Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau
(LG HAL) Prozessauftakte im Juli (außer OB-Verfahren)
30.06.2014, Halle (Saale) – 18
- Landgericht Halle
Normal
0
21
false
false
false
MicrosoftInternetExplorer4
Tag Uhrzeit
01.07.14 09:30
10.07.14 09:30
14.07.14 09:30
15.07.14 09:30
18.07.14 09:30
11.08.14 09:30
Raum 187
4 KLs 9/13
Die
Angeklagte F. ist im November 1990 geboren, der Angeklagte M. im April 1990.
Den
beiden werden gemeinschaftlich begangener Betrug in 65 Fällen, der F. allein
darüber hinaus Betrug in weiteren 12 Fällen zur Last gelegt.
Sie
sollen zwischen Februar 2011 und September 2012 in Merseburg über das
Internet Waren bestellt haben, obwohl sie, wie sie wussten, zur Begleichung
der diesbezüglichen Rechnungen nicht in der Lage gewesen seien.
So
sollen sie insgesamt 246 Mobilfunkgeräte im Wert von über 21.000,00 Euro
bestellt haben und diese nach erfolgter Auslieferung sofort über die
Verkaufsplattform EBay zum Verkauf angeboten haben, um so an Bargeld für
ihren Lebensunterhalt zu gelangen. Dabei sollen sie Namen von Familienangehörigen,
aber auch von nicht existierenden Personen verwendet haben. Darüber sollen
sie wiederholt bei Pizzabringdiensten Essen bestellt und mit einer EC-Karte
bezahlt haben, obwohl sie gewusst hätten, dass das zugehörige Konto nicht
gedeckt sei.
Die
Angeklagten haben sich zur Sache nicht eingelassen.
Zu
Anfang des Tatzeitraumes waren die Angeklagten noch Heranwachsende, so dass
Sanktionen nach Jugendstrafrecht in Betracht kommen, bis hin zu Jugendstrafe
von 10 Jahren. Die Taten, die sie im Erwachsenenalter begangen haben, sind
jeweils mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 10 Jahren bedroht, im Falle der
Mehrfachverurteilung wären Gesamtstrafen zu bilden.
Tag Uhrzeit
02.07.14 09:30
04.07.14 09:00
09.07.14 09:30
23.07.14 09:30
24.07.14 09:30
28.07.14 09:30
29.07.14 09:30
31.07.14 09:30
Raum 169
2 KLs 9/12
Dem
im Juni 1962 geborenen Angeklagten wird Verstoß gegen das Kreditwesengesetz
sowie Betrug in 28 Fällen zur Last gelegt.
Er
soll faktischer Inhaber einer Finanzmakler-Unternehmens mit Sitz in
Friedeburg gewesen sein. In dieser Eigenschaft soll er zwischen April 2006
und Juli 2009 von anlagewilligen Kunden Darlehen in Höhe von insgesamt rund
160.000,00 Euro bekommen und diesen Kunden eine Verzinsung zwischen 9,7 und
20 % versprochen haben, ohne über die hierfür erforderliche Erlaubnis zu
verfügen.
Darüber
hinaus soll er anlagewillige Kunden als Gesellschafter eines als Gesellschaft
bürgerlichen Rechts betriebenen "Anlageclubs" angeworben haben,
denen er Renditen zwischen 5 % und 24 % p.a. versprochen haben soll. Auf
diese Weise soll er rund 460.000 Euro eingeworben haben. Dieses Geld soll er
dann über eine ihm bekannte "Traderin" von Finanzprodukten in
hochspekulative Finanzprodukte investiert und auf diese Weise von dem
eingeworbenen Beteiligungskapital rund 295.000,00 Euro verloren haben. Die Anleger soll er über
die Risiken dieser Anlage nicht aufgeklärt haben, er soll vielmehr
wahrheitswidrig vorgetäuscht haben, das Kapital werde risikoarm angelegt und
von professionellen Fondsmanagern verwaltet.
Der
Angeklagte hat sich dahingehend eingelassen, er habe den anlagewilligen
Kunden offenbart, dass er selbst keine Ahnung von den Anlageprodukten habe,
in die das zur Verfügung gestellte Kapital investiert werde, und dass dies
allein der Traderin überlassen werde, welche ihrerseits auf Informationsveranstaltungen
die Anlagen und auch die damit verbundenen Risiken vorgestellt habe.
Für
den Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe bis zu 15 Jahren.
In
der Anklageschrift sind 56 Zeugen benannt. Die Kammer hat zunächst für die
ersten beiden Verhandlungstage vier Zeugen geladen.
Tag Uhrzeit
04.07.14 09:30
08.07.14 09:30
16.07.14 09:30
21.07.14 09:30
22.07.14 09:30
Raum 187
4 KLs 2/14
Dem
im Februar 1961 geborenen Angeklagten wird sexueller Missbrauch einer
Schutzbefohlenen in 10 Fällen zur Last gelegt.
Er
soll zwischen November 2012 und November 2013 in Halle wiederholt
einvernehmlichen sexuellen Kontakt mit seiner anfangs 15-jährigen, mit ihm
und seiner Ehefrau in Hausgemeinschaft lebenden Stieftochter gehabt haben.
Der
Angeklagte hat sich zu den Taten nicht eingelassen.
Für
den Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe bis zu 15 Jahren.
Tag Uhrzeit
07.07.14 09:00
11.07.14 09:00
Raum 96
13 KLs 1/14
Der
im September 1984 geborene Angeklagte war durch Urteil des Landgerichts Halle
vom 19.12.2012 vom Vorwurf der schweren räuberischen Erpressung in Tateinheit
mit gefährlicher Körperverletzung freigesprochen worden.
Mit
der Anklage war ihm schwere räuberische Erpressung in Tateinheit mit
gefährlicher Körperverletzung zur Last gelegt worden. Er soll am 11.01.2012
mit einem unbekannt gebliebenen Mittäter einen Mann überfallen und
gemeinschaftlich zu Boden geschlagen haben, dann soll er ihm sein Mobiltelefon
sowie Bargeld, Jacke und Kopfhörer entwendet haben.
Der
Angeklagte hatte die Vorwürfe abgestritten und sich dahingehend eingelassen,
die bei ihm vorgefundenen, vom Opfer stammenden Gegenstände habe er von
seinem Bekannten P.H. erhalten.
Da
das als Zeuge vernommene Opfer den Angeklagten nicht wieder erkannt habe,
hatte die Kammer den Angeklagten freigesprochen, ohne den P.H. als Zeugen zu
vernehmen.
Auf
die Revision der Staatsanwaltschaft hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss
vom 19.12.2012 das Urteil aufgehoben, weil die Strafkammer davon abgesehen
habe, Werdegang, Vorleben und Persönlichkeit des Angeklagten aufzuklären -
dies sei auch bei Freisprüchen erforderlich. Ergänzend hat der
Bundesgerichtshof darauf hingewiesen, dass der P.H. als Zeuge zu vernehmen
sei. Der BGH sah sich gehindert, die Aufhebung des Urteils unmittelbar auf
diesen Grund zu stützen, weil die Revision insoweit an einem Formmangel litt.
Die
Entscheidung des BGH ist auf den Internetseiten des Bundesgerichtshofs
abrufbar (Geschäftszeichen 4 StR 242/13).
Die
Kammer wird die Beweisaufnahme zu wiederholen haben, auch der P.H. ist
nunmehr als Zeuge geladen.
Für
den Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter drei
Jahren.
Tag Uhrzeit
08.07.14 09:00
Raum 155
10a KLs 14/14
Dem
im November 1969 geborenen Angeklagten wird gewerbsmäßiger Betrug in 45
Fällen zur Last gelegt.
Er
soll zwischen Februar und November 2013 in Mansfeld und anderen Orten bei
verschiedenen Getränkehändlern auf der Grundlage eines Kommissionsvertrages
Getränke in Empfang genommen haben. Dabei sei verabredet worden, dass er die
Ware zunächst ohne Bezahlung mitnehme, nicht verbrachte Getränke später
zurückgeben und dann nur die verbrauchten Getränke zu bezahlen habe.
Tatsächlich soll der Angeklagte, wie von Anfang an geplant, die Getränke sofort
anderweitig verkauft haben, um so in den Besitz des Erlöses zu kommen. Auf
diese Weise soll er Ware im Gesamtwert von rund 17.000,00 Euro erhalten
haben.
Der
Angeklagte hat die gegen ihn erhobenen Vorwürfe eingeräumt.
Jeder
Fall des gewerbsmäßigen Betruges ist mit Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten
und 10 Jahren bedroht. Im Falle einer mehrfachen Verurteilung wird durch
Erhöhung der höchsten Einzelstrafe eine Gesamtstrafe gebildet.
Tag Uhrzeit
15.07.14 08:30
16.07.14 08:30
17.07.14 08:30
23.07.14 08:30
24.07.14 08:30
Raum 141
5 KLs 12/14
Der
Angeklagte ist im Februar 1983 geboren.
Ihm
werden räuberischer Diebstahl sowie Diebstahl in mehreren Fällen, ferner
Betrug und Erschleichen von Leistungen zur Last gelegt.
Am
12.03.2013 soll er in Halle in einem EDEKA-Markt Kosmetika und Genussmittel
im Gesamtwert von 166,25 Euro in seinem Rucksack verstaut und dann ohne zu
bezahlen die Kassenzone passiert haben. Von Mitarbeiterinnen und Kunden soll
er dann bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten worden sein, wobei er
sich zunächst gewehrt und dabei die Mitarbeiterinnen geschlagen und von sich
gestoßen haben soll.
Zwischen
Januar 2012 und Juni 2013 soll er wiederholt aus Supermärkten in Halle Waren,
vor allem Schnaps und Schokolade, entwendet haben.
Am
07.05.2013 soll er wie ein zahlungswilliger und zahlungsfähiger Fahrgast ein
Taxi benutzt haben, obwohl er gewusst habe, dass er zur Zahlung des Entgeltes
von rund 25,00 Euro nicht in der Lage war. Außerdem soll er Ende 2012 fünfmal
ohne gültigen Fahrausweis die Straßenbahn benutzt haben.
Dem
Angeklagten droht eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.
Das
Verfahren sollte bereits am 27.05.2014 beginnen, der Angeklagte war aber
nicht erschienen, woraufhin ein Haftbefehl erging, der nunmehr vollzogen
wird.
Tag Uhrzeit
18.07.14 08:30
Raum 141
5 KLs 16/14
Dem
im März 1980 geborenen Angeklagten wird schwere räuberische Erpressung in
einem minder schweren Fall zur Last gelegt.
Er
soll am 03.03.2014 in einem Brillengeschäft in Halle den Verkäufer mit einem
Messer bedroht und dadurch erreicht haben, dass dieser ihn mit zwei
Sonnenbrillen im Gesamtwert von 189,80 Euro ziehen ließ.
Der
Angeklagte hat sich bislang nicht zum Vorwurf eingelassen. Im Falle einer
Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.
Die
Einordnung als schwere räuberische Erpressung beruht auf dem Gebrauch einer
Waffe, die Einordnung als minder schwerer Fall vor allem auf dem relativ
geringen Wert der Beute.
Die
Anklage war zunächst zum Amtsgericht Halle erhoben worden. Da aber eine
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht kommt und dies
nur durch eine Strafkammer des Landgerichts angeordnet werden kann, ist das
Verfahren vom Landgericht übernommen worden.
Tag Uhrzeit
28.07.14 10:00
29.07.14 09:30
01.08.14 09:30
04.08.14 10:00
25.08.14 10:00
Raum 187
3 KLs 32/13
Der
Angeklagte F. ist im Oktober 1990 geboren, der Angeklagte K. im November
1988.
Den
beiden werden gefährliche Körperverletzung in drei Fällen, einmal in
Tateinheit mit schwerem Raub, sowie versuchter Einbruchsdiebstahl zur Last
gelegt.
Am
frühen Morgen des 25.05.2013 sollen die beiden Angeklagten den Geschädigten
M. in dessen Wohnung in Halle aufgesucht und dort mit Faustschlägen und
Tritten misshandelt haben. Am Nachmittag desselben Tages sollen sie zurückgekommen
und den M. erneut geschlagen und ihm unter Drohungen - unter anderem mit
einer Softair-Pistole - einen DVD-Player sowie Armbanduhren entwendet haben.
Am
frühen Morgen des Folgetages seien sie sich erneut Einlass in die Wohnung des
M. verschafft und dort erfolglos nach Stehlenswertem gesucht.
Bereits
am 26.04.2013 soll der F. zusammen mit einer gesondert verfolgten Mittäterin
im Rahmen einer zunächst verbalen Auseinandersetzung einen anderen Mann mit
Fäusten geschlagen haben.
Die
Angeklagten haben die Vorwürfe eingeräumt und zum Hintergrund angegeben, am
25.05.2013 sei es zu einer Kontaktaufnahme einer Freundin des F. mit dem
später Geschädigten M. gekommen, in deren Verlauf M die Frau sexuell
belästigt habe.
Es
drohen Freiheitsstrafen nicht unter fünf Jahren.
Impressum:Landgericht HallePressestelleHansering 1306108 Halle (Saale)Tel.: 0345 220-3374Fax: 0345 220-3379Mail: presse.lg-hal@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lg-hal.sachsen-anhalt.de