Menu
menu

Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau

(LG MD) Doppelmord in Westerhausen und aktuelles

13.11.2017, Magdeburg – 27

  • Landgericht Magdeburg

 

 

22 Ks 853 Js

81117/15)  -2. Strafkammer als

Schwurgericht

 

 

 

In dem am  01. September 2017 begonnen Prozess ist

möglichweise im nächsten Termin am

 

 

 

          Mittwoch, dem 15. November ab 09.00 Uhr

 

 

 

mit den Schlussvorträgen

von Staatsanwaltschaft und Verteidigung 

zu rechnen. Eine Urteilsverkündung an diesem Tag ist nicht geplant.

Sobald mit einem Urteil zu rechnen ist wird die Öffentlichkeit informiert.

 

 

 

 

 

Dem mittlerweile 28-jährigen

Angeklagten Oliver M. wird vorgeworfen, am 14.08.2015 gegen 02.00 Uhr in Thale

einen 87-jährigen fast blinden Mann und dessen 57-jährigen körperbehinderten

Sohn erschlagen zu haben. Der Angeklagte soll bei einem nächtlichen Diebstahl

im Haus des Geschädigten von dem 87-jährigen entdeckt worden sein. Hierauf soll

er den Mann und dessen noch schlafenden Sohn erschlagen haben. Anschließend

soll der Angeklagte einen Brand gelegt haben, um seine Spuren zu verwischen.

 

 

 

Mit Urteil der 1. Strafkammer

des Landgerichts Magdeburg vom 02. Mai 2016 wurde der Angeklagte wegen Mordes

in zwei Fällen, Raub mit Todesfolge und Brandstiftung zu einer lebenslangen

Freiheitsstrafe verurteilt. Weiterhin das das Gericht festgestellt, dass die

Schuld des Angeklagten besonders schwer wiegt.

 

 

 

Auf die Revision des

Angeklagten hin wurde das Urteil des Landgerichts mit Urteil des

Bundesgerichtshofes vom 27. April 2017 (4 StR 434/16, abzurufen über die

Homepage des Bundesgerichtshofs) aufgehoben.

 

 

 

Der Bundesgerichtshof ist zu

der Überzeugung gelangt, dass die mitgeteilte Beweiswürdigung im Urteil des

Landgerichts rechtsfehlerhaft ist. Er hat daher eine komplette Neuverhandlung

durch eine andere als Schwurgericht zuständige Strafkammer des Landgerichts

Magdeburg angeordnet.

 

 

 

 

 

NICHTÖFFENTLICHES Jugendsicherungsverfahren: versuchter

Totschlag in Haldensleben

 

22 Ks 162 Js 16780/17 (3/17)

? 2. Strafkammer

 

 

 

1 Angeklagter

 

1 Sachverständiger

 

7 Zeugen

 

 

 

Prozessbeginn:                           Montag 27. November 2017

 

 

 

Fortsetzungstermine:                   Donnerstag

7. Dezember 2017

 

 

 

 

 

Dem

16-jährigen Beschuldigte wird vorgeworfen am 

29. Mai 2017 in einer Sporthalle in Haldensleben im Rahmen eines Streits

in einer Sporthalle versucht zu haben den Geschädigten zu erstechen. Der

Beschuldigte soll zudem schuldunfähig sein. Sollte er verurteilt werden, muss

er allerdings ggfs. mit einer Unterbringung in einem psychiatrischem

Krankenhaus rechnen

 

 

 

Das gesamte Verfahren ist

nach den Vorschriften des Jugendgerichtsgesetzes nichtöffentlich, da der

Beschuldigte minderjährig ist.

 

 

 

Löffler

 

Pressesprecher

 

Impressum:Landgericht MagdeburgPressestelleHalberstädter Str. 839112 MagdeburgTel: 0391 606-2061 oder -2142 Fax: 0391 606-2069 oder -2070Mail: presse.lg-md@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lg-md.sachsen-anhalt.de