Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau
(LG MD) Doppelmord in Westerhausen
15.11.2017, Magdeburg – 28
- Landgericht Magdeburg
22 Ks 853 Js
81117/15) -2. Strafkammer als
Schwurgericht
In dem am 01. September 2017 begonnen Prozess ist am
heutigen Mittwoch plädiert worden. Termin zur Urteilsverkündung wurde bestimm
auf
Dienstag, den 21. November
um 07.30 Uhr, Saal E 12
Die Staatsanwaltschaft hat
wie im ersten Prozess eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes mit
Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Der Haftbefehl soll
weiter aufrechterhalten bleiben.
Die Verteidigung hat eine
Verurteilung allenfalls wegen Brandstiftung für möglich erachtet, wobei die
Länge der Freiheitsstrafe in das Ermessen des Gerichtes gestellt werden soll.
Der Haftbefehl soll aufgehoben werden, da sich der Angeklagte seit 2015 in
Untersuchungshaft befindet.
Dem mittlerweile 28-jährigen
Angeklagten Oliver M. wird vorgeworfen, am 14.08.2015 gegen 02.00 Uhr in Thale
einen 87-jährigen fast blinden Mann und dessen 57-jährigen körperbehinderten
Sohn erschlagen zu haben. Der Angeklagte soll bei einem nächtlichen Diebstahl
im Haus des Geschädigten von dem 87-jährigen entdeckt worden sein. Hierauf soll
er den Mann und dessen noch schlafenden Sohn erschlagen haben. Anschließend
soll der Angeklagte einen Brand gelegt haben, um seine Spuren zu verwischen.
Mit Urteil der 1. Strafkammer
des Landgerichts Magdeburg vom 02. Mai 2016 wurde der Angeklagte wegen Mordes
in zwei Fällen, Raub mit Todesfolge und Brandstiftung zu einer lebenslangen
Freiheitsstrafe verurteilt. Weiterhin das das Gericht festgestellt, dass die
Schuld des Angeklagten besonders schwer wiegt.
Auf die Revision des
Angeklagten hin wurde das Urteil des Landgerichts mit Urteil des
Bundesgerichtshofes vom 27. April 2017 (4 StR 434/16, abzurufen über die
Homepage des Bundesgerichtshofs) aufgehoben.
Der Bundesgerichtshof ist zu
der Überzeugung gelangt, dass die mitgeteilte Beweiswürdigung im Urteil des
Landgerichts rechtsfehlerhaft ist. Er hat daher eine komplette Neuverhandlung
durch eine andere als Schwurgericht zuständige Strafkammer des Landgerichts
Magdeburg angeordnet.
Löffler
Pressesprecher
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