einem Urteil zu rechnen ist steht nicht fest.
Hintergrund:
Die Angeklagten Axel M.
(geb. Nov. 1976), Tanja H. (geb. Juli 1979), Susanne M. (geb. Jan. 1979),
Patricia D. (geb. April 1986), Miriam A. (geb. Juni 1985) und Christian P.
(geb. Feb. 1982) wurden nach 5 Verhandlungstagen am 24.11.2010 durch das
Amtsgericht Aschersleben wegen Sachbeschädigung zu Geldstrafen zwischen 20 und
30 Tagessätzen verurteilt. Das Amtsgericht ist zu der Überzeugung gelangt, dass
die Angeklagten am 21.04.2008 in den Nachtstunden ein Genweizenfeld des
Leibnizinstituts in Gatersleben zerstört haben. Gegen das Urteil hatten sowohl
die Staatsanwaltschaft als auch alle 6 Angeklagten Berufung eingelegt. Die
Staatsanwaltschaft und drei Angeklagte haben die Berufung mittlerweile
zurückgenommen, so dass nur noch die Berufung der restlichen 3 Angeklagten
verhandelt wird. Unabhängig hiervon läuft ein Zivilverfahren, in dem der
Feldbetreiber Schadensersatz von den Angeklagten fordert. Hier hatte die 11.
Zivilkammer (11 O 2106/09) des Landgerichts am 11. Juni 2009 gegen die 6
Beklagten (= Angeklagten im Strafprozess) ein sogenanntes Grund- und
Teil-Urteil verkündet. Das Landgericht hatte entschieden, dass die
Gentechnikgegner grundsätzlich Schadensersatz leisten müssen. In einem Urteil
2. Instanz hat das Oberlandesgericht Naumburg (9 U 116/09) am 25. Mai 2010 den
Zivilrechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht
Magdeburg zurückverwiesen (vgl. Pressemitteilung OLG Naumburg 8/10 vom
25.05.2010). Der Bundesgerichtshof hat am 15.02.2011 die Nichtzulassungsbeschwerde
der 6 Beklagten verworfen. Mittlerweile ist das Verfahren wieder hier am
Landgericht anhängig. Ein weiterer Termin steht noch nicht fest. Insgesamt hatte
damit sowohl vor den Zivil- als auch den Strafgerichten die
Verteidigungsstrategie der Angeklagten, die die Auffassung vertreten, wegen der
Gefährlichkeit gentechnisch veränderter Pflanzen diese zerstören zu dürfen, bis
hin zum Bundesgerichtshof bislang keinen Erfolg.
Hinweis Drehgenehmigung und
Fotografiererlaubnis
Für alle in dieser Übersicht angekündigten Prozesse ist
die Fertigung von Bild-/Tonaufnahmen und Fotos im Gebäude des Landgerichts
gestattet. Diese Erlaubnis gilt nur für Journalisten.
Christian
Löffler
Pressesprecher
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