Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau
(VG- MD) Wahl des
Landesbeauftragten für die Unterlagen des
13.12.2010, Magdeburg – 3
- Verwaltungsgericht Magdeburg
Verwaltungsgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 003/10
Verwaltungsgericht Magdeburg -
Pressemitteilung Nr.: 003/10
Magdeburg, den 13. Dezember 2010
(VG- MD) Wahl des
Landesbeauftragten für die Unterlagen des
Staatssicherheitsdienstes der
ehemaligen DDR
Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat
mit Beschluss vom heutigen Tage den Antrag eines Mitbewerbers um die Stelle des
Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der
ehemaligen DDR abgelehnt.
Das Gericht hat keine Verstöße gegen
die von Gesetzes wegen bestimmten Voraussetzungen für die Wahl des Bewerbers
Stockmann feststellen können. Es hat in seiner Entscheidung zum Ausdruck
gebracht, dass auch hinsichtlich der vom Gesetz geforderten ¿Fachkunde¿ Rechte
des Antragstellers nicht verletzt worden sind. Denn zu Recht ist das Vorliegen
der notwendigen ¿Fachkunde¿ auch für den Gewählten angenommen worden. Mehr ist
nach dem Gesetz nicht erforderlich. Das Gericht hatte auch keine greifbaren
Anhaltspunkte dafür, dass bezüglich des Gewählten zu Unrecht davon ausgegangen
wurde, er erfülle die Voraussetzungen d. § 3 Abs. 2 Satz 4 AG StUG LSA (keine Mitarbeit
MfS etc.). Dass bislang darüber noch kein ¿Nachweis¿ in Form einer Auskunft der
Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der
ehemaligen DDR vorliegt, ist rechtlich unbeachtlich.
Ohne dass die Entscheidung darauf
beruhte, hat das Gericht zudem darauf hingewiesen, dass einer zeitnahen Ernennung
von Herrn Stockmann ab dem 01.01.2011 rechtliche Bedenken nicht entgegen stehen
dürften.
Gegen die Entscheidung kann der
Antragsteller innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht
des Landes Sachsen-Anhalt einlegen.
Aktenzeichen: 5 B 208/10 MD
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