Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau
(LG MD) Auswahl aus den Prozessen im Landgerichtsbezirk Magdeburg im Mai 2018 (Stand: 30.04.2018)
14.05.2018, Magdeburg – 13
- Landgericht Magdeburg
I. Strafverfahren
Berufungsprozess
Geldfälschung am 15. Januar 2017 in Alleringersleben
26 Ns 521 Js 18284/17 (155/17)
? 6. Strafkammer
1 Angeklagter
Prozesstag: Donnerstag, 03. Mai 2018, 12.15
Uhr, Saal A 13
Dem
47-jährigen unter Betreuung stehenden Angeklagten, der weder lesen, schreiben
noch rechnen kann, wird vorgeworfen, am 15. Januar 2017 an einer Tankstelle in
zur Bezahlung der Rechnung einen gefälschten 10-?-Schein vorgelegt haben soll.
Bei der Fälschung handelt es sich um die Vorder- und Rückseite eines
ausgedruckten 10-?-Scheins, der verkehrt herum zusammengeklebt wurde.
Das
Amtsgericht Haldensleben hat den Angeklagten am 03.11.2017 von dem Vorwurf
freigesprochen und die Ansicht vertreten, dass der Angeklagte aufgrund seiner
psychischen Einschränkungen die Einsicht gefehlt habe, Unrecht zu handeln, so
dass er ohne Schuld gehandelt habe.
Hiergegen
wendet sich die Berufung der Staatsanwaltschaft Magdeburg, die davon ausgeht,
dass trotz der "dilettantischen Qualität" der Fälschung der
Angeklagte hätte zumindest erkennen können und müssen, dass es sich bei dem
Schein um Falschgeld und nicht um echtes Geld handelt, so dass er zu bestrafen
sei.
Drogenhandel in Ermsleben und Meisdorf
25
KLs 855 Js 82591/17 (6/18) ? 5. Strafkammer
1
Angeklagter
1
psychiatrischer Sachverständiger
8
Zeugen
Prozessbeginn: Montag, 07. Mai 2018, 09.30 Uhr, Saal C
12
Fortsetzungstermine: 09. und 24. Mai 2018, jeweils 09.30 Uhr, Saal
C 12
Dem
40-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, bis Ende November 2017 in Ermsleben
und Meisdorf eine Cannabisplantage betrieben zu haben und mit Cannabis und
Amphetaminen gehandelt zu haben. Zudem soll der Angeklagte zur Absicherung
seiner Geschäfte verschiedene Waffen besessen haben.
Der
Angeklagte befindet sich seit 29. November 2017 in Untersuchungshaft und hat im
Übrigen die Aussage verweigert.
Sicherungsverfahren Brandstiftung in Wernigerode
25
KLs 801 Js 81118/17 (10/18) ? 5. Strafkammer
1
Beschuldigter
1
psychiatrischer Sachverständiger
7
Zeugen
Prozessbeginn: Montag, 14. Mai 2018, 09.30 Uhr,
Saal C 12
Fortsetzungstermine: 17. und 25. Mai 2018, jeweils 09.30
Uhr, Saal C 12
Dem
31-jährigen Beschuldigten wird vorgeworfen, am 14. Juli 2017 in Wernigerode
einen Brandsatz gegen eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus geworfen zu haben,
wobei Teile des Fensters von der brennenden Flüssigkeit getroffen wurden. Der
Angeklagte soll infolge einer psychischen Erkrankung schuldunfähig sein. Sollte
der Angeklagte die Tat begangen, schuldunfähig sein und von ihm eine Gefährdung
für die Allgemeinheit ausgehen, muss er mit einer dauerhaften Unterbringung in
einem psychiatrischen Krankenhaus rechnen.
Serie von
Raubüberfällen u.a. auf Tankstellen in Magdeburg
22 KLs 356 Js 39520/17
(6/18) ? 2. Jugend-Strafkammer
1 Angeklagter
1 psychiatrischer Sachverständige
16 Zeugen
Prozessbeginn:
Donnerstag, 17. Mai 2018, 09.00 Uhr, Saal E12
Fortsetzungstermine: 23.,
24. und 28. Mai, jeweils 09.00 Uhr, Saal E12
Dem
mittlerweile 18-jährigen Angeklagten werden insgesamt 6 Straftaten von Juni bis
Dezember 2017 in Magdeburg vorgeworfen. Am 06.08.2017 soll er einen Passanten
geschlagen haben. Am 17.11.2017 soll er auf dem Wochenmarkt Socken gestohlen
und Zeugen des Diebstahls bedroht haben. vorgeworfen. Am 13.12.2017 soll er
eine Tankstelle in der Lübecker Straße 70
überfallen und rund 350 ? erbeutet haben. Am 18.12.2017 soll er
erfolglos versucht haben, die gleiche Tankstelle zu überfallen. Am gleichen Tag
soll er in einem Nachtbus erfolglos versucht haben den Fahrer auszurauben.
Danach soll er eine andere Tankstelle im Neuer Sülzeweg überfallen und rund 265
Euro erbeutet haben.
Der
Angeklagte soll bei der Polizei teilweise geständig gewesen sein. Er befindet
sich in Untersuchungshaft.
Neuverhandlung eines Strafprozesses aufgrund einer
Revisionsentscheidung des Bundesgerichtshofs
24
KLs 253 Js 27636/16 (2/18) ? 4. Strafkammer
1
Angeklagter
Prozesstag: Mittwoch, 23. Mai 2018,
13.00 Uhr, Saal B 12
Der
mittlerweile 38-jährige Angeklagte wurde am 20. April 2017 durch die 5. Strafkammer
des Landgerichts Magdeburg wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in
nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Handeltreiben von
Betäubungsmittel in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren
und 6 Monaten verurteilt. Der Angeklagte hatte nach Überzeugung der Kammer mit
anderen gesondert verfolgten Personen in einem umgebauten Gastank von
umgebauten Fahrzeugen insgesamt knapp 60 kg Marihuana zu einem
Straßenverkaufspreis von knapp 600.000 ? vom Kosovo nach Magdeburg zum
Weiterverkauf eingeführt zu haben. Auf die Revision des Angeklagten hin hat der
Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 28. Februar 2018 (4 StR 481/17)
festgestellt, dass dem Angeklagten lediglich der Vorwurf des unerlaubten
Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gemacht werden
könne. Ausreichend Beweis dafür, dass der Angeklagte an der Einfuhr der Drogen
beteiligt gewesen ist, liegen aus Sicht des Bundesgerichtshofs nicht vor.
Die
nun zur Entscheidung berufene 4. Strafkammer des Landgerichts Magdeburg muss
nun prüfen, ob aufgrund der Tatsache, dass dem Angeklagten "nur"
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge aber keine Einfuhr
nachgewiesen werden muss, eine geringere Strafe als 7 Jahre und 6 Monate zu
verhängen ist.
Uneidliche Falschaussage des damaligen Landrats des Landkreises
Jerichower Land vor einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss des
Landtages am 04. Mai 2009 in Magdeburg
21 Ns 418 Js 10212/09 (1/15) ? 1. Strafkammer
1
Angeklagter
1
rechtsmedizinischer Sachverständiger
3 Zeugen, die weiteren
Zeugen werden zu einem späteren
Zeitpunkt geladen
Prozessbeginn: Montag,
28. Mai 2018, 09.30 Uhr, Saal
Fortsetzungstermine: 30.
Mai 2018, 13., 14., 15., 21., 22., 25., 26. Juni 2018,
02., 05., 11.,17.
und 20. Juli 2018, 8., 13., 14., 20., 22., 23., 27., 28. und 31. August 2018,
05., 06., 10., 11., 17. und 28. September 2018 sowie danach jeden weiteren
Montag und Dienstag bis zum Ende der Hauptverhandlung. Der Beginn der
Hauptverhandlung ist jeweils 09.30 Uhr, Saal A 23.
Die Staatsanwaltschaft Stendal wirft dem Angeklagten
vor, als Zeuge des 11. parlamentarischen Untersuchungsausschusses des Landtages
Sachsen-Anhalt in dessen Sitzung am 04. Mai 2009 in 5 Fragestellungen betreffend
die "Umweltschutz-Affäre" um die Tongruben Vehlitz und Möckern
falsche Angaben gemacht zu haben.
In 1. Instanz wurde der Angeklagte durch das
Amtsgericht Burg am 11. Dezember 2012 wegen uneidlicher Falschaussage zu einer
Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten auf Bewährung verurteilt. Gegen dieses
Urteil legen sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte Berufung
ein.
Am 22. Januar 2014 verurteilte das Landgericht
Stendal in 2. Instanz den Angeklagten wegen uneidlicher Falschaussage zu einer
Freiheitsstrafe von 9 Monaten auf Bewährung. Hiergegen legte der Angeklagte
Revision ein.
Am 09. Februar 2015 hob das Oberlandesgericht
Naumburg das Urteil des Landgerichts Stendal auf und verwies das Verfahren zur
kompletten Neuverhandlung an das Landgericht Magdeburg. Das Oberlandesgericht
Naumburg führte aus, dass in dem Verfahren vor dem Landgericht Stendal das sog.
"Selbstleseverfahren" fehlerhaft durchgeführt worden ist und insoweit
ein Verfahrensverstoß vorliege.Nach dem Selbstleseverfahren, das in der
Strafprozessordnung geregelt ist, besteht die Möglichkeit, dass die
Verfahrensbeteiligten bestimmte Urkunden außerhalb der Hauptverhandlung selbst
lesen. Dann ist es nicht erforderlich, diese Urkunden in der Hauptverhandlung
zu verlesen.
Zwischendurch begann am Landgericht Magdeburg vor
der 4. Wirtschaftsstraf-kammer am 28. Oktober 2015 über 59 Verhandlungstage
endend mit Urteil vom 23. Juni 2017 eine andere Hauptverhandlung gegen den
Angeklagten wegen Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung. Hier wurde der
Angeklagte am 23. Juni 2017 wegen Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung in 4
Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten verurteilt,
von denen 3 Monate als vollstreckt gelten. Im Übrigen wurde der Angeklagte frei
gesprochen. Der Verfall von Wertersatz in Höhe von 55.740,00 ? wurde angeordnet.
Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da
hiergegen sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte Revision
eingelegt haben. Dem Angeklagten ist in diesem Verfahren vorgeworfen worden, im
Zusammenhang mit der Behandlung und Lagerung von Abfällen Bestechungsgelder
angenommen und Steuern hinterzogen zu haben.
Strafprozeßordnung (StPO)
§ 249 Führung des Urkundenbeweises durch
Verlesung; Selbstleseverfahren
(1) Urkunden sind zum Zweck der
Beweiserhebung über ihren Inhalt in der Hauptverhandlung zu verlesen.
Elektronische Dokumente sind Urkunden, soweit sie verlesbar sind.
(2) Von der Verlesung kann,
außer in den Fällen der §§ 253 und 254, abgesehen werden, wenn die Richter und
Schöffen vom Wortlaut der Urkunde Kenntnis genommen haben und die übrigen
Beteiligten hierzu Gelegenheit hatten. Widerspricht der Staatsanwalt, der
Angeklagte oder der Verteidiger unverzüglich der Anordnung des Vorsitzenden,
nach Satz 1 zu verfahren, so entscheidet das Gericht. Die Anordnung des
Vorsitzenden, die Feststellungen über die Kenntnisnahme und die Gelegenheit
hierzu und der Widerspruch sind in das Protokoll aufzunehmen.
II. Zivilverfahren
Paketbote soll Fußbodenbelag aus Linoleum beschädigt haben
10 O 1312/17
- Einzelrichterin der 10. Zivilkammer
Terminstag: Dienstag,
08. Mai 2018, 11.00 Uhr, Saal B 11
Ein Unternehmen aus Magdeburg klagt gegen ein großes
Paketunternehmen auf Schadensersatz in Höhe von 19.000,00 ?.
Die Klägerin behauptet, eine Zustellerin der Beklagten
habe am 11. Mai 2016 zwei Pakete mit einem Gewicht von 15 kg bei der Klägerin
angeliefert und dabei den Fußbodenbelag aus Linoleum der Klägerin derart
beschädigt, dass hierdurch ein Schaden von rund 19.000,00 ? netto entstanden
sei. Das Gericht wird in dem Termin 3 Zeugen, darunter die Paketzustellerin,
vernehmen.
Löffler
Pressesprecher
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