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Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau

(LG MD) Doppelmord in Westerhausen

15.11.2017, Magdeburg – 28

  • Landgericht Magdeburg

 

 

22 Ks 853 Js

81117/15)  -2. Strafkammer als

Schwurgericht

 

 

 

In dem am  01. September 2017 begonnen Prozess ist am

heutigen Mittwoch plädiert worden. Termin zur Urteilsverkündung wurde bestimm

auf

 

 

 

Dienstag, den 21. November

um 07.30 Uhr, Saal E 12

 

 

 

Die Staatsanwaltschaft hat

wie im ersten Prozess eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes mit

Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Der Haftbefehl soll

weiter aufrechterhalten bleiben.

 

 

 

Die Verteidigung hat eine

Verurteilung allenfalls wegen Brandstiftung für möglich erachtet, wobei die

Länge der Freiheitsstrafe in das Ermessen des Gerichtes gestellt werden soll.

Der Haftbefehl soll aufgehoben werden, da sich der Angeklagte seit 2015 in

Untersuchungshaft befindet.

 

 

 

 

 

Dem mittlerweile 28-jährigen

Angeklagten Oliver M. wird vorgeworfen, am 14.08.2015 gegen 02.00 Uhr in Thale

einen 87-jährigen fast blinden Mann und dessen 57-jährigen körperbehinderten

Sohn erschlagen zu haben. Der Angeklagte soll bei einem nächtlichen Diebstahl

im Haus des Geschädigten von dem 87-jährigen entdeckt worden sein. Hierauf soll

er den Mann und dessen noch schlafenden Sohn erschlagen haben. Anschließend

soll der Angeklagte einen Brand gelegt haben, um seine Spuren zu verwischen.

 

 

 

Mit Urteil der 1. Strafkammer

des Landgerichts Magdeburg vom 02. Mai 2016 wurde der Angeklagte wegen Mordes

in zwei Fällen, Raub mit Todesfolge und Brandstiftung zu einer lebenslangen

Freiheitsstrafe verurteilt. Weiterhin das das Gericht festgestellt, dass die

Schuld des Angeklagten besonders schwer wiegt.

 

 

 

Auf die Revision des

Angeklagten hin wurde das Urteil des Landgerichts mit Urteil des

Bundesgerichtshofes vom 27. April 2017 (4 StR 434/16, abzurufen über die

Homepage des Bundesgerichtshofs) aufgehoben.

 

 

 

Der Bundesgerichtshof ist zu

der Überzeugung gelangt, dass die mitgeteilte Beweiswürdigung im Urteil des

Landgerichts rechtsfehlerhaft ist. Er hat daher eine komplette Neuverhandlung

durch eine andere als Schwurgericht zuständige Strafkammer des Landgerichts

Magdeburg angeordnet.

 

 

 

 

 

 

 

Löffler

 

Pressesprecher

 

Impressum:Landgericht MagdeburgPressestelleHalberstädter Str. 839112 MagdeburgTel: 0391 606-2061 oder -2142 Fax: 0391 606-2069 oder -2070Mail: presse.lg-md@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lg-md.sachsen-anhalt.de