Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau
(LG HAL) Haftbefehl und Verweisungsbeschluss im Verfahren gegen jugendlichen Syrer
20.09.2017, Halle (Saale) – 35
- Landgericht Halle
einer schweren staatsgefährdenden
Gewalttat hat die Kammer heute einen Haftbefehl gegen den Angeklagten erlassen
und das Verfahren an den Staatsschutzsenat des Kammergerichts in Berlin verwiesen.
Die Kammer ist der Auffassung, es
bestehe ein dringender Tatverdacht, dass sich der Angeklagte der Unterstützung
einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129a Abs. 5, 129b Abs. 1
StGB) in Tateinheit mit dem Sich-Verschaffen einer Anleitung zur Begehung einer
schweren staatsgefährdenden Gewalttat strafbar gemacht habe.
Der Angeklagte habe sich seit
seiner Einreise in die Bundesrepublik im Herbst 2010 der ausländischen
Terrororganisation ?Islamischer Staat? (IS) als sogenannter ?Schläfer? zur
Verfügung gestellt, indem er sich ernsthaft bereit gezeigt habe, entweder auf
Befehl von Seiten des sogenannten Kalifats oder in dessen Sinn auf eigene Faust
in Berlin einen Terroranschlag zu begehen. Ferner habe er Propagandamaterial
des IS gesammelt und an andere weitergeleitet. Darüber hinaus habe er sich eine
94-seitige, im Internet veröffentlichte Anleitung zum Bau einer sog. "Kalaschnikow"
auf sein Handy heruntergeladen, und zwar mit der Absicht, unter Einsatz einer
derartigen Waffe in Berlin einen Terroranschlag zu begehen.
Die damit verbundene
Straferwartung begründe die Annahme, dass sich der Angeklagten dem Strafverfahren
durch Flucht entziehen wird, so dass der Haftgrund der Fluchtgefahr vorliege. Ferner
ergebe sich die Fluchtgefahr daraus, dass davon auszugehen sei, dass der
Angeklagte seine Anschlagspläne nicht aufgegeben hat und diese nur durch eine
Flucht umsetzen könne.
Für Verfahren mit dem
vorgenannten Tatvorwurf sind nach § 120 Abs. 1 Nr. 6 des Gerichtsverfassungsgesetzes
(GVG) die Staatsschutzsenate der Oberlandesgerichte ausschließlich zuständig.
Für die Länder Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt ist dies der
Staatsschutzsenat beim Oberlandesgericht des Landes Berlin, dem Kammergericht.
Die mit Pressemitteilung vom
heutigen Tage mitgeteilten weiteren Termine vor der hiesigen Jugendkammer sind
damit hinfällig.
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