Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau
(LG MD) Urteil erwartet gegen einen Arzt aus Halberstadt wegen mehrfacher Vergewaltigung davon in einem Fall mit Todesfolge, Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz
16.01.2019, Magdeburg – 2
- Landgericht Magdeburg
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Ks 853 Js 73061/18 (11/18) ? 1. Strafkammer
In
dem am 28.09.2018 begonnen Prozess wird nach nunmehr 25 Verhandlungstagen am
Mittwoch,
den 23.01.2019 um 09.00 Uhr, Saal A 23
die
Verkündung des Urteils in öffentlicher Sitzung erwartet. Die Plädoyers sind
mittlerweile in nicht-öffentlicher Sitzung gehalten worden und der Angeklagte
hatte das letzte Wort.
Sachverhalt:
Dem 42-jährigen nicht
vorbestraften Arzt werden insgesamt 10 Straftaten vorgeworfen, die er von
September 2015 bis Februar 2018 in Halberstadt und anderen Orten begangen haben
soll.
Schwerster Tatvorwurf ist,
dass der Angeklagte einer Frau in Halberstadt am 20.02.2018 heimlich im Rahmen
eines ansonsten einvernehmlichen sexuellen Kontakts Kokain verabreicht haben
soll. Das Opfer soll dann an Kokainvergiftung gestorben sein. Sollte der Angeklagte
dieser Tat überführt werden sieht die Staatsanwaltschaft hierin u.a. eine
Vergewaltigung mit Todesfolge. Das Gesetz droht hierfür eine lebenslange Freiheitsstrafe oder eine
Freiheitsstrafe zwischen 10 und 15 Jahren an, (§178 StGB).
In seinem Eröffnungsbeschluss
vom 4. September 2018 hat das Schwurgericht zudem den rechtlichen Hinweis
erteilt, dass möglicherweise auch eine Verurteilung wegen Mordes aus niedrigen
Beweggründen oder Totschlages in Betracht kommen könnte. Zudem könnte bei
Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen eine Unterbringung in einer
Entziehungsanstalt und/oder Sicherungsverwahrung in Betracht kommen.
In 9 weiteren Fällen soll der
Angeklagte heimlich und teilweise gegen deren erklärten Willen 4 anderen Frauen
Drogen verabreicht und mit diesen teilweise sexuell verkehrt haben. Eine Frau
soll unter Kokaineinfluss Verkehrsunfälle gebaut haben. In anderen Fällen
sollen die Frauen aufgrund der Drogenvergiftung nicht mehr in der Lage gewesen
sein, sich zu äußern, ob sie sexuelle Kontakte wünschten oder nicht.
Der Angeklagte hat im
Ermittlungsverfahren von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Er wurde am
29.03.2018 festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft
Löffler
Pressesprecher
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