Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau
(LG MD) Doppelmord in Westerhausen und aktuelles
13.11.2017, Magdeburg – 27
- Landgericht Magdeburg
22 Ks 853 Js
81117/15) -2. Strafkammer als
Schwurgericht
In dem am 01. September 2017 begonnen Prozess ist
möglichweise im nächsten Termin am
Mittwoch, dem 15. November ab 09.00 Uhr
mit den Schlussvorträgen
von Staatsanwaltschaft und Verteidigung
zu rechnen. Eine Urteilsverkündung an diesem Tag ist nicht geplant.
Sobald mit einem Urteil zu rechnen ist wird die Öffentlichkeit informiert.
Dem mittlerweile 28-jährigen
Angeklagten Oliver M. wird vorgeworfen, am 14.08.2015 gegen 02.00 Uhr in Thale
einen 87-jährigen fast blinden Mann und dessen 57-jährigen körperbehinderten
Sohn erschlagen zu haben. Der Angeklagte soll bei einem nächtlichen Diebstahl
im Haus des Geschädigten von dem 87-jährigen entdeckt worden sein. Hierauf soll
er den Mann und dessen noch schlafenden Sohn erschlagen haben. Anschließend
soll der Angeklagte einen Brand gelegt haben, um seine Spuren zu verwischen.
Mit Urteil der 1. Strafkammer
des Landgerichts Magdeburg vom 02. Mai 2016 wurde der Angeklagte wegen Mordes
in zwei Fällen, Raub mit Todesfolge und Brandstiftung zu einer lebenslangen
Freiheitsstrafe verurteilt. Weiterhin das das Gericht festgestellt, dass die
Schuld des Angeklagten besonders schwer wiegt.
Auf die Revision des
Angeklagten hin wurde das Urteil des Landgerichts mit Urteil des
Bundesgerichtshofes vom 27. April 2017 (4 StR 434/16, abzurufen über die
Homepage des Bundesgerichtshofs) aufgehoben.
Der Bundesgerichtshof ist zu
der Überzeugung gelangt, dass die mitgeteilte Beweiswürdigung im Urteil des
Landgerichts rechtsfehlerhaft ist. Er hat daher eine komplette Neuverhandlung
durch eine andere als Schwurgericht zuständige Strafkammer des Landgerichts
Magdeburg angeordnet.
NICHTÖFFENTLICHES Jugendsicherungsverfahren: versuchter
Totschlag in Haldensleben
22 Ks 162 Js 16780/17 (3/17)
? 2. Strafkammer
1 Angeklagter
1 Sachverständiger
7 Zeugen
Prozessbeginn: Montag 27. November 2017
Fortsetzungstermine: Donnerstag
7. Dezember 2017
Dem
16-jährigen Beschuldigte wird vorgeworfen am
29. Mai 2017 in einer Sporthalle in Haldensleben im Rahmen eines Streits
in einer Sporthalle versucht zu haben den Geschädigten zu erstechen. Der
Beschuldigte soll zudem schuldunfähig sein. Sollte er verurteilt werden, muss
er allerdings ggfs. mit einer Unterbringung in einem psychiatrischem
Krankenhaus rechnen
Das gesamte Verfahren ist
nach den Vorschriften des Jugendgerichtsgesetzes nichtöffentlich, da der
Beschuldigte minderjährig ist.
Löffler
Pressesprecher
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