Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau
(AG HAL) Auswahl aus den
Hauptverhandlungen in Strafsachen in der Woche vom 29.11.2010 bis 03.12.2010
26.11.2010, Halle (Saale) – 12
- Amtsgericht Halle (Saale)
Amtsgericht Halle (Saale) - Pressemitteilung Nr.: 012/10
Amtsgericht Halle (Saale) -
Pressemitteilung Nr.: 012/10
Halle, den 26. November 2010
(AG HAL) Auswahl aus den
Hauptverhandlungen in Strafsachen in der Woche vom 29.11.2010 bis 03.12.2010
310 Ds 120 Js 13429/10, 01.12.2010,
13:00 Uhr, Strafrichter, Saal: 1.019
Vorwurf: schwerer Landfriedensbruchs
Die drei
Angeklagten aus Halle sind 30, 28 und 23 Jahre alt. Ihnen wird vorgeworfen,
sich am 07.06.2009 nach dem Regionalliga Fußballspiel zwischen dem Halleschen
FC und dem VFC Plauen an Gewalttätigkeiten gegenüber Fans der Gästemannschaft
und gegenüber den in deren Fanblock eingesetzten Polizeibeamten beteiligt zu
haben. Alle drei Angeklagten sollen dabei mit Kanthölzern und anderen
Gegenständen geworfen haben, ohne jemanden zu treffen.
Das Gericht hat zunächst keine Zeugen geladen.
Landfriedensbruch gemäß § 125 StGB begeht, wer sich an Gewalttätigkeiten oder
Drohungen beteiligt, die aus einer Menschenmenge heraus mit vereinten Kräften
in einer die öffentliche Sicherheit gefährdenden Weise begangen werden oder
hierzu auf eine Menschenmenge einwirkt. Das Gesetz droht Freiheitsstrafe bis zu
drei Jahren oder Geldstrafe an. Ein besonders schwerer Fall gemäß § 125a StGB
liegt unter anderem vor, wenn der Täter eine Schusswaffe bei sich führt oder
eine andere Waffe in Verwendungsabsicht bei sich führt. ¿Waffen¿ im Sinne des
Gesetzes können auch andere Gegenstände sein. Der besonders schwere Fall des
Landfriedensbruchs ist mit Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn
Jahren bedroht.
Bislang fanden am
Amtsgericht Halle (Saale) vier Strafverfahren mit gleich lautenden Vorwürfen
statt:
Am 07.09.2010 verurteilte eine
Strafrichterin zwei geständige Angeklagte zu der Mindeststrafe von jeweils
sechs Monaten, wobei die Vollstreckung der Freiheitsstrafen für jeweils 3
Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden. Die Angeklagten müssen in der
Bewährungszeit jeweils 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit leisten.
Am 30.09.2010 verhängte eine
Jugendrichterin gegen vier heranwachsende Angeklagte Auflagen nach Jugendrecht.
Ein Angeklagter muss binnen 8 Monaten 100 Stunden, ein anderer 80 Stunden
binnen 6 Monaten. Die anderen Angeklagten müssen Geldbußen in Höhe von
500,- Euro bzw. 600,- Euro in monatlichen raten an eine gemeinnützige
Einrichtung zahlen.
Am 27.10.2010 wurden zwei
Angeklagte durch einen Strafrichter jeweils zu Freiheitsstrafen von einem
Jahr verurteilt. Die Vollstreckung wurde zur Bewährung ausgesetzt und für
die Bewährungszeit wurde jeweils eine Geldzahlung von 1000,- auferlegt.
Ein dritter Angeklagter wurde unter Einbeziehung einer weiteren Strafe zu
8 Monaten und zwei Wochen ohne Bewährung. Gegen einen vierten Angeklagten,
der unentschuldigt nicht erschienen war, steht die Verhandlung noch aus.
Am gestrigen 24.11.2010
verhandelte ein Jugendrichter gegen einen Jugendlichen im Alter von jetzt
16 Jahren und zwei zur Tatzeit 19 und 20 Jahre alte Angeklagte und
verhängte unter Anwendung des Jugendstrafrechts jeweils sechzig
Arbeitsstunden. Der zur Tatzeit 19-jährige Angeklagte muss außerdem 150,-
Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Alle Angeklagten waren
geständig.
Weitere Verhandlungen sollen am 10.12.2010 und am 16.12.2010 folgen. (hierzu
ergehen noch gesonderte Mitteilungen).
Mit einem ganz anderen Deliktstyp
müssen sich die Straf- und Jugendrichter zur Zeit besonders beschäftigen und
zwar mit dem sogenannten ¿Schwarzfahren¿, strafbar gemäß § 265 a Strafgesetzbuch
als ¿Erschleichen von Leistungen¿. Der Tatbestand lautet:
¿ Wer
die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden
Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder
den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht
erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe
bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in
anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist .¿
In den letzten Wochen fanden bei
dem Amtsgericht Halle (Saale) statt:
Strafverhandlungen
davon Vorwurf Leistungserschleichung
Woche 08.11. bis 12.11.: 62 12
Woche 15.11. bis 19.11.: 51 11
Woche 22.11. bis 26.11.: 51 9
In der kommenden Woche finden
insgesamt 59 Strafverhandlungen statt. Davon betreffen alleine die unten
genannten 22 Termine die auch als ¿Leistungserschleichung¿ bezeichnete
Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ohne Zahlung, wobei häufig sogar mehrere
Fahrten angeklagt sind:
29.11.2010, 10:00 Uhr, Strafrichter, Saal: 1.019
29.11.2010, 10:15 Uhr, Strafrichter, Saal: 1.019
29.11.2010, 10:30 Uhr, Strafrichter, Saal: 1.019
29.11.2010, 11:15 Uhr, Strafrichter, Saal: 1.019
30.11.2010, 08:00 Uhr, Strafrichter, Saal: 1.019
30.11.2010, 08:30 Uhr, Strafrichter, Saal: 1.030
30.11.2010, 09:30 Uhr, Jugendrichter, Saal: 2.034
30.11.2010, 09:45 Uhr, Strafrichter, Saal: 1.020
30.11.2010, 10:00 Uhr, Jugendrichter, Saal: 2.034
30.11.2010, 11:00 Uhr, Strafrichter, Saal: 1.020
30.11.2010, 11:30 Uhr, Strafrichter, Saal: 1.020
30.11.2010, 11:50 Uhr, Strafrichter, Saal: 1.020
30.11.2010, 13:30 Uhr, Strafrichter, Saal: 1.019
30.11.2010, 13:30 Uhr, Jugendrichter, Saal: 2.020
30.11.2010, 16:15 Uhr , Strafrichter, Saal: 1.019
01.12.2010, 10:00 Uhr, Strafrichter, Saal: 1.020
01.12.2010, 10:00 Uhr, Strafrichter, Saal: 1.030
01.12.2010, 10:45 Uhr, Strafrichter, Saal: 1.030
01.12.2010, 11:30 Uhr, Jugendrichter, Saal: 2.020
01.12.2010, 11:30 Uhr, Strafrichter, Saal: 1.030
01.12.2010, 13:45 Uhr, Strafrichter, Saal: 1.030
03.12.2010, 08:30 Uhr, Jugendrichter, Saal: 2.019
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Werner Budtke
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