Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau
(LG HAL) Weitere Prozessauftakte im Juni
04.06.2014, Halle (Saale) – 14
- Landgericht Halle
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Tag Uhrzeit
13.06.14 09:00
18.06.14 09:00
09.07.14 09:00
11.07.14 09:00
16.07.14 09:00
Raum 155
10a KLs 2/14
Dem
im April 1983 geborenen Angeklagten werden 192 Verstöße gegen das
Betäubungsmittelgesetz zur Last gelegt, darüber hinaus Diebstahl in 8 Fällen
sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis und Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz.
Er
soll zwischen Januar 2010 und Oktober 2013 in Merseburg und anderen Orten
unerlaubt Metamfetamin und gelegentlich auch Crystal an Drogenkonsumenten
verkauft haben.
Darüber
hinaus soll er zusammen mit gesondert verfolgten Mittätern zwischen September
2012 und Januar 2013 in verschiedene Firmengebäude eingebrochen und dort
Kabel und Werkzeug entwendet haben. So soll er beispielsweise aus einem Lager
in Zeitz einen Kettenzug, eine elektrische Kabelschere und 250 m Kupferkabel
entwendet haben, wodurch ein Schaden von knapp 9.000,00 Euro entstanden sei.
Bei einem weiteren Einbruch in ein anderes Lager soll er zusammen mit seinen
Mittätern versucht haben, 80 m Starkstromkabel sowie hochwertige Werkzeuge zu
entwenden, wobei die Täter aber bei der Flucht vom Tatort mit ihrem
Transporter gegen einen Baum gefahren seien und dann zu Fuß geflohen seien.
Von einem Raffineriegelände in Leuna sollen der Angeklagte und seine Mittäter
Kupferkabel im Wert von rund 26.000,00 Euro entwendet haben. Aus
Firmengaragen in Merseburg sollen sie Werkzeug im Werte von rund 20.000,00
Euro entwendet haben.
Der
Angeklagte soll ferner zweimal einen Pkw geführt haben, ohne über eine
Fahrerlaubnis zu verfügen.
Außerdem
soll er in Besitz eines Sturmgewehres Kalaschnikow samt Munition gewesen
sein.
Der
Angeklagte hat die Vorwürfe teilweise abgestritten und sich im Übrigen nicht
zur Sache eingelassen.
Es
droht eine Freiheitsstrafe bis zu 15 Jahren.
Tag Uhrzeit
25.06.14 09:30
17.07.14 13:00
Raum 187
3 KLs 15/13
Dem
am 24.05.1948 geborenen Angeklagten wird Beihilfe zum unerlaubten Betreiben
von Anlagen in Tateinheit mit unerlaubtem Umgang mit gefährlichen Abfällen
zur Last gelegt.
Der
Angeklagte soll als Geschäftsführer eines Logistikunternehmens in Braunsbedra
im Zusammenwirken mit Betreibern von Mülldeponien in Brandenburg und
Sachsen-Anhalt Abfälle falsch deklariert und sie so kostengünstig in Mülldeponien
entsorgt haben, obwohl die dafür erforderlichen Genehmigungen nicht vorlagen.
So
sollen in einem Falle ca. 270.000 Kubikmeter Siedlungs- und Gewerbeabfälle
fälschlich als mineralische Baureststoffe deklariert und verbotswidrig zur
Rekultivierung von Deponien eingesetzt worden sein.
Dadurch,
dass der Angeklagte den Kunden seines Unternehmens die Kosten in Rechnung
stellte, die für eine ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle angefallen wären,
er selbst aber im Einvernehmen mit den Deponiebetreibern nur einen geringeren
Preis zahlen musste, soll der Angeklagte für sein Unternehmen einen Gewinn
von rund 240.000,00 Euro erzielt haben.
Im
Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten und 15
Jahren.
Das
Verfahren sollte am 08.05.2014 beginnen, der Termin musste aber wegen
Erkrankung des Angeklagten aufgehoben werden.
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