Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau
(LG MD) Bundesgerichtshof
bestätigt Urteil wegen Mord in Drakenstedt aus dem Jahr 1993
01.03.2011, Magdeburg – 12
- Landgericht Magdeburg
Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 012/11
Landgericht Magdeburg -
Pressemitteilung Nr.: 012/11
Magdeburg, den 1. März 2011
(LG MD) Bundesgerichtshof
bestätigt Urteil wegen Mord in Drakenstedt aus dem Jahr 1993
(24
Ks 24/08) ¿ 2. Jugend-Strafkammer
Wie heute bekannt wurde
hat der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (www.bundesgerichtshof.de, dort
Az. 4 StR 650/10) eine Verurteilung wegen Mordes bestätigt. Mit Urteil der 2.
Schwurgerichtskammer vom 6. Mai 2010 (Prozessbeginn war der 23.11.2009) wurde
der im März 1959 geborene Herbert M. zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe und
anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Damit steht rechtskräftig fest,
dass der Angeklagte in Drakenstedt im Jahr 1993 einen zur Tatzeit 75 Jahre
alten Rentner ermordet hatte.
Der Prozess hatte für
Aufsehen gesorgt, da der Angeklagte in einem Vorprozess durch die 1.
Strafkammer des Landgerichts am 24.04.2008 bereits einmal freigesprochen worden
ist. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hin hatte der Bundesgerichtshof am
19.03.2009 (Az. 4 Str 516/08) den Freispruch aufgehoben, weshalb das Verfahren
im Jahr 2010 neu aufgerollt wurde.
Über die gegen die
Verurteilung vom 6. Mai 2010 gerichtete Revision des Angeklagten betreffend die
Sicherungsverwahrung hat der 4. Strafsenat des BGH noch nicht abschließend
entschieden. Hier steht noch eine Entscheidung des Großen Senats für
Strafsachen beim BGH aus, die zu rechtlichen Fragen der Reichweite des
Rückwirkungsverbotes nach der europäischen Menschenrechtskonvention Stellung
nehmen soll. Unabhängig von dieser Frage ist die Verurteilung wegen Mordes zu
lebenslanger Freiheitsstrafe rechtskräftig geworden.
(Christian Löffler)
Pressesprecher
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