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Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau

(LG DE) Strafverfahren am Landgericht Dessau-Roßlau und Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen

07.10.2015, Dessau-Roßlau – 16

  • Landgericht Dessau-Roßlau

I. Im Zusammenhang mit der unter Ziffer 2. der Pressemitteilung vom 30.09.2015 (015/2015) angekündigten Hauptverhandlung vor der 1. Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau gegen sieben Männer aus Bitterfeld-Wolfen, Roitzsch und Greppin wegen mehrerer gewaltsamer Übergriffe auf der linken Szene angehörende Geschädigte wird auf folgende weitere Strafverfahren hingewiesen:

 

1. Vor der 2. Strafkammer des Landgerichts als Schwurgericht ist ein Verfahren gegen vier Angeschuldigte aus Zörbig im Alter zwischen 25 und 30 Jahren anhängig, denen die Staatsanwaltschaft versuchten Mord, schwere Brandstiftung (in einem Fall im Versuch) und Verstöße gegen das Waffengesetz vorwirft.

 

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen sollen drei der Angeschuldigten aufgrund eines gemeinsamen Tatplans in der Nacht vom 17.04. zum 18.04.2015 zwei selbstgebaute Brandsätze über eine Mauer auf ein vom Alternativen Kulturwerk (AKW) genutztes Grundstück in Bitterfeld geworfen haben, von denen einer einen Wohnwagen traf, der in Brand geriet. In dem Wohnwagen befanden sich zur Tatzeit zwar keine Personen, das Grundstück sei jedoch nicht einsehbar gewesen, sodass die Angeschuldigten aus Sicht der Staatsanwaltschaft nicht hätten abschätzen können, wo die Brandsätze auftreffen. Da sie aber gewusst hätten, dass sich auf dem Gelände regelmäßig Personen aufhalten, hätten sie deren Tod billigend in Kauf genommen.

 

Einer der Männer soll darüber hinaus gemeinsam mit dem vierten Angeschuldigten für den 30.05.2015 einen weiteren Brandanschlag auf das AKW geplant haben, der allerdings nicht zur Ausführung gelangte, weil die mutmaßlichen Täter am Tatort vorläufig festgenommen und die beiden Brandsätze, die sie bei sich führten, sichergestellt wurden.

 

Gegen alle vier Angeschuldigten, die der rechten Szene zuzurechnen sein und die Taten auf Grund ihrer politischen Gesinnung begangen haben sollen, ist die Untersuchungshaft angeordnet. Einer der Haftbefehle ist derzeit außer Vollzug gesetzt. Das Hauptverfahren ist noch nicht eröffnet.   2 Ks 303 Js 11602/15

 

2. Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau hat darüber hinaus vor dem Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen Anklage gegen zwei Männer aus Greppin im Alter von 22 und 23 Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung erhoben. Sie sollen in den Nachtstunden des 03.04.2015 mit Sturmhauben maskiert in die Wohnung eines 75-jährigen Rentners in Greppin eingedrungen sein und diesem, während er im Bett lag, zahlreiche Faustschläge versetzt haben. Der Geschädigte trug zahlreiche Verletzungen im Gesicht davon. Einem der Angeklagten wird zugleich ein Verstoß gegen das Waffengesetz zur Last gelegt, weil er bei der Tat einen Teleskopschlagstock bei sich führte, der allerdings nicht zum Einsatz kam.

 

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen sollen sich die Männer in der Wohnung geirrt und dadurch das Opfer verwechselt haben. Tatsächlich soll die Tat einer der linken Szene angehörenden Person gegolten haben, die bereits in der Nacht zuvor Opfer eines gewaltsamen Übergriffs gewesen sein soll. Dabei soll einer der dortigen mutmaßlichen Täter dem Geschädigten eine Stichverletzung mit einem Schraubendreher zugefügt haben. Diese Tat ist Gegenstand des derzeit vor der 1. Strafkammer anhängigen Verfahrens.

 

Das Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen hat Termin zur Hauptverhandlung auf den 09.12.2015, 09.00 Uhr, anberaumt.   303 Js 11219/15

 

 

II. Vor der 8. Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau beginnt am 19.10.2015 um 12.00 Uhr in einem erstinstanzlichen Verfahren die Hauptverhandlung gegen zwei derzeit inhaftierte Angeklagte im Alter von 28 und 31 Jahren, denen Vergewaltigung im besonders schweren Fall und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen wird. Sie sollen in den Nachtstunden des 20.07.2015 in einer Gartenlaube in Dessau-Roßlau der zu diesem Zeitpunkt 17-jährigen Geschädigten die Hände und Füße mit Kabelbindern gefesselt und ihren gesamten Kopf mit Klebeband umwickelt haben bis Atemnot eintrat. Im Anschluss sollen sie an der Jugendlichen nacheinander den Geschlechtsverkehr vollzogen haben. Während einer der Angeklagten die Tat im Ermittlungsverfahren eingeräumt hat, hat der weitere Angeklagte angegeben, es habe sich um einvernehmlichen Sexualverkehr gehandelt. Die Geschädigte habe auch in ihre Fesselung eingewilligt. Einer der mutmaßlichen Täter soll ein Elektroschockgerät bei sich geführt haben, das offenbar aber nicht eingesetzt wurde. Die Tat ist mit Freiheitsstrafe von mindestens drei bis zu 15 Jahren bedroht.

 

Beide Angeklagten sind in der Vergangenheit bereits ganz erheblich strafrechtlich in Erscheinung getreten. Bei dem 28-jährigen Mann fällt die angeklagte Tat in eine laufende Bewährungszeit. Der 31-jährige Mitangeklagte ist im Juli 2013 durch das Landgericht Dessau-Roßlau unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Dieses Urteil hat der Bundesgerichtshof allerdings teilweise aufgehoben und das Verfahren insoweit zur erneuten Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen, weshalb der Angeklagte zur Tatzeit auf freiem Fuß war. Die erneute Hauptverhandlung in diesem Verfahren findet am 06.11.2015 statt (8 Kls 395 Js 20369/11).

 

Die Hauptverhandlung wird am 22.10.2015 um 11.00 Uhr, 29.10., 14.30 Uhr, 30.10., 09.00 Uhr sowie am 18.11.2015 um 13.00 Uhr fortgesetzt.   8 Kls 282 Js 15903/15

 

Frank Straube

Pressesprecher

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